Original von Joeli Veitayaki
Ich sehe die Einspruchsfrist von 14 Tagen durchaus als ausreichend an. Man muss einen Gesetzgebungsprozess nicht künstlich in die Länge ziehen.
Die Intention war nicht die Verlängerung des Gesetzgebungsprozesses an sich, sondern vielmehr die Wahrung der Interessen des Unionsrates bzw. der in ihm versammelten Ländervertreter.
Im Unionsparlament gibt es nahezu keine Debattenkultur mehr: die Oppositionsfraktion tendiert zur Ohnmacht ("Wir können ja eh nichts ändern") und die Regierungsfraktion besteht zum Löwenanteil aus den Ministern, die das jeweilige Gesetz schon im Kabinett besprochen haben.
Erschwerend kommt hinzu, dass seit langer Zeit schon nicht mehr die Verfassungsvorgabe beachtet wird, nach dem Gesetzesanträge dem Unionsrat schon bei der Beantragung zuzuleiten sind, um eine Stellungnahme zu ermöglichen (die dann auch gehört werden muss). Ich habe das schon bei den Koalitionsverhandlungen mit der KDU und FLA zur vorherigen Legislaturperiode, damals als Vertreter der Grünen Partei, angemahnt. Daraufhin entstand ja dieser Papiertiger "Unions-Länder-Arbeitsgruppe" - wobei es allerdings bis heute weder eine Gruppe noch eine Arbeit gibt, wie die Unionskanzlerin neulich in Beantwortung auf meine Anfrage zu Protokoll gab.
Wenn dann noch eine Phase der Abwesenheit des Präsidiums in ebenjene 14-Tages-Frist fällt, bleibt kaum noch Zeit und Gelegenheit zu einer wirklichen Auseinandersetzung mit dem Gegenstand des Antrages - was entweder zu einer trotzigen Ablehnung führen kann oder einem gänzlichen Ausfall der Diskussion. Für eine gelebte Demokratie kann es doch nichts Gutes bedeuten, wenn der Diskurs ausfällt und durch eine im Hinterzimmer der jeweiligen Unionsregierung ausgehandelte Gesetzesvorlage ersetzt wird.
(*simoff* Zumal darauf die Sim beruht: auf Labern *simon*)