
Unionsgericht | Pressestelle
Personelle Entscheidungen, Geschäftsverteilung
Nach Inkrafttreten der neuen Unionsgerichtsordnung hat sich das Unionsgericht der neuen Struktur angepaßt. Vorgesehen ist nunmehr ein Präsident des Obersten Unionsgerichtes und je ein Direktor für das Unionsverwaltungsgericht und die Unionsgerichte für Zivilsachen bzw. Strafsachen. Diese leiten künftig die einzelnen Gericht und stellen etwa die Geschäftsverteilungspläne auf.
Zum Präsidenten des Obersten Unionsgerichtes wurde Dr.iur. Enno Janßen bestimmt. Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen ist Prof. Dr. von Löwenherz, sein Vertreter Prof. Bongerton. Direktor des Unionsverwaltungsgerichtes ist Prof. Bongerton, seine Vertreterin Unionsrichterin van Middelburg. Direktorin des Unionsgerichtes für Zivilsachen ist Unionsrichterin van Middelburg, Stellvertreter ist Prof. Dr. von Löwenherz.
Das Unionsgericht sieht sich damit personell gut besetzt und für einen ordnungsgemäßen und effizienten Arbeitsgang gewappnet.
Prof. Joshua B. Bongerton