Beim „Gesetz zur Einführung der Steuerfahndung“ lautete die Quintessenz der UR-Kritik so:
Beim „Gesetz zur Abschaffung des Steueramnestiegesetzes“ lautete der Tenor der Einspruchs-Kritik wie folgt:Original von Melissa Adelaide (Westliche Inseln)
Was ist die Steuerfahndung? Was macht die Steuerfahndung? Welche Befugnisse besitzt die Steuerfahndung? Zum Eingriff in welche Grundrechte ist die Steuerfahndung ermächtigt? Fragen über Fragen, die dieser Gesetzentwurf leider nicht beanwortet. […]
Die Unionsregierung versucht nun, die beiden Gesetze mit ihrer Mehrheit im Unionsparlament ohne weitere Änderungen oder auch nur Debatte durchzudrücken. Das ist formal-mehrheitsdemokratisch rechtens. Aber stilistisch und demokratietheoretisch ist das mangelhaft.Original von Melissa Adelaide (Westliche Inseln)
Das vielleicht wichtigste Gut eines Rechtsstaates ist die Rechtssicherheit. Und diese bedeutet mehr, als dass jeder nur jederzeit muss wissen können was Recht und was Unrecht ist. Sie bedeutet auch, dass einmal getroffene Entscheidungen nicht in einer solche Weise revidiert werden, dass dem der sich auf das zuvor geltende Recht verlassen hat und verlassen konnte plötzlich unbillige Nachteile entstehen. Genau diese Gefahr sehe ich aber bei diesem Gesetzentwurf. Das rechtlich unverbindliche Ehrenwort des Finanzministers, der morgen seine Meinung ändern oder abgelöst werden könnte, genügt dem Erfordernis der Rechtssischerheit für die von dem Steueramnestiegesetz Betroffenen nicht. […]
Dass eine bürgerliche Regierung so weitreichende Maßnahmen beschließt und die rechtlich stichhaltigen Argumente des Unionsrats ignoriert ist – zumindest für den unentschlossenen Wähler und für den an einem Rechtsstaat interessierten Bürger – interessant.
