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Es ist hier das selbe Problem, wie bei der Einspruchsfrist im anderen Diskussionsbeitrag.
Es ist nicht die Sache des Parlamentes, sondern Sache der Ländervertretung, seine Recht (und Pflichten) in einer angemessenen Frist wahrzunehmen.
Wenn das Präsidium des Unionsrates es nicht schafft, eine Gesetzesvorlage aus dem UP unmittelbar nach Bekanntgabe zur hiesigen Aussprache zu bringen, dann darf man diese Versäumnisse nicht dem Parlament anlasten.
Es ist nicht die Sache des Parlamentes, sondern Sache der Ländervertretung, seine Recht (und Pflichten) in einer angemessenen Frist wahrzunehmen.
Wenn das Präsidium des Unionsrates es nicht schafft, eine Gesetzesvorlage aus dem UP unmittelbar nach Bekanntgabe zur hiesigen Aussprache zu bringen, dann darf man diese Versäumnisse nicht dem Parlament anlasten.
gez. Joeli Veitayaki
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Es soll ja nicht dem Parlament angelastet werden, Herr Parlamentssprecher.Original von Joeli Veitayaki
[...], dann darf man diese Versäumnisse nicht dem Parlament anlasten.
Ot Hennerk Helfsen
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Eine QUALITÄTSVERBESSERUNG der Arbeit im Unionsrat wird nicht durch eine Verlängerung der "Arbeitszeit" erreicht, sondern durch eine vollständige Anwesenheit und MITARBEIT aller Ländervertreter.
Zuletzt geändert von Joeli Veitayaki am Mo 7. Jun 2010, 17:43, insgesamt 1-mal geändert.
gez. Joeli Veitayaki
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Herr Kollege, Sie vermischen hier die Inhalte zweier Aussprachen. Es geht nicht um Verfehlungen des Präsidiums, sondern um die Auseinandersetzung mit Parlamentsgesetzen.Original von Joeli Veitayaki
Wenn das Präsidium des Unionsrates es nicht schafft, eine Gesetzesvorlage aus dem UP unmittelbar nach Bekanntgabe zur hiesigen Aussprache zu bringen, dann darf man diese Versäumnisse nicht dem Parlament anlasten.
Prof. Dr. Pandora FriedmannRektorin der Volkby School of Politics
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
Ja, richtig. Das ist eher der Unionsregierung anzulasten, die permanent die Verfassung umgeht und ihre Anträge exklusiv dem Unionsparlament vorlegt und dem Unionsrat somit keine Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.Original von Joeli Veitayaki
Wenn das Präsidium des Unionsrates es nicht schafft, eine Gesetzesvorlage aus dem UP unmittelbar nach Bekanntgabe zur hiesigen Aussprache zu bringen, dann darf man diese Versäumnisse nicht dem Parlament anlasten.
Das klingt zwar schön und gut, doch welchen Realisierungsvorschlag haben Sie? Warum alles in Eile hinpfuschen, statt sich in Ruhe mit der jeweiligen Thematik auseinanderzusetzen.Eine QUALITÄTSVERBESSERUNG der Arbeit im Unionsrat wird nicht durch eine Verlängerung der "Arbeitszeit" erreicht, sondern durch eine vollständige Anwesenheit und MITARBEIT aller Ländervertreter.
Ein Rechtstaat lebt von guten Gesetzen, die Demokratie von guter Debatte.
Wenn wir diese beiden Prinzipien opfern wollen, nur damit alle möglichen und unmöglichen Gesetzesvorlagen möglichst schnell durchgewunken werden, hätten wir doch jeden Maßstab verloren.
Palin Waylan-Majere OEL
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Ich habe schon einmal gesagt, dass wir Ländervertreter schon bei der Aussprache im UP mitreden und sachliche Argumente vorbringen können. Wer das nicht in Anspruch nimmt ist selbst schuld.
gez. Joeli Veitayaki
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Das hatte Fabian Montary seinerzeit schon intenstiv getan und wurde deswegen beschimpft - aus dem Grund, dass er sich einmischt und vermeintlich störte - und das habe ich teilweise auch schon wahrgenommen. Interessiert hat die Einwürfe fast niemand jemanden. Gut, Montary war mal als Experte statt als Ländervertreter geladen und hat dann für die Regierungsmehrheit in jenem Steuervorhaben gesprochen...
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Nur gibt es 1. eine Vorgabe der Verfassung, dass der Unionsrat von Anträgen in Kenntnis zu setzen ist und 2. kommt in jeder LP die Geschäftsordnungsdebatte auf, ob man die Unionsratsvertreter nicht lieber aussperren will. Im übrigen würde ich die Argumente der Ländervertreter, die in den jüngsten Einsprüchen vorgebracht wurden, nicht als unsachlich abtun. Das Unionsparlament hatte es ja nicht einmal nötig, darüber zu beraten oder seine Ablehnungshaltung zu begründen.Original von Joeli Veitayaki
Ich habe schon einmal gesagt, dass wir Ländervertreter schon bei der Aussprache im UP mitreden und sachliche Argumente vorbringen können. Wer das nicht in Anspruch nimmt ist selbst schuld.
Palin Waylan-Majere OEL
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Genau! :klatsch:Original von Palin Waylan-Majere
Nur gibt es 1. eine Vorgabe der Verfassung, dass der Unionsrat von Anträgen in Kenntnis zu setzen ist und 2. kommt in jeder LP die Geschäftsordnungsdebatte auf, ob man die Unionsratsvertreter nicht lieber aussperren will. Im übrigen würde ich die Argumente der Ländervertreter, die in den jüngsten Einsprüchen vorgebracht wurden, nicht als unsachlich abtun. Das Unionsparlament hatte es ja nicht einmal nötig, darüber zu beraten oder seine Ablehnungshaltung zu begründen.
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