
Manuri, den 9. August 2010
Sehr geehrter Herr Präsident,
ich möchte Ihnen mitteilen, dass der Unionsrat gegen das Unionsarbeitsgesetz (Az. UR-2010/59) Einspruch eingelegt hat.
Mit freundlichen Grüßen,

Stellvertretende Präsidentin
Beiträge: 2240
Registriert: Di 1. Jan 2008, 17:14
Prof. Dr. Pandora FriedmannRektorin der Volkby School of Politics
Bürgermeisterin von Winchester
Unionskanzlerin a.D.
Beiträge: 1090
Registriert: Mo 18. Mai 2009, 08:50
Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident,
Laut Ihrer Aussagen planen Sie heute Abend den zweiten Wahlgang zur Wahl eines Unionskanzlers einzuleiten. Dieses Verfahren wäre verfassungswidrig. In der Verfassung steht, dass ein zweiter Wahlgang binnen 7 Tage nach Scheitern des ersten zu Stande kommen kann. Da innerhalb der letzten Tage niemand von dieser Kann-Bestimmung Gebrauch machen wollte, ist nun ein dritter Wahlgang anzusetzen.
Artikel 41 – Wahl des Unionskanzlers
(1)Der Unionskanzler wird auf Vorschlag des Unionspräsidenten vom Unionsparlament ohne Aussprache gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Parlamentes auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Unionspräsidenten zu ernennen.
(2) Erreicht der Vorgeschlagene die nötige Mehrheit der Stimmen nicht, so kann das Unionsparlament binnen sieben Tagen in einem neuen Wahlgang mit mehr als der Hälfte der Stimmen seiner Mitglieder einen Unionskanzler wählen. Der Gewählte ist vom Unionspräsidenten zu ernennen.
(3) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, findet sofort ein dritter Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Mehrheit der Stimmen Mitglieder des Unionsparlamentes auf sich, so ist er vom Unionspräsidenten zu ernennen.
(4) Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Unionspräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder Neuwahlen zum Unionsparlament auszuschreiben.
Laut Ihrer Aussagen planen Sie heute Abend den zweiten Wahlgang zur Wahl eines Unionskanzlers einzuleiten. Dieses Verfahren wäre verfassungswidrig. In der Verfassung steht, dass ein zweiter Wahlgang binnen 7 Tage nach Scheitern des ersten zu Stande kommen kann. Da innerhalb der letzten Tage niemand von dieser Kann-Bestimmung Gebrauch machen wollte, ist nun ein dritter Wahlgang anzusetzen.
Artikel 41 – Wahl des Unionskanzlers
(1)Der Unionskanzler wird auf Vorschlag des Unionspräsidenten vom Unionsparlament ohne Aussprache gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Parlamentes auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Unionspräsidenten zu ernennen.
(2) Erreicht der Vorgeschlagene die nötige Mehrheit der Stimmen nicht, so kann das Unionsparlament binnen sieben Tagen in einem neuen Wahlgang mit mehr als der Hälfte der Stimmen seiner Mitglieder einen Unionskanzler wählen. Der Gewählte ist vom Unionspräsidenten zu ernennen.
(3) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, findet sofort ein dritter Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Mehrheit der Stimmen Mitglieder des Unionsparlamentes auf sich, so ist er vom Unionspräsidenten zu ernennen.
(4) Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Unionspräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder Neuwahlen zum Unionsparlament auszuschreiben.
Alexander Krüger
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
parteilos
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
parteilos
Beiträge: 5996
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
Beiträge: 5444
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
Beiträge: 5996
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
Beiträge: 11945
Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Beiträge: 5996
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
Beiträge: 929
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:17
Beiträge: 11945
Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Hier bin ich doch skeptisch. Die Person Sendlhofer ist nun Mitglied der CSP, diese hat jedoch nichts mit dem Wahlvorschlagsträger "Liste Sendlhofer" zu tun. Letztere besteht nicht mehr, daher bleibt der Sitz laut Wahlgesetz leer.Original von Franz Sendlhofer
Ich trete hiermit von meinem Mandat zurück und nominiere für die Liste Sendlhofer seine Erlaucht, Graf von Falkenstein.
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


Beiträge: 1517
Registriert: So 26. Apr 2009, 15:23
Die Liste Sendlhofer besteht weiter, im Zweifel ist die CSP Rechtsnachfolgerin.
Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.