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Hiermit mache ich unkommentiert den Rechenschaftsbericht der Unionsregierung öffentlich:

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Unionskanzleramt
- DIE UNIONSKANZLERIN -
Unionsstraße 1
Manuri

Rechenschaftsbericht der Unionsregierung für den Zeitraum der 32. Legislaturperiode des Unionsparlaments

I. Allgemeines
Die Unionsregierung ist die Regierung der Demokratischen Union; sie übt die Exekutivgewalt der Union aus. Gemäß Artikel 40 I Unionsverfassung (UVerf) besteht sie aus dem Unionskanzler und den Unionsministern.
Das Unionskanzleramt ist teil der Exekutive und unterliegt damit gemäß Artikel 36 IV UVerf der Amtsaufsicht des Unionspräsidenten. An der Spitze des Unionskanzlersamtes steht der Unionskanzler, der innerhalb der Unionsregierung die Position eines "primus inter pares (gleicher unter gleichen) einnimmt. Diese Position wird durch mehrere Artikel der Unionsverfassung verdeutlicht:
- durch Artikel 45 I, wonach der Unionskanzler die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt,
- durch Artikel 45 II, wonach der Unionskanzler die Geschäfte der Unionsregierung leitet und bei Stimmengleichheit im Unionskabinett die Stimme des Unionskanzlers entscheidet,
- durch Artikel 44 I, wonach die Unionsminister vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionskanzler ernannt und entlassen werden,
- durch Artikel 44 IV, wonach der Zuschnitt der Unionsministerien, einschließlich ihrer Untereinheiten sowie die Besetzung dieser Position im alleinigen Verantwortungsbereich des Unionskanzlers liegt und
- durch Artikel 44 III, wonach im Kriegszustand der Oberbefehl über die Streitkräfte vom Unionsminister für Verteidigung auf den Unionskanzler übergeht.
Innerhalb der Richtlinien des Unionskanzlers leitet jeder Unionsminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung.
Nach Artikel 39 I UVerf ist die Unionsregierung gegenüber dem Unionspräsidenten rechenschaftspflichtig. Mit dem vorlegen dieses Rechenschaftsberichts kommt die Unionsregierung dieser Pflicht nach.

In der zu Ende gehenden 32. Legislaturperiode mussten zwei Unionsminister ausgewechselt werden: am 17. April 2011 entließ der Unionspräsident auf Ersuchen der Unionskanzlerin die Unionsminister Johannes Georg Graf von Falkenstein (Inneres und Verteidigung) und Christopher Adomeit (Justiz) und ernannte an ihrer statt Frau Anaïs Gribonne-Fritz (Inneres und Verteidigung) und Anastasia von Metternich (Justiz).

II. Unionskanzleramt
II.1 Allgemeines
Unter dem Vorsitz von Unionskanzlerin Helen Bont tagte das Unionskabinett und verhandelte über verschiedene Gesetzesinitiativen und Aktionen. Bei vielen von den Ministerien eingebrachten Initiativen konnte das Unionskanzleramt zudem unterstützend tätig werden.

II.2 Wiederherstellung des Unionsarchivs
Unter Federführung von Staatssekretärin im Unionskanzleramt, Anastasia von Metternich, wurde das Unionsarchiv wiederhergestellt und auf den neuesten Stand gebracht. Nach jahrelanger Unterbrechung existiert damit wieder eine zentrale Datenbank von Gesetzen, Verordnungen und Urteilen der Demokratischen Union.
Des Weiteren wurde das Archiv von Frau von Metternich ständig aktualisiert.

II.3 Nachträgliche Etatbeschlüsse
Unter der Federführung des Unionskanzleramtes wurden die seit Haushalte für die Monate März 2010 bis Februar 2011 erstellt und dem Unionsparlament zur Beschlussfassung vorgelegt. In der Zeit von März 2010 bis Februar 2011 erfolgte Gesetzesänderungen wurden dabei berücksichtigt.

II.4 Wehrkonzept
Aufgrund der Tatsache, dass sich die Koalition für die Prüfung verschiedener Reformen der Unionsstreitkräfte ausgesprochen hat, wurde das Unionsministerium des Innern und der Verteidigung mit der Erstellung eines Wehrkonzepts beauftragt. Nachdem nicht geliefert wurde, hat das Unionskanzleramt die Federführung übernommen.
Es wurde veröffentlicht und soll mit der interessierten Öffentlichkeit nun diskutiert werden.

II.5 Endlagerstättengesetz
Das von Staatssekretärin im Unionskanzleramt, Anastasia von Metternich, erarbeitete Endlagerstättengesetz wurde in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und von Unionsparlament und Unionsrat verabschiedet. Es muss noch im Unionsgesetzblatt verkündet werden.

II.6 Erstellung einer Gesamtkarte für die Demokratische Union
In der Union-Länder-Arbeitsgruppe haben sich Union und Unionsländer im Grundsatz auf die Erstellung einer Gesamtkarte durch die Unionsregierung geeinigt. Für das Unionskanzleramt nahm Staatssekretärin Anastasia von Metternich an der Arbeitsgruppe teil.

II.7 Beschluss über die Aufhebung diplomatischer Verträge
Im Zuge einer Reorganisation der außenpolitischen Beziehungen wurde auf Vorschlag des Unionskanzleramtes vom Unionsparlament der Beschluss über die Aufhebung diplomatischer Verträge angenommen. Betroffen von diesem Beschluss sind die Verträge mit Arcor, Huangzhou, Nöresund, PFKanien, Sebulon sowie der Vertrag über die Gründung der Organisation für Internationale Standardisierung (OIS).

III. Unionsministerium des Auswärtigen
III.1 Grundlagenvertrag mit der Republik Eldeyja
Der mit der Regierung der Republik Eldeyja ausgehandelte Grundlagenvertrag wurde vom Unionsparlament verabschiedet. Derzeit verzögert sich die Unterzeichnung durch den Unionspräsidenten Hajo Poppinga.

III.2 Grundlagenvertrag mit der Republik Nambewe
Der mit der Regierung der Republik Nambewe ausgehandelte Grundlagenvertrag wurde vom Unionsparlament ratifiziert. Derzeit ist der nambewische Staatspräsident Mjanja zu Gast im Unionskanzleramt, um, sobald der Grundlagenvertrag mit der Republik Eldeyja unterschrieben wurde, ins Unionspräsidialamt zu fahren, um dort, gemeinsam mit Unionspräsident Hajo Poppinga, diesen Vertrag zu unterschreiben.

III.3 Grundlagenvertrag mit Andro
Der vom Unionsparlament ratifizierte Grundlagenvertrag mit Andro soll in Andro in einer gemeinsamen feierlichen Zeremonie unterzeichnet werden. Bedauerlicherweise weigert sich Unionspräsident Hajo Poppinga, trotz mehrfacher Bitte, nach Andro zu reisen, um dort an der Unterzeichnungszeremonie teilzunehmen.

III.4 G4
Auf Initiative des Auswärtigen Amtes hat die G4 einvernehmlich die Einrichtung einer Ständigen Konferenz auf Ebene der Staats- und Regierungschefs mit Sitz in Neuenkirchen-Stadt (Vereinigtes Kaiserreich) und ein Ständiges Sekretariat mit Sitz in Manuri (DU) einzurichten.
Der Vorsitz im Ständigen Sekretariat soll vierteljährlich zwischen den Mitgliedern rotieren; seine Aufgabe ist die Archivierung der gemeinsamen Beschlüsse und Dokumente sowie die Vorbereitung der ordentlichen Konferenzen.

IV. Unionministerium des Innern und der Verteidigung
IV.1 Reform der Streitkräfte
Innerhalb der Koalition hat Unionsverteidigungsminister Georg Graf von Falkenstein eine Skizze zur Reform der Streitkräftestruktur vorgelegt, jedoch nicht weiter verfolgt. Das Konzept für eine neue Strukturierung der Streitkräfte wurde in dem vom Unionskanzleramt erstellten Weißbuch zur Landesverteidigung übernommen.

IV.2 Kfz-Kennzeichen-Regelung
Für die Unionsregierung hat Unionsministerin Anaïs Gribonne-Fritz an der in Roldem stattfindenden Unionskommunikationskonferenz zur Regelung der Kfz-Zeichen teilgenommen.

V. Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen
V.1 Wahl des Unionsbankpräsidenten
Auf Vorschlag der Unionsregierung hat das Unionsparlament Lord Macshire zum neuen Unionsbankpräsidenten gewählt.

V.2 Änderung des Unionsbankgesetzes
Auf Vorschlag des Unionsministers Joanssen hat das Unionsparlament das 3. Änderungsgesetz des Unionsbankgesetzes angenommen.

V.3 Änderung des Unionsgesellschaftgesetzes
Auf Vorschlag des Unionsministers hat das Unionsparlament das 3. Änderungsgesetz des Unionsgesellschaftsgesetzes angenommen. Derzeit berät der Unionsrat über den Gesetzentwurf.

V.4 Änderung des Unionssteuergesetz
Auf Vorschlag des Unionsministers hat das Unionsparlament das 2. Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes angenommen. Derzeit berät der Unionsrat über den Gesetzentwurf.

VI. Unionsministerium der Justiz
VI. Wahl des Obersten Unionsanwalts
Auf Vorschlag von Unionsminister Christopher Adomeit hat das Unionsparlament Armin Schwertfeger zum neuen Obersten Unionsanwalt gewählt.

VI.2 Wahlrechtsänderung
Mit der jüngsten Wahlrechtsänderung wurde dem jüngsten Urteil des Unionsgerichts Rechnung getragen, das die Möglichkeit die Nachnominierung von Mandatsträgern, für den Fall, dass eine Liste mehr Mandate gewinnt, als sie Kandidaten aufweist, verwarf.
Während das Unionsparlament dem Gesetzentwurf bereits zugestimmt hat, ist der Abstimmungsprozess im Unionsrat noch nicht abgeschlossen.

VI.3 Informationsfreiheitsgesetz
Mit der von Unionsministerin Anastasia von Metternich vorgelegtem Informationsfreiheitsgesetz wird der Öffentlichkeit Transparenz bezüglich der Arbeit der Unionsregierung gesichert. Es regelt das Prozedere bei parlamentarischen Anfragen, regelt eine Offenlegung der diplomatischen Beziehungen und sieht die Einführung eines Strafregisters vor.
Das Unionsparlament dürfte in Kürze die Beratungen beenden und die Abstimmung über den Gesetzentwurf einleiten.

Manuri, den 29.05.2011

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Unionskanzlerin
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.

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