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Registriert: Mo 9. Jul 2007, 22:48
Herrschaften, mir ist eine kleine Widersprüchlichkeit in unserer Verfassung aufgefallen. Bei der Beschreibung der Aufgaben des Kaisers, ist festgelegt, dass der Kaiser die Mitglieder der Imperialregierung ernennt. Bei der Definition der Imperialregierung wird erwähnt, dass eben jene aus dem Imperialkanzler und den Imperialministern besteht. Bei der Wahl des Imperialkanzlers steht geschrieben, dass jener vom Sekretär der Imperialversammlung ernannt wird.

Diese Passagen widersprechen sich und wir sollten hier Abhilfe schaffen.
 

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S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg
Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur,
Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor
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Registriert: Do 29. Mär 2007, 17:34
Kaiserliche Majestät, ich denke, wir kommen bei der jetzigen Regelung nicht umhin, die Ernennung im Zuge der praktischen Konkordanz von Euch und dem Sekretär durchführen zu lassen. Politisch sollte jedoch der Sekretär von seinem verfassungsrechtlichen Recht zurücktreten. Fürderhin wird die neue Imperialregierung diese und andere Unstimmigkeiten in der aktuellen Verfassungsurkunde ausmerzen.
 

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[b]Reichsgraf Perry II. von Montary[/b]
[size=85]S. Mag. Lordrektor der Montary University
Erster Imperialkanzler des Kaiserreichs Imperia a.D.
Hauptmann der Kaiserlich-Imperianischen Luftwaffe a.D.
Professor für Geschäftsethik (MU Providence Business School)[/size]

[img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img]
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Registriert: Mo 9. Jul 2007, 22:48
So werden wir es wohl machen müssen.
 

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S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg
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