Das freut mich zu hören.Original von Palin Waylan-Majere
Grundsätzlich stimme ich der Intention des Vorschlags zu. Totes Kapital in den Wirtschaftskreislauf zurückzuholen ist absolut sinnvoll - ich befürworte das schon lange.
In diesem Fall hat dieser Bürger dafür Sorge zu tragen, dass er einen Einreiseantrag in der DU stellt und eindeutig identifizierbar ist.Man sollte die Verschollenheitserklärung jedoch so definieren, dass auch eine Kontaktierung der Person über eine gewisse Frist nicht möglich war. Wer jetzt eine ausländische Staatsbürgerschaft annimmt (oder behält) während er/sie die Ratelonische verliert, sollte nicht gleich sein Konto verlieren.
Wir haben beispielsweise momentan auch den Fall, dass Geldwäsche im größeren Stil betrieben wurde. Hier sind wir in der Aufklärungsphase, können aber sicher sagen, dass das Geld aus dem Ausland in die DU geschleust wurde.
In jedem Fall ist es jedoch Aufgabe des Bürgers bzw. Ex-Bürgers die Unionsbank über den Wechsel seiner Nationalität zu informieren. Die Unionsbank hat hier sicherlich keine Holschuld, denn sie bietet eine kostenlose Dienstleistung an.
Es wird ein separates Staatskonto angelegt werden, welches dem Unionsministerium für Wirtschaft, Finanzen und Soziales unterstellt wird. Auf dieses Konto laufen die betreffenden Transaktionen und sind so eindeutig und übersichtlich erkennbar.Wie wird diese Treuhandschaft denn geregelt?


