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Hallo zusammen,
folgendes Problem: Meine Freundin hat zum 13. September 2010 eine neue Stelle angetreten. Vertraglich vereinbart ist eine Gehaltszahlung zum Monatsletzten.
Dieses Geld kam Ende September nicht und auf mehrere Anfragen, nach denen der Vorgesetzte es überwiesen haben will, kam nichts.
Hat sie da eine rechtliche Handhabe, um eine Gehaltszahlung zu erzwingen? Gibts dafür auch ne Rechtsquelle?
Vielen Dank im voraus!
folgendes Problem: Meine Freundin hat zum 13. September 2010 eine neue Stelle angetreten. Vertraglich vereinbart ist eine Gehaltszahlung zum Monatsletzten.
Dieses Geld kam Ende September nicht und auf mehrere Anfragen, nach denen der Vorgesetzte es überwiesen haben will, kam nichts.
Hat sie da eine rechtliche Handhabe, um eine Gehaltszahlung zu erzwingen? Gibts dafür auch ne Rechtsquelle?
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Wie meinst? Im Vertrag steht die Fälligkeit des Entgelts, aber nicht, wie im Falle einer ausbleibenden Gehaltszahlung zu verfahren ist.Original von Hajo Poppinga
Den Arbeitsvertrag, würde ich hoffen.
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Danke, so werden wir es erstmal machen.Original von Bodo von Kurzschluss
Vielleicht hilft das ja weiter.
http://www.hensche.de/Infos_Arbeitsrech ... erzug.html
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