Antworten
Fortgeschrittener
Beiträge: 241
Registriert: Do 17. Sep 2009, 21:00
Benutzeravatar
Fortgeschrittener
Sehr geehrter Herr Unionspräsident,

ich möchte Sie bitten den Nachrücker Macaluso im Unionsparlament zu vereidigen.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Ministerin für salborianische Angelegenheiten
des Landes Salbor-Katista
Beiträge: 1198
Registriert: So 16. Mär 2008, 00:41
Bild

Sehr geehrter Herr Unionspräsident,

Das Unionsparlament hat Herrn Charles Sparrow mehrheitlich zum Präsidenten der Unionsbank gewählt. Ich bitte um Ernennung.

gezeichnet

Adomeit
Präsident des Unionsparlaments
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Christopher Adomeit, MdUP
Unionsminister des Innern und der Justiz
Stellvertreter der Unionskanzlerin





Präsident des Unionsparlaments a.D.
Inselpräsident a.D.
Erleuchteter
Beiträge: 5996
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
*wirft einen Brief in den Postkasten des Unionspräsidenten und hofft, dass dieser ihn noch vor den morgigen Feierlichkeiten lesen wird*
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
Benutzeravatar
SRM
Erleuchteter
Beiträge: 11945
Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Benutzeravatar
Erleuchteter

Beitrag von SRM »

 

POSTREACT(ions) SUMMARY

TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING
Bild

Bild
Beiträge: 1198
Registriert: So 16. Mär 2008, 00:41
Bild
Der Präsident

Sehr geehrter Herr Unionspräsident Poppinga,

das Unionsparlament hat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen den folgenden Vertrag beschlossen:
Freundschaftsvertrag zwischen
der Demokratischen Union
und der Republik Dionysos


Die Republik Dionysos und die Demokratische Union (folgend im Vertrag "DU") genannt haben diesen Vertrag geschlossen, um eine engere freundschaftliche Beziehung einzugehen und eine fortlaufende Kooperation beider Länder zu ermöglichen.

Artikel 1 Freundschaftliche Beziehung
Die Republik Dionysos und die DU gehen eine freundschaftliche Beziehung ein.

Artikel 2 Völkerverständigung
Die Republik Dionysos und die DU verpflichten sich, die internationale Völkerverständigung anzuwenden und zu unterstützen.

Artikel 3 Visa-Freiheit
Die Republik Dionysos und die DU verpflichten sich, für die Staatsbürger der Vertragspartner keine Einreiseerlaubnis zu verlangen.

Artikel 4 Wirtschaftliche Unterstützungen und Zusammenarbeit
(1) Die Republik Dionysos und die DU arbeiten in grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Sachen zusammen, soweit beide Vertragspartner betroffen sind oder die wirtschaftlichen Sachen Anwendung in den Hoheitsgebieten beider Vertragspartner finden.
(2) Die Republik Dionysos unterstützt die DU mit multimedialen Inhalten.
(3) Für die Vermittlung der Unterstützung nach Absatz 1 ist die Happard Industriesysteme GbR mit Sitz in Dionysos zuständig.

Artikel 5 Pazifismus
Die Republik Dionysos und die DU verpflichten sich, den internationalen Friedden zu unterstützen, keine kriegerische Macht zu unterstützen und keinen Angriffskrieg zu führen.

Artikel 6 Errichtung von Botschaften
Die Republik Dionysos und die DU entsenden gegenseitig Botschafter und errichten Botschaften auf eigene Kosten im Hoheitsgebiet des Vertragspartners.
Ich bitte Sie um Prüfung und Verkündung.

Mit freundlichen Grüßen

Christopher Adomeit
Präsident des Unionsparlaments
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Christopher Adomeit, MdUP
Unionsminister des Innern und der Justiz
Stellvertreter der Unionskanzlerin





Präsident des Unionsparlaments a.D.
Inselpräsident a.D.
Erleuchteter
Beiträge: 3494
Registriert: Fr 4. Sep 2009, 03:09
Erleuchteter

Beitrag von Gerhard Cheman »

Ich möchte hier nur kurz DARAUF verweisen. Dies hat das Unionsparlament beschlossen und der Unionsrat hat hier ja keine Einspruchsfrist. Es muss vom Unionspräsidenten nur noch unterschrieben werden, dies sollte er aber persönlich nach seiner Rückkehr machen, da möchte ich micht zurückhalten.

>>simoff<<
Kann im Unionsgesetzblatt nichts posten, sonst hätte ich es als Vertreter unterschrieben und veröffentlicht
>>simon<<
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Beiträge: 893
Registriert: Mo 26. Apr 2010, 18:06
Bild
Stellvertretender Präsident

Sehr geehrter Herr Unionspräsident Poppinga,

das Unionsparlament hat mit der Mehrheit aller Stimmen den folgenden Vertrag beschlossen:

Grundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union und dem Großherzogtum Bazen

Präambel
Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich die Demokratische Union und das Großherzogtum Bazen, gewillt, gute zwischenstaatliche Beziehungen aufzubauen und zu unterhalten, wissend, dass ein gutes Einvernehmen der Staaten der Erde für den dauerhaften Frieden notwendig ist und erkennend, dass die bilaterale Zusammenarbeit noch immer der sicherste Garant guter Beziehungen ist,
beschließen den folgenden Grundlagenvertrag.

Artikel I
Die vertragsschließenden Parteien erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an. Eine Einmischung in innere Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei ist zu unterlassen, wenn die Regierung dieser Vertragspartei eine solche Einmischung nicht ausdrücklich wünscht.

Artikel II
Die vertragsschließenden Parteien achten gegenseitig ihr Hoheitsgebiet und ihre Hoheitsgewalt auf demselben. Militärische Handlungen gegen die jeweils andere Vertragspartei sind unzulässig. Auf dem Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei ist eine militärische Handlung nur dann zulässig, wenn die Regierung dieser Vertragspartei eine solche Operation ausdrücklich wünscht.
Die vertragsschließenden Parteien führen keine geheim- oder nachrichtendienstliche Erkenntnisgewinnung auf dem Staatsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei durch.

Artikel III
Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren einen Botschafteraustausch. Die Botschafter genießen nach ihrer Akkreditierung diplomatische Immunität, wie es nach den hergebrachten Traditionen des Völkerrechts üblich ist.

Artikel IV
Die vertragsschließenden Parteien bemühen sich um einen Ausbau ihrer Zusammenarbeit durch weiterführende Abkommen und Vereinbarungen. Zu diesem Zwecke sollen die Regierungen der vertragsschließenden Parteien in regelmäßigem Kontakt stehen.

Artikel V
Dieser Vertrag besitzt ewige Gültigkeit. Er kann von einer der beiden Vertragsparteien binnen einer Kündigungsfrist von zehn Tagen gekündigt werden. Dies ist der jeweils anderen Vertragspartei mitzuteilen.

Artikel VI
Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald er von den vertragsschließenden Parteien unterzeichnet und ratifiziert worden ist.

Ich bitte Sie um Prüfung und ggf. um Vertragsschließung im Namen der Union nach Art. 36 Abs. 7 Unionsverfassung.

Mit freundlichen Grüßen

Kamler Johanssen

Stellvertretender Präsident des Unionsparlaments
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Kamler Johanssen,
sozialliberalistisch,
ehemaliger kommissarischer Unionsvorsitzender der FLA
Erleuchteter
Beiträge: 3494
Registriert: Fr 4. Sep 2009, 03:09
Erleuchteter

Beitrag von Gerhard Cheman »

Original von Kamler Johanssen
Bild
Stellvertretender Präsident

Sehr geehrter Herr Unionspräsident Poppinga,

das Unionsparlament hat mit der Mehrheit aller Stimmen den folgenden Vertrag beschlossen:

Grundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union und dem Großherzogtum Bazen

Präambel
Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich die Demokratische Union und das Großherzogtum Bazen, gewillt, gute zwischenstaatliche Beziehungen aufzubauen und zu unterhalten, wissend, dass ein gutes Einvernehmen der Staaten der Erde für den dauerhaften Frieden notwendig ist und erkennend, dass die bilaterale Zusammenarbeit noch immer der sicherste Garant guter Beziehungen ist,
beschließen den folgenden Grundlagenvertrag.

Artikel I
Die vertragsschließenden Parteien erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an. Eine Einmischung in innere Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei ist zu unterlassen, wenn die Regierung dieser Vertragspartei eine solche Einmischung nicht ausdrücklich wünscht.

Artikel II
Die vertragsschließenden Parteien achten gegenseitig ihr Hoheitsgebiet und ihre Hoheitsgewalt auf demselben. Militärische Handlungen gegen die jeweils andere Vertragspartei sind unzulässig. Auf dem Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei ist eine militärische Handlung nur dann zulässig, wenn die Regierung dieser Vertragspartei eine solche Operation ausdrücklich wünscht.
Die vertragsschließenden Parteien führen keine geheim- oder nachrichtendienstliche Erkenntnisgewinnung auf dem Staatsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei durch.

Artikel III
Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren einen Botschafteraustausch. Die Botschafter genießen nach ihrer Akkreditierung diplomatische Immunität, wie es nach den hergebrachten Traditionen des Völkerrechts üblich ist.

Artikel IV
Die vertragsschließenden Parteien bemühen sich um einen Ausbau ihrer Zusammenarbeit durch weiterführende Abkommen und Vereinbarungen. Zu diesem Zwecke sollen die Regierungen der vertragsschließenden Parteien in regelmäßigem Kontakt stehen.

Artikel V
Dieser Vertrag besitzt ewige Gültigkeit. Er kann von einer der beiden Vertragsparteien binnen einer Kündigungsfrist von zehn Tagen gekündigt werden. Dies ist der jeweils anderen Vertragspartei mitzuteilen.

Artikel VI
Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald er von den vertragsschließenden Parteien unterzeichnet und ratifiziert worden ist.

Ich bitte Sie um Prüfung und ggf. um Vertragsschließung im Namen der Union nach Art. 36 Abs. 7 Unionsverfassung.

Mit freundlichen Grüßen

Kamler Johanssen

Stellvertretender Präsident des Unionsparlaments
Da der Unionspräsident in Kürze seine Arbeit wieder voll und ganz aufnehmen wird, nach seiner Abwesenheit, möchte ich ihm in dieser Sache die weiteren Handlungsschritte überlassen.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Beiträge: 893
Registriert: Mo 26. Apr 2010, 18:06
Bild
Stellvertretender Präsident

Sehr geehrter Herr Unionspräsident Poppinga,

das Unionsparlament hat mit der verfassungsmäßig vorgeschriebenen einfachen Mehrheit den folgenden Vertrag beschlossen:

Grundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union und der Föderalen Republik Andro

Präambel
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
bestrebt, ihre Beziehungen auf eine solide Grundlage zu stellen,
geeint in dem Willen, durch friedliche Kooperation Frieden, Wohlstand und Sicherheit zu fördern,
überzeugt, dass Streitigkeiten und Konflikte friedlich zu lösen sind und
in gegenseitigem Respekt voreinander und in Anerkennung der staatlichen Souveränität und territorialen Integrität,
haben,
vertreten durch
Seine Exzellenz, dem Präsidenten der Föderalen Republik Andro
und
Seine Exzellenz, dem Unionspräsidenten der Demokratischen Union
sich auf folgenden Grundlagenvertrag geeinigt:

Artikel 1
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte erkennen einander als unabhängige Staaten an. Sie verpflichten sich insbesondere die staatliche Souveränität und die territoriale Integrität des jeweils anderen Vertragspartners zu achten.
(2) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte kommen überein, evnetuelle Differenzen, Streitigkeiten oder Konflikte nur friedlich und auf dem Verhandlungsweg zu lösen.

Artikel 2
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte kommen überein, Botschafter auszutauschen, die ihren Sitz am Sitz der jeweiligen Regierung haben werden.
(2) Die Botschafter und das übrige diplomatische Personal genießen diplomatische Immunität.
(3) Das Botschaftsgebäude darf nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Botschafter von Sicherheitskräften oder anderen Vertretern von Behörden des jeweiligen Gastlandes betreten werden.

Artikel 3
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sichern einander Amtshilfe in den Fällen von Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung.
(2) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann ausgeliefert werden, wenn diese Tat auch im Geltungsbereich der Strafgesetze des anderen Vertragspartners strafbewehrt sind.
(3) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann nicht ausgeliefert werden, wenn diese die Staatsbürgerschaft des Ausliefererstaates haben.

Artikel 4
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sind sich darin einig, gemeinsame Projekte der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Jugend- und Kulturarbeit, der Wirtschaft und Wissenschaft, des Verkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, der Schifffahrt oder der Kriminalitätsbekämpfung anzustreben und in gesonderten Verträgen zu vereinbaren.
(2) Die Regelungen und Beschränkungen bei der Einreise von Staatsbürgern des jeweils einen Hohen Vertragspartners auf das Territorium des jeweils anderen Hohen Vertragspartners sollen möglichst vereinfacht werden.
(3) Hiervon unberührt sind Einreiseverbote, die im Rahmen von Strafprozessen durch Gerichte der Unterzeichnerstaaten gegen Bürger des jeweils anderen Vertragspartner verhängt wurden.
(4) Die Einreise von Staatsbürgern des jeweils anderen Hohen Vertragspartners darf in Krisen- oder Katastrophenfall zeitlich befristet ausgesetzt werden, wenn dies die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erfordert. Über die Aussetzung ist der jeweils andere Vertragspartners unter Angaben der Gründe zu informieren. Nach Wegfall der Gründe für die Aussetzung müssen sämtliche Reisebeschränkungen wieder aufgehoben werden.

Artikel 5
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte vereinbaren die Abhaltung von Regierungskonsultationen, die mindestens einmal abwechselnd in Andro und der Demokratischen Union stattfinden sollen.

Artikel 6
(1) Dieser Vertrag kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den den Vertragsparteien zu führen.
(2) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhalts sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur in beiderseitigem Einvernehmen getätigt werden können.
(3) Dieser Vertrag hat eine unbeschränkte Laufzeit.
(4) Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch die Vertragspartner und der Ratifizierung durch die dafür zuständigen Organe in Kraft.
(5) Mit Inkrafttreten dieses Grundlagenvertrags tritt das Exekutivabkommen zwischen der Regierung der Föderalen Republik Andro und der Regierung der Demokratischen Union vom 10.01.2011 außer Kraft

..., den .. . .. . 2011

Für die Demokratische Union

Für die Föderale Republik Andro

Ich bitte um Prüfung und gegebenenfalls um Vertragsschließung im Namen der Union nach Art. 36 Abs. 7 Unionsverfassung.

Mit freundlichen Grüßen

Kamler Johanssen, Stellvertretender Präsident des Unionsparlaments
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Kamler Johanssen,
sozialliberalistisch,
ehemaliger kommissarischer Unionsvorsitzender der FLA
Beiträge: 893
Registriert: Mo 26. Apr 2010, 18:06
Bild
Stellv. Präsident

Herr Lord Macshire wurde vom Unionsparlament mit der notwendigen einfachen Mehrheit zum neuen Unionsbankpräsidenten (1. Amtszeit) gewählt. Ich bitte um Ernennung durch den Unionspräsidenten.

Mit freundlichen Grüßen

Kamler Johanssen, stellv. Unionsparlaments-Präsident
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Kamler Johanssen,
sozialliberalistisch,
ehemaliger kommissarischer Unionsvorsitzender der FLA
Antworten

Zurück zu „Unionspräsidialamt“