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Hiermit protestiere ich ausdrücklich gegen die Ernennung von Bernado Macaluso als Minister der Finanzen und für Wirtschaft. Laut Artikel 62 Absatz 2 dürfen Mitglieder der Regierung eines Landes nicht gleichzeitig Mitglied der Unionsregierung sein. Der Kollege Macaluso ist am 01. September 2010 von seinem Amte als Primo Ministro/Landespräsident Heroths zurückgetreten, Neuwahlen fanden bisher nicht statt. Gemäß Artikel 17 Absatz 4 der harbothensischen Landesverfassung beginnt die Amtszeit des Landespräsidenten (Primo Ministro) mit der Leistung des Amtseids und endet mit der Wahl eines neuen Landespräsidenten. Ein solche Wahl hat bisher noch nicht stattgefunden - Herr Macaluso ist als noch Primo Minitro und darf derzeit noch kein Mitglied der Unionsrgeierung sein; seine Ernennung war unzulässig.
Diese Regierung startet mit einem Verfassungsbruch, der deutlich macht, wie sehr die Länder ausbluten.
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Zuletzt geändert von Hajo Poppinga am Mi 8. Sep 2010, 13:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich bin mit sofortiger Wirkung zurückgetreten. Dass das harbothensische Landesrecht keine Regelung für Rücktritte kennt, bedeutet nicht, dass der Rücktritt damit nichtig ist. Die von Ihnen zitierte Regelung zur Amtszeit des Primo Ministro ist nicht exklusiv formuliert und auch ganz sicher nicht so zu verstehen.
Bernardo G. Macaluso 
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Nein, keineswegs, nach meiner Ansicht sind Sie immer noch Primo Ministro.
Edit: Das ist auch völlig logisch - nur weil jmd. zurücktritt, darf es doch auch plötzlich überhaupt keine Regierung mehr geben. Das fatale ist doch, daß mit Ihnen auch noch ihr Stellvertreter zurückgetreten ist. Wenn man Ihrer Regierung folgte, bestünde derzeit überhaupt keine Landesregierung in Heroth. Deswegen auch die Regelung in der Landesverfassung.
Edit: Das ist auch völlig logisch - nur weil jmd. zurücktritt, darf es doch auch plötzlich überhaupt keine Regierung mehr geben. Das fatale ist doch, daß mit Ihnen auch noch ihr Stellvertreter zurückgetreten ist. Wenn man Ihrer Regierung folgte, bestünde derzeit überhaupt keine Landesregierung in Heroth. Deswegen auch die Regelung in der Landesverfassung.
Zuletzt geändert von Hajo Poppinga am Mi 8. Sep 2010, 14:34, insgesamt 2-mal geändert.
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Glücklicherweise schließt die Unionsverfassung keine Personen von der Unionsregierung aus, die bloß nach Ihrer Ansicht Mitglied einer Landesregierung sind.Original von Hajo Poppinga
Nein, keineswegs, nach meiner Ansicht sind Sie immer noch Primo Ministro.
Die harbothensische Verfassung nennt auch den Tod nicht als Grund für das Ende einer Amtszeit. Trotzdem wurde in der Vergangenheit das Amt mit dem Tod eines Amtsinhabers zweifellos vakant, sodass die folgenden vorgezogenen Neuwahlen stets legitim waren.
Ich denke, dass die KDU sich mit dieser Tour blamiert und ihre Unfähigkeit zu ernsthafter Oppositionsarbeit zur Schau stellt.
Bernardo G. Macaluso 
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Was denn? Ich habe keinerlei Parteiämter, kann also auch gar nicht für die KDU sprechen.Original von Bernardo Macaluso
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
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