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Die Regelung würde uns allerdings vor das Problem stellen, dass diejenigen ihre Spielleitungswahlberechtigung stets neu erwerben müssen, die ihre ID wechseln, trotzdem sie bereits langjährig Mitspieler sind.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
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Natürlich kann man das. Ein Wahlrechts- und Wählbarkeitsverlust wegen ID-Wechsels ist selbstverständlich unsinnig und mit meinem Vorschlag auch gar nicht beabsichtigt. 
Also:
"(1) Zur Spielleitung ist wahlberechtigt und wählbar, wer seit mindestens so und so langer Zeit die Staatsbürgerschaft nach dem SimOn-StaBüG besitzt. Zeitlich unmittelbar aufeinander folgende Staatsbürgerschaften verschiedener IDs einer realen Person gelten dabei als eine Staatsbürgerschaft."
Und, weil es um so was doch meine ich auch schon mal Krach gab, am besten auch gleich noch:
"(2) Unterbrechungen des Besitzes der Staatsbürgerschaft von nicht länger als so und so langer Zeit bleiben bei der Bemessung der Dauer des Besitzes der Staatsbürgerschaft nach (1) außer Betracht."
Heißt also: man schreibt eine Kulanzfrist für eigentlich wahlberechtigte und wählbare Mitspieler und Bürger rein, die vielleicht mal versehentlich oder durch doofe Umstände ihre "Aktivitätspflicht" vernachlässigt oder vergessen haben oder nicht wahrnehmen konnten, sich aber zeitnah wieder eingebürgert haben.
Irgend so was war da doch mal: Person A wurde ausgebürgert, kam nach einer Woche wieder und wurde bei den Wahlberechtigten "gnädigerweise" nachgetragen.
Person B war auch ausgebürgert worden, kam nach zwei Wochen wieder und die Unterbrechung wurde für zu lang befunden, um noch ein Auge zudrücken zu können.
Besser, man schreibt für so was klare Regeln fest, als dass man Ermessensspielräume schaff, über deren korrekten Gebrauch sich dann nur gefetzt wird. So kann jeder nachlesen, was Phase ist.
Also:
"(1) Zur Spielleitung ist wahlberechtigt und wählbar, wer seit mindestens so und so langer Zeit die Staatsbürgerschaft nach dem SimOn-StaBüG besitzt. Zeitlich unmittelbar aufeinander folgende Staatsbürgerschaften verschiedener IDs einer realen Person gelten dabei als eine Staatsbürgerschaft."
Und, weil es um so was doch meine ich auch schon mal Krach gab, am besten auch gleich noch:
"(2) Unterbrechungen des Besitzes der Staatsbürgerschaft von nicht länger als so und so langer Zeit bleiben bei der Bemessung der Dauer des Besitzes der Staatsbürgerschaft nach (1) außer Betracht."
Heißt also: man schreibt eine Kulanzfrist für eigentlich wahlberechtigte und wählbare Mitspieler und Bürger rein, die vielleicht mal versehentlich oder durch doofe Umstände ihre "Aktivitätspflicht" vernachlässigt oder vergessen haben oder nicht wahrnehmen konnten, sich aber zeitnah wieder eingebürgert haben.
Irgend so was war da doch mal: Person A wurde ausgebürgert, kam nach einer Woche wieder und wurde bei den Wahlberechtigten "gnädigerweise" nachgetragen.
Person B war auch ausgebürgert worden, kam nach zwei Wochen wieder und die Unterbrechung wurde für zu lang befunden, um noch ein Auge zudrücken zu können.
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Laura van Middelburg

"In propatulo fori calidi solis in hirneam parvam porrigentur."

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Ja, wenn man bei Mitspielern auch mal einen etwas großzügigeren Raum für Unterbrechungen läßt, ist gegen so eine Regelung nichts einzuwenden. Die Frage ist natürlich, wo man da die Grenze zieht. Prinzipiell wäre für mich jemand wie Fiete Schulze auch noch ein Mitspieler - da gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder man sagt, aber einer Unterbrechung von X Monaten ist Schluß und man muß eben wieder von vorne anfangen oder amn sagt, wer X Monate lang Staatsbürger war gilt danach quasi für immer als Mitspieler, egal wie lange man danach auch mal keine Staatsbürgerschaft besessen; eine Lösung die ich angesichts verschiedenster Mitspieler (Baylor, Rincewind, Rohan-Mason, Madonna usw.) bevorzugen würde.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Würde ich nicht so als Problem ansehen. Man kann ja schlicht und ergreifend vor einer Wahl zur Spielleitung die Mitspieler dazu aufrufen, sich binnen einer Frist zu melden. Wer sich nicht meldet, ist für diese bestimmte Wahl nicht wahlberechtigt.
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Ich glaube, der Hajo meint das so: wer einmal so und so lange, was auch länger sein kann als um überhaupt das Wahlrecht und die Wählbarkeit zu erlangen, Staatsbürger war, der ist im Falle seiner Ausbürgerung und späteren Wiedereinbürgerung automatisch so gestellt, als wäre er nie weggewesen. 
Laura van Middelburg

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Nein - was ich damit meinte ist, daß wir keinen zurückweisen mit der Begründung, daß er jetzt vier Monate lang nicht mitgespielt hat. Wenn man X Monate dabei war, ist man Mitspieler; will man mitwählen, muß man das Spielgeschehen aber aufmerksam verfolgen und sich rechtzeitig melden.Original von Bodo von Kurzschluss
Das widerspricht dann eigentlich deiner Aussage, das auch Ehemalige als Mitspieler gelten sollten. Wie willst du die denn erreichen, oder sie darauf aufmerksam machen?
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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