Gibt es hier weitere Wortmeldungen? Können wir ansonsten zur Abstimmung über die vom Unionsparlament verabschiedete Vorlage kommen?
Die Abstimmung wird im Übrigen nicht über einen Einspruch abstimmen, sondern über eine Zustimmung zu diesem Gesetz. Der Wortlaut, zur Verabschiedung durch das Unionsparlament, in dieser Aussprache, war ein Fehler der Drucksache durch das Unionsratspräsidiums. Es gibt somit auch keine Einspruchsfrist.
Wir bitten dies mit dieser Klarstellung zu entschuldigen.
Zuletzt geändert von Anonymous am So 28. Nov 2010, 22:13, insgesamt 1-mal geändert.