
Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter,
ich bitte Sie um Ihre Stimme zu folgendem Antrag:
Soll der Unionsrat Einspruch gegen diesen Antrag einlegen?2. Novelle des Unionsgesellschaftsgesetzes (UGGe)
§ 1 Änderungen des § 6
1. § 6 (2) wird ersatzlos gestrichen.
2. § 6 (3) wird geändert und lautet nun wie folgt:
(3) Stiftungen haben ihre Gründung öffentlich bekanntzugeben.
3. § 6 (4) wird geändert und lautet nun wie folgt:
(4) Stiftungen sollen mindestens ein Mal im Jahr eine Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben im Rahmen einer Bilanzpressekonferenz öffentlich bekanntgeben.
4. § 6 (5) wird geändert und lautet nun wie folgt:
(5) Kommt eine Stiftung den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht nach, so ist diese zu ermahnen und nach der 3. notwendig gewordenen Ermahnung zu verwarnen. In der Verwarnung muss die Streichung aus dem Firmenverzeichnis explizit angedroht werden. Kommt die betroffene Stiftung nach dieser Verwarnung den Bestimmungen weiterhin nicht nach, kann sie aus dem Firmenverzeichnis entfernt werden.
5. Einfügung eines Absatzes (6) zu § 6 UGGe mit folgendem Wortlaut:
(6) Nach der Entfernung aus dem Firmenverzeichnis verliert eine Stiftung ihren steuerrechtlichen Sonderstatus und ist nach §3 und 4 Unionssteuergesetz zu besteuern.
§ 2 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Sie haben die Möglichkeit, einem Einspruch zuzustimmen (Ja), ihn abzulehnen (Nein) oder sich aktiv zu enthalten (Enthaltung). Die Abstimmung wird gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 GOUR spätestens am 04. Juni 2011 um 14:00 Uhr beendet.


