Wenn jemand, der eigentlich weiterhin nur das Amt des Sekretärs, bzw. nur kommissarisch dessen in diesem Fall vorgeschriebene Aufgabe ausübt, ist er formal ja weiter Sekretär und nicht regulärer Regierungschef. Man könnte diesen Interpretations-Spielraum so auslegen und damit verfassungskonform die kommissarische Ausübung ihrerseits durchführen.Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Wenn es nicht die Unvereinbarkeit zwischen einem Amt in der Unionsregierung und einer Landesregierung gäbe, könnte ich die mir verfassungsgemäß zustehenden kommissarischen Regierungsaufgaben als gewählter Sekretär der Imperialversammlung wahrnehmen.
Derzeit muss man auch leider dazusagen: Bis über eine Klage dagegen entschieden werden würde, verginge mehr als eine Legislaturperiode.
