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Zuletzt geändert von Helen Bont am Mi 17. Dez 2014, 19:03, insgesamt 1-mal geändert.
lässt erneut einen Termin für die konkrete Umsetzung von verschiedenen Themen (u.a. Ausbildungsmessen a la Freistein, etc.) vereinbaren, will auf die bereits mit der Kanzlerin besprochenen Dinge aufbauen und wartet auf Terminbestätigung...Original von Gerhard Cheman
Ministerpräsident und Präsident des Unionsrates Gerhard Cheman lässt durch sein Vorzimmer für die nächste Woche einen Termin für ein persönliches Gespräch mit der Unionskanzlerin vereinbaren. Ihm ist wichtig, über div. Themen die Unions- und Landespolitik betreffend mit der Kanzlerin im Kanzleramt und nicht nebenbei in der KDU - Zentrale, o. ä. zu reden.....
Diplomatievertrag
zwischen dem
Großherzogtum Bazen
und der
Demokratischen Union
Präambel
Im Wissen um die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und beseelt vom Geiste des Friedens und der Kooperation, vereinbaren die Hohen Vertragsschließenden Parteien folgende Artikel zur Regelung der diplomatischen Beziehungen:
Artikel I
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien erkennen einander als souveräne Staaten an.
Artikel II
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die Landesgrenzen, Hoheitsgewässer und den Luftraum der jeweils anderen Partei zu achten und nur auf ausdrücklichen Wunsch der jeweils anderen Regierung in die innerstaatlichen Belange der jeweils anderen Partei einzugreifen.
Artikel III
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, Differenzen auf diplomatischem Wege und ohne den Einsatz von Waffengewalt zu lösen. Ein Militärischen oder Paramilitärischen Truppen oder Nachrichtendiensten im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Partei ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von deren Regierung hin legitim.
Artikel IV
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien unterhalten nach Möglichkeit Botschaften bei der jeweils anderen Partei. Das dorthin entsandte Personal genießt nach erfolgter Akkreditierung diplomatische Immunität. Botschafter können einseitig mit Begründung jederzeit abgezogen werden.
Artikel V
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, vor dem Hintergrund der Geschichte und der geografischen Gegebenheiten die Zusammenarbeit auf allen Gebieten, insbesondere jedoch im Hinblick auf Wirtschaft und Kultur zu fördern.
Artikel VI
Dieser Vertrag hat unbegrenzte Laufzeit. Er kann einseitig binnen zwei Wochen mit Begründung gekündigt werden, indem der Regierung der jeweils anderen Partei eine Note zugesandt wird.
Artikel VII
Dieser Vertrag tritt mit dem Abschluss der Ratifizierung durch beide Vertragsparteien in Kraft.
Zuletzt geändert von Dr. Maximilian Gönner am Sa 12. Jan 2013, 20:42, insgesamt 1-mal geändert.