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Das Unionsparlament hat beschlossen:
Drittes Wahlrechtänderungsgesetz

§ 1 Änderungen
Das Wahlgesetz wird in folgenden Punkten geändert:
1. § 11 wird wie folgt neu gefasst: "Um zur Wahl zugelassen zu werden, muss ein Wahlvorschlag spätestens 24 Stunden vor Wahlbeginn öffentlich an der vom Unionswahlleiter bestimmten Stelle eingereicht werden."
2. § 17 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst: "Entfallen auf einen Wahlvorschlag mehr Mandate als Kandidaten auf ihm verzeichnet sind, beginnt für die offenen Mandate am fünften Tag nach Wahlenede Tag eine Nachwahl gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes."
3. § 18 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst: "Kann ein Mandat aufgrund eines Mandatsverlustes oder -verzichtes nicht mehr durch Kandidaten auf dem Wahlvorschlag besetzt werden, beginnt für das offene Mandat am fünften Tag nach seiner Offenwerdung eine Nachwahl gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes statt."
4. § 7 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: "Er macht ihn spätestens vierzehn Tage vor Wahlbeginn im Unionsgesetzblatt bekannt. Für Nachwahlen gemäß § 17 Abs. 4 und § 18 Abs. 4 dieses Gesetzes wird der Wahlzeitraum spätestens mit Beginn der Wahl im Unionsgesetzblatt bekannt gegeben."

§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Das Gesetz wurde dem Unionsrat am 24.05.2011 zugestellt. Die Einspruchsfrist endet demnach am 07.06.2011. Die Aussprache ist hiermit eröffnet.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Freistein wird diesem Gesetz zustimmen.
 

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Tripel-As
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Tripel-As

Beitrag von Isabell Höfer »

Salbor erhebt ebenso keinen Einspruch.
 

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Isabell Höfer
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Beitrag von Alexander Krüger »

Roldem auch nicht. Ich bitte abzustimmen, damit das Gesetz vor der Wahl noch in Kraft treten kann.
 

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Alexander Krüger
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
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Beitrag von Gerhard Cheman »

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Um der Bitte entsprechen zu können, gibt es weiteren Aussprachebedarf?
 

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Foren Gott
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Foren Gott

Beitrag von Bernardo Macaluso »

Nein, von meiner Seite auch keine Einwände.
 

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Bernardo G. Macaluso Bild
Unionskanzler a. D.


Primo Ministro di Herót a. D.
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SRM
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Beitrag von SRM »

Nein, kein Bedarf.
 

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TRÄGER DES WALRITTERORDEN
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Meine Herren, werte Dame,

ich danke Ihnen für dieses unkomplizierte Verfahren und hoffe, dass ein zügiges Abstimmungsende gelingt.
 

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Anastasia von Metternich
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
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Beitrag von Gerhard Cheman »

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Die Aussprache ist geschlossen. Der stellv. Unionsratspräsident hat in der Zwischenzeit bereits die Abstimmung eingeleitet.
 

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