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Das Unionsparlament hat beschlossen:
Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern I

§1 Der Absatz 2 des Artikels 62 der Unionsverfassung wird aufgehoben
§2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Das Gesetz wurde dem Unionsrat am 12.11.2010 zugestellt. Die Einspruchsfrist endet demnach am 25.11.2010. Die Aussprache ist eröffnet.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Ich bleibe bei meiner im Unionsparlament zu diesem Thema bereits geäußerten Meinung und werde daher für einen Einspruch stimmen.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

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Ich schließe diese Aussprache, da der Grund hierfür nicht mehr besteht, da das Ergebnis im Unionsparlament falsch angegeben wurde.

Das Gesetz wird im Unionsparlament erneut behandelt.

Sollte von Seiten des Unionsrats vorher und trotz allem das Interesse bestehen, das Gesetz auch hier bzw. zunächst hier abzustimmen, so bitte ich um formale Antragsstellung seitens eines Mitgliedes.
 

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