ich beantrage das folgende Gesetz und erteile mir hiermit das Wort.
Verfassungsänderndes Gesetz zur Förderung der Volkspartizipation
§1 Artikel 51, Absatz 2 der Unionsverfassung wird gestrichen.
§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in Artikel 51, Absatz 2 der Unionsverfassung steht folgendes geschrieben:
"Gesetzesentwürfe mit verfassungsänderndem Charakter sind unzulässig."
Das bezieht sich auf das Volksbegehren, welches in diesem Artikel 51 behandelt wird. In unserer Nation kriselt es gewaltig. Es wird deshalb seit Jahren diskutiert, ob und wie man unseren Staat reformieren könnte und sollte. Außer einer Sitzreduzierung im Parlament ist bisher nichts zu Stande gekommen. Das liegt meiner Meinung nach vor allem an den ratelonischen Parteien, die allesamt mehr oder weniger differente Positionen zu diesen wichtigen Fagen beziehen. In diesem Kleinkrieg der Parteien wurde oft der Wille des Volkes vergessen. Ich bin mir sicher, dass wir einfacher zu einer Reform gelangen könnten, wenn das ganze Volk sich einmischen und abstimmen darf.
Mehr Partizipation! Das ist das entscheinde in diesen Tagen. Ich bitte Sie aufrichtig, diesen Absatz in der Verfassung zu streichen.
Danke.
