
Das Unionsparlament hat beschlossen:
Das Gesetz wurde dem Unionsrat am 15.07.2010 zugestellt. Die Einspruchsfrist endet demnach am 28.7.2010. Die Aussprache ist eröffnet.Gesetz zur Ergänzung der Verschollenheitsvorschriften des ZGB
§ 1 Änderungsvorschriften
Dem § 2 des II. Buches des ZGB wird folgender Absatz vier hinzugefügt:
"Hat eine Person ihre Staatsbürgerschaft der Demokratischen Union verloren und wird ihr diese nicht binnen drei Monaten erneut zugesprochen, so gilt sie als verschollen. Zeitpunkt des letzten nachweisbaren Lebenszeichens im Sinne dieses Gesetzes ist dann der Tag des Verlustes der Staatsbürgerschaft."
§ 2 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


