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SRM
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Beitrag von SRM »

Original von Hajo Poppinga

Ah gut, da hatte ich es auch vermutet. ;) Auch wenn ich meine, das hätte damals die Vermögenssteuer für unzulässig erklärt. Ist aber hinfällig, weil ohne Urteil das niemand mehr sagen kann - weder so noch so.
Nein, ich bin mir sicher, dass das genaue Gegenteil festgelegt wurde. Bounded Memories nennt man das wohl ;)
 

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Original von Hajo Poppinga
Sehr geehrte Damen und Herren,
erneut wurden dem von mir verwalteten Poppinga Familienfonds unrechtmäßig Steuern abgezogen. Auf den entsprechenden Musterprozeß verweise ich. Um die Erstattung bitte ich binnen drei Tagen, dann verzichte ich auf Zinsforderungen.

Mit freundlichen Grüßen
Dem Familienfonds sind mit Datum vom 01.08.2010 Einkommenssteuern abgezogen werden. Ich bitte um Erstattung der Summe, auf den entsprechenden Musterprozeß verweise ich.
 

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Beitrag von SRM »

Und ich verweise an dieser Stelle auf die Novelle des Unionsgesellschaftsrechts. Die Anforderungen der Gemeinnützigkeit erfüllt der Poppinga Familienfonds derzeitig nicht.
 

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Der ist keine Stiftung, sondern ein Fonds.

Edit: Da man ganz offenbar Kenntnis genommen hat, lasse ich dem Ministerium eine Frist von zwei Tagen zur Rückzahlung. Die Rechtslage ist hinreichend bekannt und gerade nicht durch die Novelle geändert, da diese nur juristische Personen betrifft und der Poppinga Familienfonds eine solche eben nicht ist. Sollte binnen zwei Tagen ab Fristsetzung keine Zahlung eingehen, werden Verzugszinsen von mir eingeklagt.
 

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Ich bitte das Finanzministerium darum, zu prüfen, ob die richtigen Steuersätze (z. B. Einkommenssteuer) derzeit eingezogen werden, also laut akutellem Steuergesetz. Mir scheint, es gibt bzw. gab hier Fehler bei den Abzügen.
 

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Beitrag von SRM »

Original von Gerhard Cheman
Ich bitte das Finanzministerium darum, zu prüfen, ob die richtigen Steuersätze (z. B. Einkommenssteuer) derzeit eingezogen werden, also laut akutellem Steuergesetz. Mir scheint, es gibt bzw. gab hier Fehler bei den Abzügen.
Der Roll-Out des Unionssteuergesetzes müsste abgeschlossen sein. Sollte es auch im kommenden Monat zu Ungereimtheiten kommen, bitte eine kurze Mitteilung.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Original von Gerhard Cheman
Ich bitte das Finanzministerium darum, zu prüfen, ob die richtigen Steuersätze (z. B. Einkommenssteuer) derzeit eingezogen werden, also laut akutellem Steuergesetz. Mir scheint, es gibt bzw. gab hier Fehler bei den Abzügen.
Ich bitte dies aktuell nochmals zu prüfen. Es wird mehr erhoben, als im, von der Regierung Bont beschlossenen und geltenden Steuergesetz.
Ausserdem bitte ich zu prüfen, warum eine Vermögenssteuer schon ab 6000 Br eingezogen werden soll, zumindest kündigt das System das an..... Laut Gesetz liegt die Grenze VIEL höher.
Desweiteren bitte ich die Steuern, die bereist eingezogen wurden, für den Verein "Neubürgerfonds Freistein" auf Richtigkeit zu prüfen.
Ich bitte um Mitteilung, gerne auch per PN (und ggf. um Rückerstattung(en))
 

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Beitrag von SRM »

Original von Gerhard Cheman

Ich bitte dies aktuell nochmals zu prüfen. Es wird mehr erhoben, als im, von der Regierung Bont beschlossenen und geltenden Steuergesetz.
Ausserdem bitte ich zu prüfen, warum eine Vermögenssteuer schon ab 6000 Br eingezogen werden soll, zumindest kündigt das System das an..... Laut Gesetz liegt die Grenze VIEL höher.
Desweiteren bitte ich die Steuern, die bereist eingezogen wurden, für den Verein "Neubürgerfonds Freistein" auf Richtigkeit zu prüfen.
Ich bitte um Mitteilung, gerne auch per PN (und ggf. um Rückerstattung(en))
Mal als unbeteiligter Zuschauer: Unter welchem Link kommt der Fehler?
 

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Original von Gerhard Cheman

Ich bitte dies aktuell nochmals zu prüfen. Es wird mehr erhoben, als im, von der Regierung Bont beschlossenen und geltenden Steuergesetz.
Ausserdem bitte ich zu prüfen, warum eine Vermögenssteuer schon ab 6000 Br eingezogen werden soll, zumindest kündigt das System das an..... Laut Gesetz liegt die Grenze VIEL höher.
Desweiteren bitte ich die Steuern, die bereist eingezogen wurden, für den Verein "Neubürgerfonds Freistein" auf Richtigkeit zu prüfen.
Ich bitte um Mitteilung, gerne auch per PN (und ggf. um Rückerstattung(en))
Gegenwärtig hat sich meine Behörde noch nicht vollständig mit der IT-Infrastruktur zum Einzug von Steuern vertraut gemacht, ich habe aber ebenfalls den Eindruck, dass es nicht völlig korrekt arbeitet. Seien Sie versichert, dass wir gegebenenfalls auftretende Fehler eigenständig korrigieren werden.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Original von Bernardo Macaluso

Gegenwärtig hat sich meine Behörde noch nicht vollständig mit der IT-Infrastruktur zum Einzug von Steuern vertraut gemacht, ich habe aber ebenfalls den Eindruck, dass es nicht völlig korrekt arbeitet. Seien Sie versichert, dass wir gegebenenfalls auftretende Fehler eigenständig korrigieren werden.
Alles klar. Was meinen Sie, wie lange dauert es, bis die Prüfungen von Ihrer Seite stattfinden?
 

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