Der Unionsparteitag der Konservativ-Demokratischen Union hat neben der Wiederwahl der Unionsvorsitzenden und des Generalsekretärs (es wurde getrennt berichtet) über folgende Erklärung abgestimmt:
Die o. g. Erklärung wurde mit 4 Ja- Stimmen und 1 Enthaltung bei 5 abgegebenen Stimmen mit grosser Mehrheit angenommen.
Erleuchteter
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Warum wird die "Erklärung der Parteibasis" so herausgestellt? Die Parteiführung kann sich mit dem Beschluss wohl nicht identifizieren?
Prof. Dr. med. Anaïs Gribonne-FritzUnionsbotschafterin a.D., Premierministerin von Roldem a.D.
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*Nimmt Frau Gribbone-Fritz den Spaltpilz aus der Hand und gibt Ihr ein Pils :prost:Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Warum wird die "Erklärung der Parteibasis" so herausgestellt? Die Parteiführung kann sich mit dem Beschluss wohl nicht identifizieren?
Sie sagen, zusammengefasst, es wird vor der Parlamentswahl diskutiert - über Kandidaten und Inhalte. Danach/Dadurch sei das Parlament "als Ganzes" legitimiert und der Käse wäre gegessen. Einen neuen Käse gäbe es dann erst wieder bei der nächsten Parlamentswahl.Plagiat von Original von Gerhard Cheman
(...)
3. Wahlen fokussieren Entscheidungsmomente. In ihren erteilt der Souverän jenen ein Mandat, die seine Interessen vertreten. In ihrem Vorfeld werden gesamtgesellschaftliche Herausforderungen in und mit der Öffentlichkeit diskutiert.
4. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen tritt die KDU dafür ein, dass die Wahlen zum Unionsparlament einen Moment der Entscheidung bilden, der nicht beliebig oft wiederholt werden kann. Wahlen legitimieren das Unionsparlament als Ganzes und in seiner Zusammensetzung in den den gesellschaftlichen Repräsentationsgruppen. Die Nachwahl einzelner Sitze verwässert die Repräsentation und schwächt die demokratische Legitimation der Volksvertretung.
Das ist ja nun ein ganz klares Bekenntnis zu einem "kollektiven" Parlamentsverständnis (im Gegensatz zum individuell legitimierten Mandat).
Diese Haltung kann man (unter anderen) demokratietheoretisch begründen, passt. Sie plädiert für eine bestimmte Repräsentations- und Parlamentsauffassung. Die Frage ist: Was soll dieser Grundsatz-Beschluss für praktische Folgen haben? Wird die KDU den Kompromiss im Unionsparlament (,dem die KDU-Repräsentanten zugestimmt haben), direkt oder mittelfristig wieder ändern wollen? Denn dieser ermöglicht ja unter bestimmten Umständen eben gerade eine Nachwahl einzelner Mandate (= nicht nur die Wahl des Parlaments "als Ganzes").
Oder ist es "nur" ein (formales) Bekenntnis der KDU zum repräsentativen System, das für die Nachwahlregelung keine Auswirkungen (mehr) hat, obwohl sie der Formulierung nach (ich nehme an bewusst) sich auch gegen den getroffenen Nachwahl-Kompromiss ausspricht?
Kamler Johanssen,
sozialliberalistisch,
ehemaliger kommissarischer Unionsvorsitzender der FLA
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Zunächst: Die KDU hat sich nicht bewusst gegen den im Unionsparlament gefundenen Kompromiss ausgesprochen. Primär stand zur Diskussion, ob Nachwahlen für jedes vakant fallende Mandat ein wünschenswerter Weg seien. Diese Frage haben wir für uns aus den im Beschluss genannten Gründen mit Nein beantwortet. Das bezieht sich insbesondere auf die Situation, dass ein Wahlvorschlag mehr Mandate erhält, als er Kandidaten aufweist, von der die KDU in der Vergangenheit und die SPDU jüngst betroffen waren. Auch das "reguläre Nachrücken" durch Beschluss des Wahlvorschlagträgers, d.h. in der Regel der Parteien, fällt in diesen Bereich.
Die Nachwahl einzelner Mandate bezieht sich auf einen seltenen Sonderfall, nämlich die Abwesenheit des ursprünglichen Wahlvorschlagträgers oder eines Rechtsnachfolgers. Dieser Sonderfall ist nie ein Optimum und erfordert besondere Bedingungen, die von der strengen Lesart des Parlamentes als Einheit abweichend eine Nachwahl notwendig machen, wie sich das beispielsweise aus den Bestimmungen zur Mindestabgeordnetenzahl der Unionsverfassung bedingt.
Die KDU trägt also den gegenwärtigen Kompromiss als Ergebnis ihrer internen Diskussionen mit.
Die Nachwahl einzelner Mandate bezieht sich auf einen seltenen Sonderfall, nämlich die Abwesenheit des ursprünglichen Wahlvorschlagträgers oder eines Rechtsnachfolgers. Dieser Sonderfall ist nie ein Optimum und erfordert besondere Bedingungen, die von der strengen Lesart des Parlamentes als Einheit abweichend eine Nachwahl notwendig machen, wie sich das beispielsweise aus den Bestimmungen zur Mindestabgeordnetenzahl der Unionsverfassung bedingt.
Die KDU trägt also den gegenwärtigen Kompromiss als Ergebnis ihrer internen Diskussionen mit.
Anastasia von Metternich
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
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Dann mag es ein Versehen gewesen sein. Dem Antragsteller zumindest - so meine Vermutung - dürfte der grundsätzliche Gehalt dieses Beschlusses aber bewusst gewesen sein, denn er hat ihn ja so prinzipien-ausgerichtet geschrieben.Original von Anastasia von Metternich
Zunächst: Die KDU hat sich nicht bewusst gegen den im Unionsparlament gefundenen Kompromiss ausgesprochen.
Das auch und sie haben im Beschluss eine grundsätzliche Aussage getroffen, die dem Wortlaut nach auch für den folgenden (vielleicht gar nicht so seltenen) Sonderfall zutrifft:Primär stand zur Diskussion, ob Nachwahlen für jedes vakant fallende Mandat ein wünschenswerter Weg seien. Diese Frage haben wir für uns aus den im Beschluss genannten Gründen mit Nein beantwortet.
Diese Begründung ist verständlich, widerspricht aber ihrem Grundsatzbeschluss. Denn da steht nirgends etwas von diesem Fall. Auch um genau solche Fälle ging es aber ja bei der gerade vor kurzem diskutierten Debatte um die Wahlrechtsänderung im Unionsparlament. Daher meine Nachfrage bezüglich des Widerspruchs zwischen Parlamentsäußerungen der KDU und diesem Beschluss.Die Nachwahl einzelner Mandate bezieht sich auf einen seltenen Sonderfall, nämlich die Abwesenheit des ursprünglichen Wahlvorschlagträgers oder eines Rechtsnachfolgers. Dieser Sonderfall ist nie ein Optimum und erfordert besondere Bedingungen, die von der strengen Lesart des Parlamentes als Einheit abweichend eine Nachwahl notwendig machen, wie sich das beispielsweise aus den Bestimmungen zur Mindestabgeordnetenzahl der Unionsverfassung bedingt.
Entscheidend ist aber meiner Wertung nach, was die KDU praktisch für eine Politik macht.
Ich nehme zur Kenntnis, dass unabhängig von der grundsätzlichen Favorisierung des "Gesamtparlaments-Verständnisses" die KDU die Nachwahl-Möglichkeit einzelner Parlaments-Sitze trotzdem nicht ablehnt.Die KDU trägt also den gegenwärtigen Kompromiss als Ergebnis ihrer internen Diskussionen mit.
Kamler Johanssen,
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ehemaliger kommissarischer Unionsvorsitzender der FLA
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Im vierten Absatz macht die KDU deutlich, dass eine beliebig häufige Wiederholung der Entscheidungssituation der Legitimation nicht zuträglich ist. Den Spezialfall - dessen Seltenheit Sie bei Interesse überprüfen können - adressieren wir in diesem Beschluss nicht, was vielleicht eine Auslassung, aber deswegen noch kein Widerspruch zu unserer Grundsatzposition ist. Insbesondere Nummer drei lässt die Tür für diesen Spezialfall weit offen, denn ein verfallendes Mandat ohne Wahlvorschlagsträger oder Rechtsnachfolger bedarf einer erneuten Teillegitimation, da der ursprüngliche Empfänger der Legitimation nicht mehr existent ist.
Rein technisch könnten wir die Diskussion ohnehin abkürzen: Die KDU bekennt sich öffentlich zur Unionsverfassung /inklusive der Mindestmandatszahl), insofern sind alle unsere Beschlüsse in diesem Rahmen zu verstehen, sofern nicht keine Verfassungsänderung gefordert wird.
Ich hoffe, Ihr Missverständnis damit aufgelöst zu haben.
Rein technisch könnten wir die Diskussion ohnehin abkürzen: Die KDU bekennt sich öffentlich zur Unionsverfassung /inklusive der Mindestmandatszahl), insofern sind alle unsere Beschlüsse in diesem Rahmen zu verstehen, sofern nicht keine Verfassungsänderung gefordert wird.
Ich hoffe, Ihr Missverständnis damit aufgelöst zu haben.
Anastasia von Metternich
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
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Das hat mich ja gewundert, da es u.a. auch um diesen Fall in der gerade eben gewesenen Parlamentsdebatte gegangen ist.Original von Anastasia von Metternich
Den Spezialfall - dessen Seltenheit Sie bei Interesse überprüfen können - adressieren wir in diesem Beschluss nicht
Trotzdem sind sie ja - ohne diesen Fall aus der Wahlrechtsreform konkret zu erwähnen - durch ihren Grundsatzbeschluss darauf eingegangen. Nur eben kann man aus diesem derzeit vorliegenden Beschluss eine Ablehnung aller Einzel-Nachwahlen annehmen.
Gemäß ihres oben vorliegenden Beschlusses bedürfte es dann aber einer Gesamt-Neuwahl des gesamten Parlaments - da nur dies nach Beschlussformulierung legitimiert wäre.Insbesondere Nummer drei lässt die Tür für diesen Spezialfall weit offen, denn ein verfallendes Mandat ohne Wahlvorschlagsträger oder Rechtsnachfolger bedarf einer erneuten Teillegitimation, da der ursprüngliche Empfänger der Legitimation nicht mehr existent ist.
Sie lassen zwar zunächst diese rhetorische Hintertüre offen:
Aber gerade vor dem Hintergrund ihrer Überlegungen (ihrer "Gesamtparlament") lehnen sie die Nachwahl im Prinzip eigentlich ab. Von Ausnahmen ist auch nicht die Rede. Die Hintertür wird nicht nur sinngemäß, sondern dann auch im Beschluss wörtlich zugeschlagen:Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen tritt die KDU dafür ein, dass die Wahlen zum Unionsparlament einen Moment der Entscheidung bilden, der nicht beliebig oft wiederholt werden kann.
Ich gehe nicht davon aus, dass sie zufällig genau das wollen - die "Schwächung der demokratischen Legitimation". Dann aber muss man feststellen, dass sie sich gegen Nachwahlen einzelner Sitze als Delegitimation des Parlaments ablehnen.Wahlen legitimieren das Unionsparlament als Ganzes und in seiner Zusammensetzung in den den gesellschaftlichen Repräsentationsgruppen. Die Nachwahl einzelner Sitze verwässert die Repräsentation und schwächt die demokratische Legitimation der Volksvertretung.
Das tat ich ja bereits, aber sie wollten noch mal die Paragraphen bieg... interpretieren.Rein technisch könnten wir die Diskussion ohnehin abkürzen:
Sehr guter Winkelzug. Aber nur weil die KDU sich zur Unionsverfassung bekennt, heißt das noch nicht, dass alle ihre Beschlüsse logisch und/oder mit ihrer praktischen Politik kohärent sind.Die KDU bekennt sich öffentlich zur Unionsverfassung /inklusive der Mindestmandatszahl), insofern sind alle unsere Beschlüsse in diesem Rahmen zu verstehen, sofern nicht keine Verfassungsänderung gefordert wird.
Abschließend, wie bereits gesagt: Wichtig ist, was die KDU praktisch macht. Bis jetzt hat noch kein KDU-Abgeordneter zur Wahlrechtsreform abgestimmt. Aber das dürfte ja vielleicht noch kommen - ob konform mit, oder gegen den Parteibeschluss - oder in "kreativer Erweiterung" dessen.
Kamler Johanssen,
sozialliberalistisch,
ehemaliger kommissarischer Unionsvorsitzender der FLA
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Erleuchteter
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Nur noch nebenbei: Auch die Parteiführung gehört in diesem Sinne zur Basis der KDU. Sie kann sich selbstverständlich mit diesem Beschluss identifizieren, was auch das Ergebnis der parteiinternen Abstimmung zeigt.Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Warum wird die "Erklärung der Parteibasis" so herausgestellt? Die Parteiführung kann sich mit dem Beschluss wohl nicht identifizieren?
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