zur Abstimmung steht folgende Vorlage:
Stimmen Sie der Vorlage zu?Verordnung der Staatsregierung zum Staatsversicherungsgesetz des Freistaates Freistein (Staatsversicherungsges.)
§1
(1) Die Staatsregierung erlässt hiermit die Verordnung, dass die Meldung des Bruttoeinkommens durch die Bürgerinnen und Bürger nach §7 (2) Staatsversicherungsges. ab sofort in eigentverantwortlicher Weise durch die Bürgerinnen und Bürger erfolgt, das bedeutet, dass
(2) die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Freistein die Meldung des Bruttoeinkommens für den abgelaufenen Monat nach §7 (2) Staatsversicherungsges. nur dann melden müssen, wenn im abgelaufenen Monat ein tatsächliches Einkommen vorhanden war.
§2
(1) Durch §1 der Verordnung der Staatsregierung zum Staatsversicherungsges. besteht die Verpflichtung des Freistaates Freistein ab sofort Stichproben und Kontrollen der eigentverantwortlichen Meldung nach dem Zufallsprinzip durchzuführen.
(2) Die Bürgerinnen und Bürger müssen dann nach Aufforderung eine Meldung nach §7 (2) Staatsversicherungsges. abgeben.
§3
(1) Alle weiteren Merkmale und Inhalte des Staatsversicherungsges. bleiben durch diese Veordnung unberührt.
§4
Diese Verordnung tritt nach ihrer Verkünung in Kraft.
[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
Die Abstimmung dauert mindestens 120 Stunden.