
Stellvertretend für das Unionsministerium der Justiz schreibt das Unionskanzleramt die Stelle
der Obersten Unionsanwältin / des Obersten Unionsanwaltes
aus.
Die Behörde (gemäß Unionsanwaltschaftsgesetz UAG)
Die Unionsanwaltschaft ist eine Unionsbehörde im Zuständigkeitsbereich des Unionsministeriums der Justiz. Der Unionsminister der Justiz führt die Fach- Dienst- und Rechtsaufsicht über die Unionsanwaltschaft. Ihm obliegt die Organisation der Unionsanwaltschaft.
Die Unionsanwaltschaft ist als Staatsanwaltschaft der Union Strafverfolgungsbehörde im Sinne des Straf- und Strafprozessrechts. Sie ist zuständig für die Verfolgung, Aufklärung und die Anklage von Straftaten sowie den Vollzug von Strafen.
Das Amt
Als Oberster Unionsanwalt leiten Sie die Unionsanwaltschaft und führen die Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht gegenüber allen Staatsanwaltschaften und allen Unionsanwälten. Sie sind zuständig, soweit es um Unionsstrafrecht geht, und sind im Rahmen von Strafermittlungsverfahren nicht an Weisungen des Unionsministers der Justiz gebunden. Darüber hinaus sind Sie im Rahmen des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens berechtigt, der Unionspolizei Weisungen zu erteilen.
Anforderungen an die Bewerberin / den Bewerber
Sie verfügen über
- eine gute juristische Ausbildung,
- eine hohe körperliche und psychische Belastbarkeit,
- den Willen, Straftaten zu verfolgen und kriminelle Machenschaften aufzudecken,
- Erfahrung in der Bearbeitung von bzw. Verteidigung in Strafuntersuchungen,
- Durchsetzungsvermögen und Diplomatie,
- eine absolut integre Persönlichkeit und einen tadellosen Leumund.
Die Stelle wird entsprechend des Unionsdienstgesetzes mit monatlich 1000 Bramern vergütet.
Ihre Bewerbung richten Sie an das
Unionskanzleramt
- Personalabteilung -
Stichwort: Oberster Unionsanwalt -
Manuri
*simoff* PM an Palin Waylan-Majere *simoff*
Die Bewerbungsfrist endet am Sonntag, den 07.11.2010
Manuri, den 31.10.2010

- Unionskanzler
in Vertretung des Unionsministers der Justiz
Prof. Dr. med. Anaïs Gribonne-Fritz