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An dieser Stelle sollen künftighin sämtliche Anträge an den Landtag zur Bearbeitung durch das Landtagspräsidium gestellt werden. Beiträge an anderer Stelle werden ausnahmslos gelöscht!

Weiterhin wird das Präsidium des Landtags wichtige Mitteilungen an die Abgeordneten zukünftig an dieser Stelle veröffentlichen.
 

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Beitrag von Kreittmayr »

Das Staatsministerium des Inneren und der Justiz beantragt eine Aussprache zum Staatsgerichtshofvertrag.
 

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Beitrag von joukersendler »

Ich beantrage eine Aussprache bzw Anfrage (Information/Diskussion Thread) zum Thema Finanzen.

Mit folgenden Fragen an die Regierung:
Hat der Freistaat ein Konto mit Geld? Wenn ja wieviel? Wenn nicht, wird etwas dagegen unternommen?

Weitere Fragen könnten sich aus den Antworten ergeben.

Dies ist noch keine Antrag zur Anfrage an die Regierung nach der Verfassung sondern nur eine informelle Frage die meines erachtens in den Landtag gehört.
 

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keiner gab mir ein Handy ;(
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Beitrag von Kreittmayr »

Die Staatsregierung beantragt, der Landtag möge beschließen:
Gesetz über die Delegation der Gerichtsbarkeit

§1: Delegation der Gerichtsbarkeit
(1) Die Kompetenzen über die Rechtsprechung im Freistaat, wie sie in der Staatsverfassung Abschnitt VI vorgesehen sind, werden gem. Art. 33.3 Staatsverfassungsgesetz temporär an die zuständigen Organe der Union übertragen.
(2) Die Institution des Staatsgerichtshofes des Freistaats Freistein ist auf Dauer der Delegation suspendiert. Das Gerichtsgesetz des Freistaats Freistein wird auf Dauer der Delegation außer Kraft gesetzt. Es gelten die relevanten gesetzlichen Bestimmungen der Union.

§2: Geltung
Dieses Gesetz bedarf zu seiner Verabschiedung einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen im Landtag. Der Landtag kann das Gesetz jederzeit mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen wieder zurücknehmen und aufheben.
 

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Beitrag von Kreittmayr »

Das Staatsministerium der Justiz beantragt, der Landtag möge beschließen:
Gesetz zur Einführung von Gesetzeskürzeln (GEGK)

§1: Zur Vereinfachung des juristischen Schriftverkehrs soll künftig ein Kürzel für jede Rechtsvorschrift verwendet werden können, welche eine unverwechselbare Abkürzung des Titels der Rechtsvorschrift darstellt. Das Kürzel soll in ebendiesem Titel spezifiziert werden.

§2: Folgende Gesetze erhalten nachträglich nachfolgende Kürzel:
(1) Beflaggungsverordnung (BV)
(2) Biergesetz (BG)
(3) Bildungsgesetz (BilG)
(4) Gerichtsgesetz (GG)
(5) Gesetz über die Delegation der Gerichtsbarkeit (GDG)
(6) Gesetz über die Wahl des Ministerpräsidenten (GWMP)
(7) Gesetz über Orden und Titel (GOT)
(8) Gesetz über Staatsverträge und Abkommen (GSA)
(9) Gesetz über Vergabe öffentlicher Aufträge (GVA)
(10) Gesetz über öffentliche Verkehrswege und Infrastruktur (GVI)
(11) Kommunalverfassungsgesetz (KVG)
(12) Nationalparkgesetz (NPG)
(13) Polizeigesetz (PG)
(14) Staatsverfassungsgesetz (StaatVerf)
(15) Tierschutzgesetz (TSG)
(16) Versammlungs- und Demonstrationsgesetz (VDG)
 

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Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen beantragt die Verabschiedung des folgenden Haushaltsplans:
Haushaltsplan des Freistaates Freistein für das 1. Quartal 2010 (Januar bis März 2010)

I. Einnahmen
1000 Entnahme aus Rücklagen: 6.000,00 Bramer

II. Ausgaben
II.1. Personalkosten: 6.000,00 Bramer
1000 Vergütung Ministerpräsident: 3.600,00 Bramer
1010 Vergütung Minister für Wirtschaft und Finanzen: 2.400,00 Bramer
 

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Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen beantragt die Verabschiedung des folgenden Haushaltsplans:
Haushaltsplan des Freistaates Freistein für das 2. Quartal 2010 (April bis Juni 2010)

I. Einnahmen
1000 Entnahme aus Rücklagen: 6.000,00 Bramer

II. Ausgaben
II.1. Personalkosten: 6.000,00 Bramer
1000 Vergütung Ministerpräsident: 3.600,00 Bramer
1010 Vergütung Minister für Wirtschaft und Finanzen: 2.400,00 Bramer
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen beantragen wir hier die Verabschiedung des Nachtragshaushaltes:
Nachtrags-Haushaltsplan des Freistaates Freistein für das 2. Quartal 2010 (April bis Juni 2010)

I. Einnahmen
1000 Entnahme aus Rücklagen: 11.700,00 Bramer
1010 Rückführung der Gehälter des Ministers für Wirtschaft und Finanzen aus den Monaten Januar-März (1. Quartal), da er in der aktuellen Unionsbank kein Konto besitzt: 2400,00 Bramer

II. Ausgaben
II.1. Personalkosten: 3.600,00 Bramer
1000 Vergütung Ministerpräsident: 3.600,00 Bramer

III. Zusätzliche Ausgaben
III.1. Personalkosten: 1.000,00 Bramer
1000 Vergütung Dekan MU Freisteinkolleg Justus Hofgartner Monat Juni: 1000,00 Bramer
III.2. Wirtschaftsförderung: 1500,00 Bramer
1000 Auszahlung der Fördersumme an ECO-Freistein gemäß Wirtschaftsförderungsgesetz : 1500,00 Bramer
III.3. Spendensumme: 8000,00 Bramer
1000 Spende an den Verein Neubürgerfonds Freistein: 8000,00 Bramer
 

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Beitrag von Hubert Voigt »

Das Staatsministerium für Wirtschaft und Finanzen beantragt folgende Eingabe:
Haushaltsplan des Freistaates Freistein für das 3. Quartal 2010 (Juli bis September 2010)

I. Einnahmen
1000 Entnahme aus Rücklagen: 9.000,00 Bramer

II. Ausgaben
II.1. Personalkosten: 9.000,00 Bramer
1000 Vergütung Ministerpräsident: 3.600,00 Bramer
1010 Vergütung Minister für Wirtschaft und Finanzen: 2.400,00 Bramer
1001 Vergütung Dekan des MU Justus-Hofgartner-Kollegs: 3.000,00 Bramer
 

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Hubert Voigt

Vorstandsvorsitzender der SPE-ECO-Sparte
designierter Vorsitzender des FLA-Landesverbands Freistein
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Hiermit beantrage ich Debatte und Abstimmung über den folgenden Haushaltsplan:
Haushaltsplan des Freistaates Freistein für das 4. Quartal 2010 (Oktober bis Dezember 2010)

I. Einnahmen
1000 Entnahme aus Rücklagen: 9.000,00 Bramer

II. Ausgaben
II.1. Personalkosten: 9.000,00 Bramer
1000 Vergütung Ministerpräsident: 3.600,00 Bramer
1010 Vergütung Minister für Wirtschaft und Finanzen: 2.400,00 Bramer
1210 Vergütung Dekan des MU Justus-Hofgartner-Kollegs: 3.000,00 Bramer
 

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