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Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

zur Abstimmung steht folgende Vorlage:
Verordnung der Staatsregierung zum Staatsversicherungsgesetz des Freistaates Freistein (Staatsversicherungsges.)

§1
(1) Die Staatsregierung erlässt hiermit die Verordnung, dass die Meldung des Bruttoeinkommens durch die Bürgerinnen und Bürger nach §7 (2) Staatsversicherungsges. ab sofort in eigentverantwortlicher Weise durch die Bürgerinnen und Bürger erfolgt, das bedeutet, dass
(2) die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Freistein die Meldung des Bruttoeinkommens für den abgelaufenen Monat nach §7 (2) Staatsversicherungsges. nur dann melden müssen, wenn im abgelaufenen Monat ein tatsächliches Einkommen vorhanden war.

§2
(1) Durch §1 der Verordnung der Staatsregierung zum Staatsversicherungsges. besteht die Verpflichtung des Freistaates Freistein ab sofort Stichproben und Kontrollen der eigentverantwortlichen Meldung nach dem Zufallsprinzip durchzuführen.
(2) Die Bürgerinnen und Bürger müssen dann nach Aufforderung eine Meldung nach §7 (2) Staatsversicherungsges. abgeben.

§3
(1) Alle weiteren Merkmale und Inhalte des Staatsversicherungsges. bleiben durch diese Veordnung unberührt.

§4
Diese Verordnung tritt nach ihrer Verkünung in Kraft.
Stimmen Sie der Vorlage zu?

[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung

Die Abstimmung dauert mindestens 120 Stunden.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

[X] Ja
 

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Beitrag von Kamler Johanssen »

[X] Ja.
 

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Kamler Johanssen,
sozialliberalistisch,
ehemaliger kommissarischer Unionsvorsitzender der FLA
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Registriert: Fr 4. Sep 2009, 17:05

Beitrag von Franz Sperling »

[X] Ja
 

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Mitglied des Unionsparlaments
MITGLIED - KONSERVATIV-DEMOKRATISCHE UNION
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Beitrag von Gerhard Cheman »

Hiermit beende ich die Abstimmung.

Es wurden 3 gültige Stimmen abgegeben. 3 Landtagsmitglieder stimmten mit JA.

Die Verordnung ist somit angenommen und tritt hiermit in Kraft.
 

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