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Das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen bringt folgenden Gesetzes-Vorschlag in das Unionsparlament ein:

3. Änderungsgesetz des Unionsbankgesetzes

§ 1

Die Übergangsvorschriften aus dem 2. Änderungsgesetz des Unionsbankgesetzes werden abgeändert und in das Unionsbankgesetz als § 2 i), k), m) und n) – die fehlenden Buchstaben nach Alphabet entfallen aufgrund Verwechslungsgefahr - mit folgendem Wortlaut verändert übernommen:

i) Der Unionsbankpräsident verkündet die Namen der nicht nach § 2 h) 1. und 2. identifizierbaren Kontobesitzer bei der Unionsbank öffentlich. Die betroffenen Kontenbesitzer können sich dann nach § 2 h) 1. und 2. eintragen lassen.
k) Ersatzweise zu 1. und 2. kann der rechtmäßige Kontoinhaber auch durch öffentliche Meldung seinen Anspruch auf das Konto geltend machen. Die Meldung muss sich konkret auf das betreffende Konto oder die betreffenden Konten beziehen. Sie muss als direkte Antwort auf die öffentliche Bekanntgabe der nicht erfolgreichen Kontoinhaber-Identifizierungen durch den Unionsbankpräsidenten oder einen ersatzweise Ausführenden erfolgen.
m) Zu ihrer Eintragung nach § 2 h) 1. und 2. oder der in § 2 k) beschriebenen Wortmeldung haben die betroffenen Konteninhaber maximal 123 Tage Zeit, ab dem Datum der Verkündung der nicht erfolgreichen Identifizierung der Konteninhaber durch den Unionsbankpräsidenten.
n) Ist ein Kontoinhaber nach Ablauf dieser Frist weiterhin nicht identifizierbar, so können die Konten aus dem Datenbestand der Unionsbank gelöscht werden. Etwaige Guthaben werden in diesem Fall auf das Treuhandkonto der Unionsbank überwiesen.

§ 2 Schlussbestimmungen

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Unionspräsidenten in Kraft.

Das Wort hat der Unionsminister der Wirtschaft und der Finanzen, Herr Kamler Johanssen, der die Aussprache beantragte.
 

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Kamler Johanssen,
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Der Minister

Sehr geehrte Damen und Herren Unionsparlaments-Abgeordnete,

Dem vorliegenden Gesetzesvorschlag geht es um die Aufrechterhaltung der Basis der wirtschaftlichen Aktivität, um die Vermeidung übertriebener Kapital-Akkumulation bei der Zentralbank und um eine rechtlich sinnvolle Verlängerung des Vertrauensschutzes von Anlegern. Auch von Anlegern aus ausländischen Staaten, die hier investiert haben und vielleicht weiter investieren werden.

Nicht jeder, der gerade nicht verzeichnet ist, ist bereits langfristig inaktiv. Um das Wirtschaftsleben nicht über Gebühr oder vorschnell zu reduzieren, sollte allen rechtmäßigen Kontenbesitzern bei der Unionsbank diese zusätzliche Möglichkeit geboten werden.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem vorliegenden Gesetzesvorschlag.
 

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Kamler Johanssen,
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SRM
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Beitrag von SRM »

Der bisherige Wortlaut regelt keine Kapitalakkumulation bei der Unionsbank, sondern schreibt eine Einzahlung auf ein Treuhand-Konto der Union unter Verwaltung durch das WiFi-Ministerium.

Derzeitig befinden sich zahlreiche Konten im Bestand der Unionsbank, bei denen klar davon ausgehen, dass sie den Tatbestand der Steuerhinterziehung begünstigen. Diesen Fakt kann die Regierung so nicht ignorieren und in kommende LPs verschieben.
 

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Original von SRM
Der bisherige Wortlaut regelt keine Kapitalakkumulation bei der Unionsbank, sondern schreibt eine Einzahlung auf ein Treuhand-Konto der Union unter Verwaltung durch das WiFi-Ministerium.
Das Geld ist jedenfalls dann erst einmal dem Investitionskreislauf entzogen.
Man könnte mit dem eingesammelten Geld auch einen Gründungsfonds finanzieren, das wäre eine Idee.
Trotzdem sollten gleichzeitig die Enteignungsregelungen nicht so massiv sein wie bisher, um die privaten Investitionsmöglichkeiten nicht unnötig zu verringern.
Derzeitig befinden sich zahlreiche Konten im Bestand der Unionsbank, bei denen klar davon ausgehen, dass sie den Tatbestand der Steuerhinterziehung begünstigen. Diesen Fakt kann die Regierung so nicht ignorieren und in kommende LPs verschieben.
Das wäre eventuell eine Aufgabe für die Unionsanwaltschaft. Ich vertraue aber darauf, dass die meisten Bürgerinne und Bürger, die hier in der DU leben und von den Annehmlichkeiten der hiesigen Gesellschaft überzeugt sind, auch hier Steuern entrichten.
Daher gebe ich der Möglichkeit, dass mehr und ohne unnötig große Hürden investiert werden könnte den Vorrang vor Gesetzen, die Einlagen bei der Unionsbank riskant machen.
 

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Beitrag von SRM »

Wirklich massiv sind die Maßnahmen nicht, denn in der Zwischenzeit ist die im Gesetzestext skizzierte Kulanzfrist von 123 Tagen locker verstrichen.
 

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Beitrag von Kamler Johanssen »

Original von SRM
Wirklich massiv sind die Maßnahmen nicht, denn in der Zwischenzeit ist die im Gesetzestext skizzierte Kulanzfrist von 123 Tagen locker verstrichen.
Dann kann man die vorgeschlagene Änderung zu den bereits bestehenden bürger- und investitionsfreundlichen Unionsbank-Rahmenbedingungen ja so lassen. ;) Sie gibt der Praxis eine rechtlich klare Formulierung.
 

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Aussprache noch bis morgen Samstag, den 21.05.2011.
 

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Stellv. Präsident

Ich beende hiermit die Aussprache und leite die Abstimmung ein.
 

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