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Beitrag von Helen Bont »

Original von Yaashur al-banabi
Inwiefern werden innerhalb einer Freihandelszone Souveränitätsrechte abgegeben?
Nun, das geschieht beispielsweise, wenn auf das Erheben von Zöllen oder der Einfuhrumsatzsteuer oder dergleichen oder auf das Aufstellen von Ein- oder Ausfuhrkontingenten verzichtet wird. Das alles schränkt die Souveränität - nämlich die Finanzhoheit - eines Staates zugunsten eines bi- oder multilateralen Übereinkommens ein. Wird dann noch eine gemeinsame Aussenwirtschaftspolitik vereinbart, werden diese Souveränitätsrechte übertragen.
 

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Inwiefern ist das eine stärkere Aufgabe von Souveränitätsrechten, mal abgesehen von der gemeinsamen Außenwirtschaftspolitik, da so eine niemals Teil der Vereinbarung wäre, als die Unterwerfung unter eine internationale Eingreiftruppe, welche direkt das Gewaltmonopol eines Staates und seine Unantastbarkeit von außen her verletzt?
 

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Schah von Futuna
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Beitrag von Helen Bont »

Bei der internationalen RdN-Friedenstruppe hätte es ebenfalls grundsätzlich keine Einschränkung der Souveränitätsrechte gegeben, denn sowohl die Teilnahme an einer solchen Friedenstruppe wäre auf freiwilliger Basis erfolgt und in den allermeisten Fällen würde ein Einsatz nur dann erfolgen, wenn alle Konfliktparteien einem solchen Einsatz ausdrücklich zugestimmt hätten. Es gab lediglich einen Fall, nämlich den des friedensschaffenden Einsatzes, der wiederum an bestimmte Kriterien geknüpft wäre, bei dem die Zustimmung der Kongliktparteien nicht nötig gewesen wäre. Dies bedeutet aber lediglich eine vorübergehende Einschränkung der Souveränitätsrechte, aber keine dauernde Aufgabe von Souveränitätsrechten.
 

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Es stellt die Souveränität eines Staates an sich in Frage, soetwas auch nur zu planen.
 

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Schah von Futuna
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Beitrag von Helen Bont »

Original von Yaashur al-banabi
Es stellt die Souveränität eines Staates an sich in Frage, soetwas auch nur zu planen.
Nun das ist natürlich eine sehr weite Auslegung. Demnach müsste aber auch der von Ihnen vorgeschlagene Grundlagenvertrag einen unannehmbaren Eingriff in die staatliche Souveränität darstellen.
 

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Lichtbringer Narash Hashtur
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Original von Helen Bont
Nun das ist natürlich eine sehr weite Auslegung. Demnach müsste aber auch der von Ihnen vorgeschlagene Grundlagenvertrag einen unannehmbaren Eingriff in die staatliche Souveränität darstellen.
Diese Logik müssen Sie mal erklären, dort ist nirgends von einem erlaubten Eingriff von Streitkräften in andere Staatsgebiete die Rede.
 

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Schah von Futuna
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Beitrag von Helen Bont »

Schauen Sie, Exzellenz, ein Eingriff in die staatliche Souveränität muss ja nicht gleich in Form einer militärischen Intervention erfolgen. Auch die Festlegung, dass es keine Visumspflicht gibt, ist schon ein Eingriff in die Souveränität. Denn die Entscheidungsfreiheit, die Einreise ins Staatsgebiet bei Bedarf einzuschränken, gehört in die staatliche Entscheidungssouveränität.
 

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Und haben Sie die Verhältnismäßigkeit zwischen einem militärischen Eingriff und einer Lockerung der Visumsbestimmungen bedacht?
 

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Schah von Futuna
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Beitrag von Helen Bont »

Original von Yaashur al-banabi
Und haben Sie die Verhältnismäßigkeit zwischen einem militärischen Eingriff und einer Lockerung der Visumsbestimmungen bedacht?
Wie auch immer die Verhältnismäßigkeit sich unterscheidet, bei beiden handelt es sich um Eingriffe in die staatliche Souveränität, auch wenn bei friedenserhaltenden oder humanitären Einsätzen wie beim Grundlagenvertrag die Zustimmung aller Beteteiligten vorliegen muss und bei friedensschaffenden Einsätzen bei Bürgerkriegen jede staatlische Souveränität zusammengebrochen sein kann.
 

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