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Beitrag von Carmen I. »

Da muss mal ein Orden her für den Herrn Dr. Schrobi! :daumen:
 

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Carmen von Hohenburg-Lohe
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Beitrag von Schrobi »

Eine Info meinerseits: Die neusten Einträge des UGBl wurden eingearbeitet, Stand ist nunmehr also 2010/11 vom 11.05.2010.

Wenn mir eine kleine, persönliche Anmerkung erlaubt ist:

Insbesondere beim Einarbeiten der beiden letzten "Änderungsgesetze" des Steuergesetzes bzw. der Besoldungsordnung ist mir aufgefallen, dass nicht wirklich der ändernde Charakter daraus hervorgeht. Lediglich die Überschrift lässt dies allenfalls vermuten(!). Unmissverständliche Formulierungen wie "Das Unionssteuergesetz wird durch folgendes Gesetz ersetzt ..." oder "Dieses Gesetzt ersetzt das bisherige ..." in den Schlussbemerkungen vermisse deutlich.

Ich bin der juristischen Überzeugung, dass aufgrund dieser fehlerhaften, d.h. nicht eindeutigen Änderungsgesetze die bisherigen Gesetze eben nicht geändert oder gar aufgehoben sind und deshalb auch weiterhin Bestand haben. Vielmehr treten die als Änderungsgesetz gewollten Gesetze als selbstständige, neuere Versionen neben die bereits bestehenden, lediglich um den Zusatz "Änderungs-" ergänzt. Im Ergebnis kommt man jedoch durch juristische Auslegung zu dem gewünschten Ergebnis, dass die neueren Texte Anwendungsvorrang genießen und die vorherigen sozusagen verdrängen. Dennoch ist das jeweilige alte Gesetz weder geändert noch aufgehoben, sondern wird einfach nicht mehr angewandt. Ein meines Erachtens unschönes Ergebnis was nicht zu einer klaren Gesetzeslage beiträgt. Für den ein oder anderen mag das eine kleinliche Auslegung sein, für mich ist das aber nur schlüssig, da die Gesetze nicht eindeutig formuliert sind und Fragen offen lassen.

Ich würde mich deswegen freuen, wenn Änderungsgesetz in Zukunft auch so formuliert würden. Das hilft allen weiter ;)
 

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Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

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Beitrag von SRM »

Original von Schrobi
Für den ein oder anderen mag das eine kleinliche Auslegung sein
Richtig, genau das ist es. Nicht jeder hier ist Jurist und es kann und sollte auch nicht Sinn der Sache sein, dass die Teilnahme ebensolchen vorbehalten ist.
 

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Original von Schrobi
Eine Info meinerseits: Die neusten Einträge des UGBl wurden eingearbeitet, Stand ist nunmehr also 2010/11 vom 11.05.2010.

Wenn mir eine kleine, persönliche Anmerkung erlaubt ist:

Insbesondere beim Einarbeiten der beiden letzten "Änderungsgesetze" des Steuergesetzes bzw. der Besoldungsordnung ist mir aufgefallen, dass nicht wirklich der ändernde Charakter daraus hervorgeht. Lediglich die Überschrift lässt dies allenfalls vermuten(!). Unmissverständliche Formulierungen wie "Das Unionssteuergesetz wird durch folgendes Gesetz ersetzt ..." oder "Dieses Gesetzt ersetzt das bisherige ..." in den Schlussbemerkungen vermisse deutlich.

Ich bin der juristischen Überzeugung, dass aufgrund dieser fehlerhaften, d.h. nicht eindeutigen Änderungsgesetze die bisherigen Gesetze eben nicht geändert oder gar aufgehoben sind und deshalb auch weiterhin Bestand haben. Vielmehr treten die als Änderungsgesetz gewollten Gesetze als selbstständige, neuere Versionen neben die bereits bestehenden, lediglich um den Zusatz "Änderungs-" ergänzt. Im Ergebnis kommt man jedoch durch juristische Auslegung zu dem gewünschten Ergebnis, dass die neueren Texte Anwendungsvorrang genießen und die vorherigen sozusagen verdrängen. Dennoch ist das jeweilige alte Gesetz weder geändert noch aufgehoben, sondern wird einfach nicht mehr angewandt. Ein meines Erachtens unschönes Ergebnis was nicht zu einer klaren Gesetzeslage beiträgt. Für den ein oder anderen mag das eine kleinliche Auslegung sein, für mich ist das aber nur schlüssig, da die Gesetze nicht eindeutig formuliert sind und Fragen offen lassen.

Ich würde mich deswegen freuen, wenn Änderungsgesetz in Zukunft auch so formuliert würden. Das hilft allen weiter ;)
:klatsch:
 

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...
Typische kontinentale Sichtweise..
 

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