Gesperrt
Beiträge: 1198
Registriert: So 16. Mär 2008, 00:41
Bild

Werte Kolleginnen und Kollegen,

wir stimmen über die folgende Vorlage des Kollegen Mason ab:
Gesetz zur Änderung des Unionsfördergesetzes

§1 Gegenstand

Das Gesetz zur Änderung des Unionsförderungsgesetzes ändert das bestehende Unionsfördergesetz im Sinne eines erleichterten Subventionszugangs und eines Bürokratieabbaus.

§2 Auflösung der Unionsförderagentur

(1) Der §2 des Unionsfördergesetzes wird neu gefasst:

§2 Zuständigkeit
(1) Mit der Umsetzung der in diesem Gesetz festgeschriebenen Fördermaßnahmen ist das Unionsministerium für Finanzen zuständig.
(2) Finanzielle Förderung kann erst dann ausgezahlt werden, wenn die benötigten Mittel im Haushalt der Union verabschiedet wurden.

(2) Der §3 des Unionsfördergesetzes wird neu gefasst:

§3 Förderrichtlinien
(1) Eine Gewährung von finanzieller Förderung durch die Union ist ausschließlich auf Antrag an das Unionsministerium für Finanzen möglich.
(2) Ein Antrag auf finanzielle Förderung muss mindestens die persönlichen Angaben des Antragsstellers (Name, Wohnort, Kontaktmöglichkeiten), den Sitz der Person für die die Förderung beantragt wird und einen detailliert dargelegten Verwendungszweck beinhalten.
(3) Falsche Angaben im Antrag auf finanzielle Förderung oder die antragsfremde Verwendung der finanziellen Förderung stellen einen Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches dar und werden entsprechend geahndet.
(4) Die finanzielle Förderung darf pro Antrag 15 000 Bramer nicht überschreiten.

(3) Der §4 des Unionsfördergesetzes wird neu gefasst:

§4 Pflichten des Fördernehmers
Der Fördernehmer hat
1. die finanzielle Förderung ausschließlich für den im Antrag auf finanzielle Förderung beschriebenen Verwendungszweck zu gebrauchen;
2. auf Verlangen des Unionsministeriums für Finanzen Nachweise über die Verwendung der finanziellen Förderung zu erbringen und
3. finanzielle Förderung, die nicht für den im Antrag auf finanzielle Förderung beschriebenen Verwendungszweck verwendet wurde, an das Unionsministerium für Finanzen zurückzuzahlen.

(4) Der §5 des Unionsfördergesetzes wird neu gefasst:

§5 Pflichten des Fördergebers
(1) Das Unionsministerium für Finanzen muss einen Antrag auf finanzielle Förderung innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang des Antrags bewilligen oder ablehnen. Sind die für eine finanzielle Förderung notwendigen Mittel noch nicht durch den Haushalt verabschiedet, hat dies keine Auswirkung auf die Frist in Satz 1.
(2) Wird ein Antrag auf finanzielle Förderung beim Unionsministerium für Finanzen eingereicht, ist der Eingang des Antrags unverzüglich dem Antragsteller mitzuteilen.

§3 Ergänzung der Förderzwecke

§6 des Unionsfördergesetzes wird neu gefasst:

§6 Förderzwecke
(1) Finanzielle Förderung durch die Union ist möglich für die
1. Gründung und Erweiterung von gewerblichen Gesellschaften;
2. Errichtung kultureller Einrichtungen;
3. Errichtung touristischer Angebote und
4. Projekte von besonderem gesellschaftlichen Interesse.
(2) Die Beurteilung, ob ein Verwendungszweck für die in Absatz 1 beschriebenen Förderzwecke zutrifft, obliegt dem Unionsministerium für Finanzen.

§4 Inkrafttreten

Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Stimmen Sie mit Ja oder Nein ab; kennzeichnen Sie eine aktive Enthaltung als solche.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Christopher Adomeit, MdUP
Unionsminister des Innern und der Justiz
Stellvertreter der Unionskanzlerin





Präsident des Unionsparlaments a.D.
Inselpräsident a.D.
Benutzeravatar
SRM
Erleuchteter
Beiträge: 11945
Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Benutzeravatar
Erleuchteter

Beitrag von SRM »

Ja
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING
Bild

Bild
Beiträge: 1517
Registriert: So 26. Apr 2009, 15:23
Ja.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
Erleuchteter
Beiträge: 10113
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Benutzeravatar
Erleuchteter

Beitrag von Helen Bont »

Ja.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
Beiträge: 1450
Registriert: Fr 4. Sep 2009, 17:05

Beitrag von Franz Sperling »

Ja.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY


Mitglied des Unionsparlaments
MITGLIED - KONSERVATIV-DEMOKRATISCHE UNION
Beiträge: 1198
Registriert: So 16. Mär 2008, 00:41

Beitrag von Christopher Adomeit »

Ja
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Christopher Adomeit, MdUP
Unionsminister des Innern und der Justiz
Stellvertreter der Unionskanzlerin





Präsident des Unionsparlaments a.D.
Inselpräsident a.D.
König
Beiträge: 1369
Registriert: Mi 10. Jun 2009, 16:33
Benutzeravatar
König

Beitrag von Hans Sack »

Ja
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis.

Ministerpräsident des Freistaates Freistein.

Bekennender:
Exentriker
Beiträge: 1198
Registriert: So 16. Mär 2008, 00:41

Beitrag von Christopher Adomeit »

Bild

Ich beende die Abstimmung und stelle fest, dass sich an dieser sechs Abgeordnete beteiligt haben. Alle Abgeordneten stimmten dem Antrag zu. Dieser ist angenommen.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Christopher Adomeit, MdUP
Unionsminister des Innern und der Justiz
Stellvertreter der Unionskanzlerin





Präsident des Unionsparlaments a.D.
Inselpräsident a.D.
Gesperrt

Zurück zu „Archiv des 30. Unionsparlaments“