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Registriert: So 26. Apr 2009, 15:23
2. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes Teil a

§1 - Änderungen

(1) §3 Abs. 1 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
„Eine neue Partei muss im Parteienverzeichnis der Demokratischen Union eingetragen werden.“

(2) §2 Abs. 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
„sich die Partei zur Verfassung der Demokratischen Union bekennt“

(3) §3 Abs. 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
„Mitglied einer Partei können nur Staatsbürger der Demokratischen Union werden, die im Bürgerverzeichnis eingetragen sind.“

§ 2 - Inkrafttreten

Dieses Unionsgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.

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