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Beitrag von Palin Waylan-Majere »

Ich lege hiermit die Vertretung Heroths im Unionsrat nieder.
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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Ich melde mich hiermit als Vertreter der Republik Imperia anwesend.
 

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Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
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Beitrag von Palin Waylan-Majere »

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- Der Präsident -

Im Unionsparlament wurde ein Gesetzesantrag eingebracht. Dem Unionsrat wird dieser Antrag hiermit zugeleitet:
2. Änderungsgesetz des Unionsbankgesetzes

§ 1. Dem Unionsbankgesetz wird in § 2 der Absatz h hinzugefügt, der da lautet:

h) Die Überprüfung der Identitäten der Kontoinhaber bei der Unionsbank. Um die Identität zweifelsfrei festzustellen, ist einer der folgenden Punkte zu erfüllen:
1. Eintrag im Bürgernetz der Demokratischen Union.
2. Eintrag in einem Bürgerverzeichnis eines anderen VETO-Staates.

§2. Übergangsvorschriften

Erfüllt ein Kontoinhaber die Vorschriften aus §2h bei Verkündung des Gesetzes nicht, so ist diesem eine Frist von vier Wochen einzuräumen, um die Eintragung vorzunehmen. Ist ein Kontoinhaber nach Ablauf dieser Frist nicht einwandfrei identifizierbar, so sind die Konten aus dem Datenbestand der Unionsbank zu löschen und etwaige Guthaben auf das Treuhandkonto der Unionsbank zu überweisen.

§3. Schlussbestimmungen
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Um Stellungnahme durch den Unionsrat bzw. dessen Mitglieder wird gebeten.
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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Beitrag von Palin Waylan-Majere »

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- Der Präsident -

Im Unionsparlament wurde ein Gesetzesantrag eingebracht. Dem Unionsrat wird dieser Antrag hiermit zugeleitet:
Änderungsgesetz zur Einführung der Privatklage in die Strafprozessordnung

§ 1.
Der „§ 8 Klageerhebung“ der Strafprozessordnung wird umbenannt in „§ 8a Öffentliche Klageerhebung“.

§ 2.
In die Strafprozessordnung wird ein § 8b eingeführt, der da lautet:

§ 8b Erhebung einer Privatklage

(1) Im Wege der Privatklage können vom Verletzten oder seinen Bevollmächtigten vor dem Unionsgericht für Strafsachen verfolgt werden, ohne dass es einer vorgängigen Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf,

1. Beleidigung (§ 66 des Strafgesetzbuches)
2. Üble Nachrede (§ 67 des Strafgesetzbuches)
3. Verleumdung (§ 68 des Strafgesetzbuches)
4. Verletzung des Kommunikationsgeheimnisses (§ 92 des Strafgesetzbuches)
5. Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 92a des Strafgesetzbuches)
6. Leichte Straftaten gegen Besitz, Leib und Leben (§96 Nr. 6, 9, 10, 11)
7. Betrug und Untreue im geschäftlichen Verkehr (§ 97a des Strafgesetzbuches)
8. Schreiben unter falschen Namen (§ 99 des Strafgesetzbuches)
9. Unbefugtes Löschen von Forumseinträgen (§100 Strafgesetzbuches)
10. Mißbrauch von RL Bildern (§ 102 des Strafgesetzbuches)
11. Verletzung des Urheberrechtes (§ 103 des Strafgesetzbuches)
12. Sonstige Strafsachen, die nicht die Allgemeinheit schädigen.

(2) Die Staatsanwaltschaft ist zur Mitwirkung in einem Privatklageverfahren nicht verpflichtet. Sie kann zu jedem Zeitpunkt, bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urteils, durch Erklärung die Verfolgung übernehmen. In der Einlegung eines Rechtsmittels ist die Übernahme der Verfolgung enthalten.

(3) Das Gericht kann, wenn es die Übernahme der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft für geboten hält, der Staatsanwaltschaft die Akten vorlegen und die Übernahme anordnen. Geboten kann die Übernahme durch die Staatsanwaltschaft sein, wenn mindestens eines der angeklagten Delikte ausschließlich die Allgemeinheit schädigt.

(4) Der Privatkläger ist hinsichtlich der Rechte im Verfahren so zu stellen, wie die Staatsanwaltschaft in einer öffentlichen Klageerhebung. Alle Entscheidungen, die dort der Staatsanwaltschaft bekanntgemacht werden, sind hier dem Privatkläger bekanntzugeben.

(5) Die Privatklage muss in der Geschäftsstelle des Unionsgerichts oder schriftlich gegenüber dem zuständigen Unionsrichter für Strafsachen erklärt werden. Der § 9 Abs. 1 a, c gelten entsprechend für den Privatkläger

§ 3.
Der „§ 5 Abs 3 Einstellung des Ermittlungsverfahrens“ der Strafprozessordnung lautet in aktueller Fasskung: „Die Einstellung ist dem Anzeigenerstatter, wenn dieser selbst das Opfer ist, mitzuteilen. Dieser kann dagegen binnen einer Woche nach Mitteilung Beschwerde beim zuständigen Minister der Justiz erheben. Hilft dieser der Beschwerde nicht ab, kann der Anzeigenerstatter, wenn er selbst das Opfer ist, binnen einer Woche nach dem Bescheid über seine Beschwerde beim zuständigen Strafgericht klagen. Beschwerde und Klage sind ausgeschlossen, wenn die Einstellung gegen Geldauflage erfolgte.“ er wird geändert in: „Die Einstellung ist dem Anzeigenerstatter, wenn dieser selbst das Opfer ist, mitzuteilen. Der Geschädigte ist durch die Staatsanwaltschaft auf die Möglichkeit einer Privatklage gemäß § 8b der Strafprozessordnung hinzuweisen. Reicht der Geschädigte in einer Frist von vierzehn Tagen nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Unionsanwaltschaft keine Klage ein, so gilt das Verfahren als abgeschlossen. Die Unionsanwaltschaft kann mit Zustimmung des zuständigen Unionsrichters für Strafsachen, des Geschädigten und des Täters die Einstellung des Ermittlungsverfahrens von einer Geldauflage an die Union abhängig machen“

§ 4.
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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Beitrag von Dominik Flemming »

Ich übernehme hiermit die Vertretung Heroths im Unionsrat
 

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Dominik "Nick" Flemming

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Beitrag von Gerhard Cheman »

würde Herrn Flemming ja gerne Willkommen heißen, an dieser Stelle darf das aber nur das Präsidium, und das ist ja seitdem Herr von Kurzschluss Unionsratspräsident geworden ist, "sehr aktiv" :rolleyes:. Cheman fragt sich, warum von Kurzschluss den Posten überhaupt angenommen hat, obwohl er es, wie Cheman in der damaligen Aussprache geäußert hatte, anscheinden zeitlich durch andere Ämter nicht schafft.
 

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Beitrag von Christopher Adomeit »

Das Unionsparlament hat beschlossen: 2. Änderungsgesetz des Unionsbankgesetzes
 

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Christopher Adomeit, MdUP
Unionsminister des Innern und der Justiz
Stellvertreter der Unionskanzlerin





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Beitrag von Christopher Adomeit »

 

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Christopher Adomeit, MdUP
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Aufgrund des Verlustes der Staatsbürgerschaft unseres Senators übernimmt die Vertretung im Unionsrat nunmehr der katistianische Landtagspräsident, also ich.
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Nunmehr als Senator gewählt und somit weiterhin Vertreter Katistas hier.
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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