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Die KDU wird zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Stellungnahme zu diesem Artikel abgeben. Bestätigt wird lediglich, dass ein Parteiausschlussverfahren gegen Herrn Graf von Falkenstein eröffnet wurde. Johannes Georg Graf von Falkenstein kam einer Entscheidung darüber mit seinem Austritt zuvor. Die KDU betont allerdings, dass man durchaus überzeugt sei, die Informationen über eine Parteineugründung und eine evtl. Gefahr des Verrates und Benutzens von Internas seien immer noch aktuell und akut und ein Parteiausschlussverfahren sei deshalb nötig geworden.
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