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Gemäß der Regierungsverordnung zum Nationalfeiertag liegt diese Aufgabe eindeutig bei der Unionsregierung. Jedoch, so biete ich an, dass sich dieses Jahr das Unionspräsidialamt darum kümmert, da zum Einen auf Grund des noch nicht vollzogenen Regierungswechsel eine gewisse Problematik auftritt, wonach es nicht so einfach ist eine kontinuierliche Planung für eine solche Feierlichkeit zu gewährleisten.
Ebenso wird laut dieser Verordnung darauf hingewiesen, dass sich ein solches fest in Zusammenarbeit mit einem Unionsland geschehen soll. Dies sollte mit Freistein passieren und dann mit dem alphabetisch darauffolgenden Unionsland weiter gehen. Jedoch lässt sich nicht erschließen von wann diese Verordnung datiert, ansonsten könnte man nun ausrechnen, welches Unionsland hier unterstützend eingreifen könnte.
Ebenso wird laut dieser Verordnung darauf hingewiesen, dass sich ein solches fest in Zusammenarbeit mit einem Unionsland geschehen soll. Dies sollte mit Freistein passieren und dann mit dem alphabetisch darauffolgenden Unionsland weiter gehen. Jedoch lässt sich nicht erschließen von wann diese Verordnung datiert, ansonsten könnte man nun ausrechnen, welches Unionsland hier unterstützend eingreifen könnte.
Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
Unionspräsident a.D.
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Die alte Verordnung gilt nicht mehr, wir haben jetzt ein Gesetz zu dem Thema:
Gesetz über den Staatsfeiertag der Demokratischen Union
§1 Allgemeines
(1) Am 18. August eines jeden Jahres wird der Gründung der Demokratischen Union und somit der Entstehung eines freiheitlichen, föderalen und republikanischen Staates gedacht und als Staatsfeiertag gefeiert.
(2) Ferner soll neben der Errungenschaften der Demokratischen Union für Demokratie und Bürgerrechte auch die Identität der Union an sich unter dem Aspekt des Zusammenlebens in kultureller und völkischer Vielfalt in Frieden und Gemeinsamkeit hervorgehoben werden.
(3) Der Staatsfeiertag ist grundsätzlich arbeitsfrei. Ausnahmen können durch Landesgesetz oder Verordnung der Unionsregierung für solche Tätigkeiten zugelassen werden, die erforderlich sind um einen ordnungsgemäßen Ablauf des öffentlichen Lebens zu gewährleisten. Dieser Schutz gilt, soweit über seine Dauer nichts anderes bestimmt ist, von 6 Uhr bis 24 Uhr.
§2 Gestaltung des Staatsfeiertages
(1) Am Staatsfeiertag findet ein zentraler Festakt mit dem Unionspräsidenten, dem Präsidenten des Unionsparlamentes, dem Präsidenten des Unionsrates, und den Mitgliedern der Unionsregierung statt. Die Unionsregierung kann weitere Ehrengäste hinzuladen.
(2) Der zentrale Festakt findet grundsätzlich in Manuri statt. Die Unionsregierung kann beschließen den Festakt in die Hauptstadt eines Unionslandes zu verlagern.
(3) In den Unionsländern können angemessene weitere Veranstaltungen durchgeführt werden.
(4) Der Unionspräsident und der Unionskanzler sollen jeweils eine Rede zur Lage der Union halten, in der auf die politische und gesellschaftliche Situation eingegangen wird.
(5) Am Staatsfeiertag sind alle Unionseinrichtungen zu beflaggen.
(6) Mit der Organisation der Festlichkeiten ist die Unionsregierung beauftragt, zu diesem Zweck kann sie weitere Verordnungen erlassen. Sie hat dabei den Unionspräsidenten und den Präsidenten des Unionsrats über den Stand der Planungen zu informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme und Eingabe zu geben.
(7) Der Öffentlichkeit ist zum 01. August eine erste Planung für den Ablauf zu präsentieren. Der interessierten Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
§3 Schlußbestimmungen
(1) Wer die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsruhe mißachtet kann mit Geldbuße bis zu 1000 Bramern belegt werden.
(2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Unionsgesetzblatt
--
Edit: Es gibt ja noch eine Unionsregierung - vielleicht kann diese in Abstimmung mit dem abzusehenden Unionskanzler erste Vorarbeiten treffen, die die neue Regierung dann übernehmen kann?
Gesetz über den Staatsfeiertag der Demokratischen Union
§1 Allgemeines
(1) Am 18. August eines jeden Jahres wird der Gründung der Demokratischen Union und somit der Entstehung eines freiheitlichen, föderalen und republikanischen Staates gedacht und als Staatsfeiertag gefeiert.
(2) Ferner soll neben der Errungenschaften der Demokratischen Union für Demokratie und Bürgerrechte auch die Identität der Union an sich unter dem Aspekt des Zusammenlebens in kultureller und völkischer Vielfalt in Frieden und Gemeinsamkeit hervorgehoben werden.
(3) Der Staatsfeiertag ist grundsätzlich arbeitsfrei. Ausnahmen können durch Landesgesetz oder Verordnung der Unionsregierung für solche Tätigkeiten zugelassen werden, die erforderlich sind um einen ordnungsgemäßen Ablauf des öffentlichen Lebens zu gewährleisten. Dieser Schutz gilt, soweit über seine Dauer nichts anderes bestimmt ist, von 6 Uhr bis 24 Uhr.
§2 Gestaltung des Staatsfeiertages
(1) Am Staatsfeiertag findet ein zentraler Festakt mit dem Unionspräsidenten, dem Präsidenten des Unionsparlamentes, dem Präsidenten des Unionsrates, und den Mitgliedern der Unionsregierung statt. Die Unionsregierung kann weitere Ehrengäste hinzuladen.
(2) Der zentrale Festakt findet grundsätzlich in Manuri statt. Die Unionsregierung kann beschließen den Festakt in die Hauptstadt eines Unionslandes zu verlagern.
(3) In den Unionsländern können angemessene weitere Veranstaltungen durchgeführt werden.
(4) Der Unionspräsident und der Unionskanzler sollen jeweils eine Rede zur Lage der Union halten, in der auf die politische und gesellschaftliche Situation eingegangen wird.
(5) Am Staatsfeiertag sind alle Unionseinrichtungen zu beflaggen.
(6) Mit der Organisation der Festlichkeiten ist die Unionsregierung beauftragt, zu diesem Zweck kann sie weitere Verordnungen erlassen. Sie hat dabei den Unionspräsidenten und den Präsidenten des Unionsrats über den Stand der Planungen zu informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme und Eingabe zu geben.
(7) Der Öffentlichkeit ist zum 01. August eine erste Planung für den Ablauf zu präsentieren. Der interessierten Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
§3 Schlußbestimmungen
(1) Wer die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsruhe mißachtet kann mit Geldbuße bis zu 1000 Bramern belegt werden.
(2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Unionsgesetzblatt
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Edit: Es gibt ja noch eine Unionsregierung - vielleicht kann diese in Abstimmung mit dem abzusehenden Unionskanzler erste Vorarbeiten treffen, die die neue Regierung dann übernehmen kann?
Zuletzt geändert von Hajo Poppinga am Fr 6. Aug 2010, 07:35, insgesamt 1-mal geändert.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Vielen Dank für den Hinweis auf den bevorstehenden Nationalfeiertag. Selbstverständlich wird die kommissarisch amtierende Unionsregierung sich, unter Einbeziehung von Unionspräsident, Unionsratspräsident und den Fraktionen im Unionsparlament um die Planung und Vorbereitung kümmern.
Zuletzt geändert von Helen Bont am Fr 6. Aug 2010, 12:51, insgesamt 1-mal geändert.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Ich habe soeben die Mitglieder des Unionskabinetts, den Unionspräsidenten, den Präsidenten des Unionsrates und die Mitglieder des neu gewählten Unionsparlamentes über den Beginn der Planungs- und Vorbereitungsarbeiten informiert und sie gebeten mir eventuelle Anregungen zeitnahy mitzuteilen, damit diese bei der Planung berücksichtigt werden können.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
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Nun, derzeit steht von Gesetzes wegen die Unionsregierung in der Pflicht. Der zukünftigen Regierungsmehrheit steht aber frei, dies zu ändern.Original von Bernardo Macaluso
Ich fände es sehr sinnvoll, wenn diese Aufgabe dem Unionspräsidialamt zufallen würde, ist dieser repräsentative Anlass doch wie geschaffen für den Verantwortungsbereich des Staatsoberhaupts.
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