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Liebe Mitglieder des UP,
ich eröffne hiermit die Kandidaturphase zur Wahl des Unionsparlamenspräsidiums. Zu besetzen sind sowohl der Posten des Unionsparlamentspräsidenten sowie dessen Stellvertreter.
Ich bitte nun um Kandidaturen.
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Ich möchte auf das Parlamentspräsidentenvertretungsgesetz verweisen, insbesondere auf die in §3 genannte Frist von 48 Stunden, die bereits verstrichen ist.
Palin Waylan-Majere OEL
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Hm es ist so, dass wir bereits ein unumstößliches Ergebnis erreicht haben, das Parlamentspräsidentenvertretungsgesetz schreibt aber eine Mindestabstimmungsdauer von 96 Stunden vor. Gehe ich also richtig in der Annahme, dass eine vorzeitige Beendigung nicht möglich ist?
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Vor mir gibt es ein ganz klares: Teilweise. Die Wahl ist auf 96 Stunden angesetzt und bisher gab es in allen GO´s (§ 11 des 30. UPs) die Regelung, dass bei klaren Mehrheiten die Wahl vorzeitig beendet werden kann, somit grif reglmäßig der Ausnahmetatbestand des § 5 Parlamentspräsidentenvertretungsgesetz. Ich geh mal davon aus, dass dieser in dieser LP wieder eingeführt wird, weshalb grundsätzlich und nach gängiger Praxis, nichts dagegen sprechen würde, wenn Du das Ergebnis bekannt gibst. Man würde die Wahl mutmaßlich auch nicht anfechten können, weil die eine Stimme am eigentlichen Ergebnis nichts mehr ändern könnte.
Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
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