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Das Unionsparlament hat beschlossen:
Endlagerstättengesetz

§ 1 Änderungen
(1) Im Unionsgesetz zur Nutzung von Kernenergie wird § 7 wie folgt neu gefasst:

§ 7 Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle
(1) Wer Anlagen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird, errichtet, betreibt, sonst innehat, wesentlich verändert, stillegt oder beseitigt, außerhalb solcher Anlagen mit radioaktiven Stoffen umgeht, hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, das anfallende radioaktive Reststoffe sowie ausgebaute oder abgebaute radioaktive Anlagenteile entsprechend schadlos verwertet oder als radioaktive Abfälle geordnet zwischengelagert und nach § 13 beseitigt werden können.
(2) Entsprechende Vorgaben der zuständigen Stelle zu diesem Zwecke sind einzuhalten.

(2) § 13 wird wie folgt neu gefasst:

§ 13 Endlagerung
(1) Die Unionsländer sind für die Errichtung und den Betrieb von Endlagern zuständig, in denen die fachgemäße und sichere Endlagerung radioaktiver Stoffe gewährleistet wird. Die Kosten für die Errichtung und den Unterhalt entsprechender Endlager werden von den Betreibern von Atomkraftwerken getragen, wobei diese von den Unionsländern auch zur Vorauszahlung in einen Unterhaltsfonds verpflichtet werden können.
(2) Die Standorte von Endlagern werden von den Unionsländern durch Landesgesetz festgelegt. Jedes Unionsland legt einen eigenen Standort für die Endlagerung der in ihm befindlichen radioaktiven Brennstoffe fest, sofern nicht mehrere Unionsländer sich darauf einigen, ein gemeinsames Endlager zu errichten. Jedes Unionsland hat, sofern nicht alle seine radioaktiven Stoffe gemäß Abs. 3 verlagert werden, bis zum 31.12.2011 einen Endlagerstandort zu benennen.
(3) Ein Unionsland ist nicht zur Errichtung und zum Betrieb eines Endlagers verpflichtet, sofern es mit einem ausländischen Endlager, welches die notwendigen Sicherheitsstandards erfüllt, einen Vertrag über die Endlagerung aller seiner radioaktiven Abfälle abschließt. Der Vertrag ist von der zuständigen Stelle zu genehmigen.
(4) Die zuständige Stelle erlässt vor dem 31.05.2011 Sicherheitsstandards zur Errichtung von Endlagern. Die Errichtung eines Endlagers muss durch die zuständige Stelle genehmigt und das Endlager vor seiner Inbetriebnahme durch die zuständige Stelle abgenommen und freigegeben werden.

§ 2 Weitere Änderungen
(1) Der Gesetzestitel wird von "Unionsgesetz zur Nutzung von Kernenergie" in "Gesetz zur Nutzung von Kernenergie" geändert.
(2) In § 3 Abs. 2 des Gesetzes wird "oder zur Endlagerung gemäß § 13 Abs. 3" nach "der Forschung" ergänzt sowie der Satz "Der Transport von radioaktiven Stoffen auf dem Luft- oder Seeweg ist verboten" ergänzt.

§ 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Das Gesetz wurde dem Unionsrat am 11.05.2011 zugestellt. Die Einspruchsfrist endet demnach am 25.05.2011. Die Aussprache ist hiermit eröffnet.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Nun, ich habe mich bereits bei der Debatte im Unionsparlament zum Thema geäußert und bleibe bei meiner dort mitgeteilten Meinung.
Der Freistaat Freistein wird diesem Gesetz zustimmen.
 

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SRM
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Beitrag von SRM »

Was m.E. nach noch fehtl, ist die Klärung der Lieferung der Brennstäbe in die Endlager. Wer ist für den Transport zuständig, wie soll deren Sicherheit gewährleistet werden und nicht zuletzt: Wer zahlt dafür?
 

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Herr Präsident,

ich danke Herrn Rousseau-Mason für die angesprochenen Punkte, doch in meinen Augen sind die entsprechenden Verantwortungen bereits im Unionsgesetz über die Kernenergie sowie im vorliegenden Änderungsgesetz geklärt: Die Verantwortung zur Schaffung jedweder Voraussetzungen für die Endlagerung liegt bei den Betreibern von Kernkraftwerken.
 

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Anastasia von Metternich
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Beitrag von Gerhard Cheman »

In Freistein stellen wir uns das so vor, der Unionsministerin folgend, dass die Betreiber für die Sicherung des Transports eine Pauschalsumme an die Staatspolizei zahlen, alles was bei diesen Einsätzen darüber hinausgeht, trägt im Sinne der Sicherheit bzw. der Bürger der Freistaat bzw. das Unionsland.
Die Unionspolizei sollte bei knapper Polizeikapazität allerdings kostenfrei im jeweiligen Unionsland "aushelfen" können/dürfen/müssen.

Evtl. kann die Unionsregierung hier noch eine zusätzliche Verordnung mit einbringen?
Ansonsten sollten wir sobald es geht dem Gesetz zustimmen, auch um die dortigen Fristen einhalten zu können.
 

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SRM
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Beitrag von SRM »

Original von Anastasia von Metternich
Herr Präsident,

ich danke Herrn Rousseau-Mason für die angesprochenen Punkte, doch in meinen Augen sind die entsprechenden Verantwortungen bereits im Unionsgesetz über die Kernenergie sowie im vorliegenden Änderungsgesetz geklärt: Die Verantwortung zur Schaffung jedweder Voraussetzungen für die Endlagerung liegt bei den Betreibern von Kernkraftwerken.
Unternehmen unterliegen stets dem Rationalisierungszwang und dieser schließt auch AKW-Betreiber ein. Ich halte es für wenig sinnvoll, diesen Themenblock in die Hände der privaten Betreiber zu geben, da die Sicherheit keinem Ratio geopfert werden sollte.
 

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Herr Präsident,

sofern der Unionsrat die Landesregierungen für diese Aufgaben in die Pflicht nehmen möchte, trage ich eine solche Lösung gerne mit. Ich erbitte für diesen Fall dann einen konkreten Formulierungsvorschlag des Inselpräsidenten.
 

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Anastasia von Metternich
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Beitrag von Gerhard Cheman »

Original von Gerhard Cheman
In Freistein stellen wir uns das so vor, der Unionsministerin folgend, dass die Betreiber für die Sicherung des Transports eine Pauschalsumme an die Staatspolizei zahlen, alles was bei diesen Einsätzen darüber hinausgeht, trägt im Sinne der Sicherheit bzw. der Bürger der Freistaat bzw. das Unionsland.
Die Unionspolizei sollte bei knapper Polizeikapazität allerdings kostenfrei im jeweiligen Unionsland "aushelfen" können/dürfen/müssen.

Evtl. kann die Unionsregierung hier noch eine zusätzliche Verordnung mit einbringen?
Ansonsten sollten wir sobald es geht dem Gesetz zustimmen, auch um die dortigen Fristen einhalten zu können.
Ich bleibe bei meiner Meinung und meiner Sicht der Dinge. Freistein wir wie bereits genannt handeln.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

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Ich schließe hiermit die Aussprache und gehe zur Abstimmung über.
 

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