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Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter,

ich bitte Sie um Ihre Stimme zu folgendem Antrag:
2. Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes

§ 1 Änderungen

Der § 1 (3) wird geändert und lautet nun wie folgt:

(3) Von der Einkommenssteuer und der Kapitalbesteuerung befreit sind Einnahmen und Vermögen aller gemeinnützigen Stiftungen. [ - ].

§ 2 Schlussbestimmungen

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Soll der Unionsrat Einspruch gegen diesen Antrag einlegen?
Sie haben die Möglichkeit, einem Einspruch zuzustimmen (Ja), ihn abzulehnen (Nein) oder sich aktiv zu enthalten (Enthaltung). Die Abstimmung wird gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 GOUR am 04. Juni 2011 um 14:00 Uhr beendet.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Nein
 

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SRM
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Beitrag von SRM »

Nein.
 

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TRÄGER DES WALRITTERORDEN
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Beitrag von Alexander Krüger »

Nein
 

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Alexander Krüger
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Beitrag von Gerhard Cheman »

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Ich schließe hiermit die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest. Vielen Dank für Ihre Stimmabgaben.

abgegebene Stimmen: 3
- davon gültig: 3
- davon entfielen auf die Stimmoptionen
- Ja: 0
- Nein: 3
- Enthaltung: 0

Der Unionsrat erhebt gegen das Gesetz keinen Einspruch. Es wird nun dem Unionspräsidenten zugeleitet.
 

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