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Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Liebe Mitglieder,
das Unionsministerium für Wirtschaft, Finanzen und Soziales hat folgende Vorlage eingereicht, zu der der Kollege Lemarchal Aussprache erbeten hat.
Gesetz zur Änderung der Unionsbesoldungsordnung
§ 1 Zweck und Grundlage
(1) Grundlage für dieses Gesetz ist §4 Abs. II des Gesetzes zur Einführung des Beamtentums.
(2) Dieses Gesetz regelt die Beamtenlaufbahnen der Union und deren Vergütung.
(3) Die Vergütungen werden in Anlagen A-E geregelt.
§ 2 Aufhebung des Unionsdienstgesetzes
(1) Das Unionsgesetz über Vergütungen und den Öffentlichen Dienst der Union wird aufgehoben.
§ 3 Laufbahn A
(1) In Laufbahn A werden reguläre Beamte der Berufsbeamtenlaufbahn der Union eingestellt.
(2) Die Laufbahngruppen werden unterteilt in den einfachen Dienst, den mittleren Dienst, den gehobenen Dienst und den höheren Dienst.
(3) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des einfachen Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A1: Amtsgehilfe zur Ausbildung, Polizei-/Justizwachtmeister zur Ausbildung
- A2: Amtsgehilfe, Polizei-/Justizwachtmeister zur Anstellung
- A3: Oberamtsgehilfe, Polizei-/Justizwachtmeister
- A4: Hauptamtsgehilfe, Polizei-/Justizoberwachtmeister
- A5: Amtsmeister, Polizei-/Justizhauptwachtmeister
(4) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des mittleren Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A6: Sekretär, Polizeimeisteranwärter
- A7: Obersekretär, Polizeimeister
- A8: Hauptsekretär, Polizeiobermeister
- A9: Amtsinspektor, Polizeihauptmeister
(5) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des gehobenen Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A10: Inspektor, Polizeikommissar
- A11: Oberinspektor, Polizeioberkommissar
- A12: Amtmann, Polizeihauptkommissar
- A13: Amtsrat, Polizeihauptkommissar (mit Amtszulage)
- A14: Oberamtsrat, Erster Polizeihauptkommissar
(6) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des höheren Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A15: Rat, Polizeirat
- A16: Oberrat, Polizeioberrat
- A17: Direktor, Polizeidirektor
- A18: Leitender Direktor, Leitender Polizeidirektor
- A19: Erster Leitender Direktor, Inspekteur der Polizei, Oberdirektor
(7) Die Bezeichnungen des Beamten im Verwaltungsdienst tragen einen behördenspezifischen Zusatz; ist solch einer nicht vorhanden tragen sie ihre Berufsbezeichnung mit dem Zusatz "Verwaltung".
§ 4 Laufbahn B
(1) In Laufbahn B werden Beamte auf Zeit, Wahlbeamte und politische Beamte eingestellt.
(2) Die Amtsbezeichnungen der Beamten lauten nach Reihenfolge:
- B1: Ministerialrat, Stellvertreter des Unionsparlamentspräsidenten, Stellvertreter des Unionsratspräsidenten
- B2: Ministerialdirigent, Präsident des Unionsparlaments, Präsident des Unionsrates, Unionskommissar
- B3: Ministerialdirektor, Botschafter
- B4: Professor und Direktor, Direktor einer oberen Unionsbehörde, Unionsbankpräsident
- B5: Unionspolizeipräsident, Leiter des Amtes für Einwohnerangelegenheiten, Präsident einer oberen Unionsbehörde
- B6: Mitglied des Unionsparlamentes
- B7: Staatssekretär
- B8: Staatsminister und Leiter einer Obersten Unionsbehörde
- B9: Unionsminister und Leiter einer Obersten Unionsbehörde
- B10: Unionskanzler
- B11: Unionspräsident
§ 5 Laufbahn C
(1) In Laufbahn C werden wissenschaftliche Beamte der Union eingestellt.
(2) Die Amtsbezeichnungen der Beamten lauten nach Reihenfolge:
- C1: Wissenschaftlicher Assistent, Künstlerischer Assistent
- C2: Oberassistent, Akademischer Rat, Juniorprofessor
- C3: Universitätsdozent, Hochschuldozent
- C4: Kanzler, Prorektor, Vizepräsident
- C5: Präsident, Rektor
§ 6 Laufbahn J
(1) In Laufbahn J werden Richter und Staatsanwälte der Union eingestellt.
(2) Die Amtsbezeichnungen der Beamten lauten nach Reihenfolge:
- J1: Staatsanwalt, Richter am Amtsgericht, nebenamtlicher Unionsrichter
- J2: Nebenamtlicher Unionsrichter (mit Zulage)
- J3: Oberstaatsanwalt, Direktor am Amtsgericht, Vorsitzender Richter
- J4: Leitender Oberstaatsanwalt, Unionsrichter
- J5: Unionsanwalt, Vorsitzender Unionsrichter
- J6: Oberster Unionsanwalt, Richter am Obersten Unionsgericht
§ 6 Laufbahn W
(1) In Laufbahn W werden Soldaten der Union eingestellt.
(2) Als Grundlage wird der 2. Organisationserlass über die Dienstgrade der Unionsstreitkräfte benutzt.
§ 7 Inkrafttreten
(1) Das Gesetz tritt zusammen mit dem Gesetz zur Einführung des Beamtentums in Kraft.
Anlage A
Einstiegsgehalt der Laufbahn A ist der A2 mit 100 Br/Monat. Danach werden die Gehälter anteilig berechnet:
- A1: 0,7 xA2
- A2: 1 xA2
- A3: 1,2 xA2
- A4: 1,5 xA2
- A5: 1,75 xA2
- A6: 2,5 xA2
- A7: 3 xA2
- A8: 3,5 xA2
- A9: 4 xA2
- A10: 5 xA2
- A11: 5,5 xA2
- A12: 6,0 xA2
- A13: 6,2 xA2
- A14: 6,7 xA2
- A15: 7,0 xA2
- A16: 8,0 xA2
- A17: 8,5 xA2
- A18: 9,0 xA2
- A19: 10 xA2
Anlage B
Einstiegsgehalt der Laufbahn B ist der B1 mit dem 4-fachen Gehalt eines A2. Danach werden die Gehälter anteilig berechnet
- B1: 4 xA2
- B2: 5 xA2
- B3: 7,5 xA2
- B4: 8 xA2
- B5: 8,75 xA2
- B6: 10 xA2
- B7: 12,5 xA2
- B8: 15 xA2
- B9: 17,5 xA2
- B10: 20 xA2
- B11: 22,5 xA2
Anlage C
Einstiegsgehalt der Laufbahn C ist der C1 mit dem 4,5-fachen Gehalt eines A2. Danach werden die Gehälter anteilig berechnet
- C1: 4,5 xA2
- C2: 5,5 xA2
- C3: 6,5 xA2
- C4: 9 xA2
- C5: 10 xA2
Anlage D
Einstiegsgehalt der Laufbahn J ist der J1 mit dem 5,25-fachen Gehalt eines A2. Danach werden die Gehälter anteilig berechnet
- J1: 5,25 xA2
- J2: 5,75 xA2
- J3: 6 xA2
- J4: 7 xA2
- J5: 8,75 xA2
- J6: 10 xA2
Anlage E
Einstiegsklasse in die Laufbahn W ist der Gefreite. Die Gehälter der Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere Unionsstreitkräfte lehnen sich an die Beamtenlaufbahn A an, die Besoldung der Flaggoffiziere ist getrennt festgelegt in den Besoldungsgruppen W1 - W5:
Soldat/Matrose: A1: 0,7 xA2
Gefreiter: A2: 1 xA2
Gefreiter erster Klasse: A3: 1,2 xA2
Korporal/Maat: A4: 1,5 xA2
Fahnenjunker/Seekadet: A5: 1,75 xA2
Stabskorporal/Obermaat: A6: 2,5 xA2
Unteroffiziere mit Portepee: A7: 3 xA2
Adjundant/Bootsmann: A8: 3,5 xA2
Fähnrich/Fähnrich zur See A9: 4 xA2
Stabsadjundant/Stabsbootsmann: A10: 5 xA2
Oberfähnrich/Oberfähnrich zur See: A11: 5,5 xA2
Hauptadjundant/Hauptbootsmann: A12: 6,0 xA2
Leutnant/Leutnant zur See: A13: 6,2 xA2
Oberleutnant/Oberleutnant zur See: A14: 6,7 xA2
Hauptmann/Kapitänsleutnant: A15: 7,0 xA2
Stabsoffiziere: A16: 8,0 xA2
Major/Korvettenkapitän: A17: 8,5 xA2
Oberstleutnant/Fregattenkapitän: A18: 9,0 xA2
Oberst/Kapitän zur See: A19: 10 xA2
Brigadegeneral/Flotillenadmiral: W1: 10 xA2
Generalmajor/Konteradmiral: W2: 10,5 xA2
Generalleutnant/Vizeadmiral: W3: 11,5 xA2
General/Admiral: W4: 12,5 xA2
Marschall/Großadmiral: W5 15 xA2
Der Antragsteller hat das Wort.
das Unionsministerium für Wirtschaft, Finanzen und Soziales hat folgende Vorlage eingereicht, zu der der Kollege Lemarchal Aussprache erbeten hat.
Gesetz zur Änderung der Unionsbesoldungsordnung
§ 1 Zweck und Grundlage
(1) Grundlage für dieses Gesetz ist §4 Abs. II des Gesetzes zur Einführung des Beamtentums.
(2) Dieses Gesetz regelt die Beamtenlaufbahnen der Union und deren Vergütung.
(3) Die Vergütungen werden in Anlagen A-E geregelt.
§ 2 Aufhebung des Unionsdienstgesetzes
(1) Das Unionsgesetz über Vergütungen und den Öffentlichen Dienst der Union wird aufgehoben.
§ 3 Laufbahn A
(1) In Laufbahn A werden reguläre Beamte der Berufsbeamtenlaufbahn der Union eingestellt.
(2) Die Laufbahngruppen werden unterteilt in den einfachen Dienst, den mittleren Dienst, den gehobenen Dienst und den höheren Dienst.
(3) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des einfachen Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A1: Amtsgehilfe zur Ausbildung, Polizei-/Justizwachtmeister zur Ausbildung
- A2: Amtsgehilfe, Polizei-/Justizwachtmeister zur Anstellung
- A3: Oberamtsgehilfe, Polizei-/Justizwachtmeister
- A4: Hauptamtsgehilfe, Polizei-/Justizoberwachtmeister
- A5: Amtsmeister, Polizei-/Justizhauptwachtmeister
(4) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des mittleren Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A6: Sekretär, Polizeimeisteranwärter
- A7: Obersekretär, Polizeimeister
- A8: Hauptsekretär, Polizeiobermeister
- A9: Amtsinspektor, Polizeihauptmeister
(5) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des gehobenen Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A10: Inspektor, Polizeikommissar
- A11: Oberinspektor, Polizeioberkommissar
- A12: Amtmann, Polizeihauptkommissar
- A13: Amtsrat, Polizeihauptkommissar (mit Amtszulage)
- A14: Oberamtsrat, Erster Polizeihauptkommissar
(6) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des höheren Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A15: Rat, Polizeirat
- A16: Oberrat, Polizeioberrat
- A17: Direktor, Polizeidirektor
- A18: Leitender Direktor, Leitender Polizeidirektor
- A19: Erster Leitender Direktor, Inspekteur der Polizei, Oberdirektor
(7) Die Bezeichnungen des Beamten im Verwaltungsdienst tragen einen behördenspezifischen Zusatz; ist solch einer nicht vorhanden tragen sie ihre Berufsbezeichnung mit dem Zusatz "Verwaltung".
§ 4 Laufbahn B
(1) In Laufbahn B werden Beamte auf Zeit, Wahlbeamte und politische Beamte eingestellt.
(2) Die Amtsbezeichnungen der Beamten lauten nach Reihenfolge:
- B1: Ministerialrat, Stellvertreter des Unionsparlamentspräsidenten, Stellvertreter des Unionsratspräsidenten
- B2: Ministerialdirigent, Präsident des Unionsparlaments, Präsident des Unionsrates, Unionskommissar
- B3: Ministerialdirektor, Botschafter
- B4: Professor und Direktor, Direktor einer oberen Unionsbehörde, Unionsbankpräsident
- B5: Unionspolizeipräsident, Leiter des Amtes für Einwohnerangelegenheiten, Präsident einer oberen Unionsbehörde
- B6: Mitglied des Unionsparlamentes
- B7: Staatssekretär
- B8: Staatsminister und Leiter einer Obersten Unionsbehörde
- B9: Unionsminister und Leiter einer Obersten Unionsbehörde
- B10: Unionskanzler
- B11: Unionspräsident
§ 5 Laufbahn C
(1) In Laufbahn C werden wissenschaftliche Beamte der Union eingestellt.
(2) Die Amtsbezeichnungen der Beamten lauten nach Reihenfolge:
- C1: Wissenschaftlicher Assistent, Künstlerischer Assistent
- C2: Oberassistent, Akademischer Rat, Juniorprofessor
- C3: Universitätsdozent, Hochschuldozent
- C4: Kanzler, Prorektor, Vizepräsident
- C5: Präsident, Rektor
§ 6 Laufbahn J
(1) In Laufbahn J werden Richter und Staatsanwälte der Union eingestellt.
(2) Die Amtsbezeichnungen der Beamten lauten nach Reihenfolge:
- J1: Staatsanwalt, Richter am Amtsgericht, nebenamtlicher Unionsrichter
- J2: Nebenamtlicher Unionsrichter (mit Zulage)
- J3: Oberstaatsanwalt, Direktor am Amtsgericht, Vorsitzender Richter
- J4: Leitender Oberstaatsanwalt, Unionsrichter
- J5: Unionsanwalt, Vorsitzender Unionsrichter
- J6: Oberster Unionsanwalt, Richter am Obersten Unionsgericht
§ 6 Laufbahn W
(1) In Laufbahn W werden Soldaten der Union eingestellt.
(2) Als Grundlage wird der 2. Organisationserlass über die Dienstgrade der Unionsstreitkräfte benutzt.
§ 7 Inkrafttreten
(1) Das Gesetz tritt zusammen mit dem Gesetz zur Einführung des Beamtentums in Kraft.
Anlage A
Einstiegsgehalt der Laufbahn A ist der A2 mit 100 Br/Monat. Danach werden die Gehälter anteilig berechnet:
- A1: 0,7 xA2
- A2: 1 xA2
- A3: 1,2 xA2
- A4: 1,5 xA2
- A5: 1,75 xA2
- A6: 2,5 xA2
- A7: 3 xA2
- A8: 3,5 xA2
- A9: 4 xA2
- A10: 5 xA2
- A11: 5,5 xA2
- A12: 6,0 xA2
- A13: 6,2 xA2
- A14: 6,7 xA2
- A15: 7,0 xA2
- A16: 8,0 xA2
- A17: 8,5 xA2
- A18: 9,0 xA2
- A19: 10 xA2
Anlage B
Einstiegsgehalt der Laufbahn B ist der B1 mit dem 4-fachen Gehalt eines A2. Danach werden die Gehälter anteilig berechnet
- B1: 4 xA2
- B2: 5 xA2
- B3: 7,5 xA2
- B4: 8 xA2
- B5: 8,75 xA2
- B6: 10 xA2
- B7: 12,5 xA2
- B8: 15 xA2
- B9: 17,5 xA2
- B10: 20 xA2
- B11: 22,5 xA2
Anlage C
Einstiegsgehalt der Laufbahn C ist der C1 mit dem 4,5-fachen Gehalt eines A2. Danach werden die Gehälter anteilig berechnet
- C1: 4,5 xA2
- C2: 5,5 xA2
- C3: 6,5 xA2
- C4: 9 xA2
- C5: 10 xA2
Anlage D
Einstiegsgehalt der Laufbahn J ist der J1 mit dem 5,25-fachen Gehalt eines A2. Danach werden die Gehälter anteilig berechnet
- J1: 5,25 xA2
- J2: 5,75 xA2
- J3: 6 xA2
- J4: 7 xA2
- J5: 8,75 xA2
- J6: 10 xA2
Anlage E
Einstiegsklasse in die Laufbahn W ist der Gefreite. Die Gehälter der Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere Unionsstreitkräfte lehnen sich an die Beamtenlaufbahn A an, die Besoldung der Flaggoffiziere ist getrennt festgelegt in den Besoldungsgruppen W1 - W5:
Soldat/Matrose: A1: 0,7 xA2
Gefreiter: A2: 1 xA2
Gefreiter erster Klasse: A3: 1,2 xA2
Korporal/Maat: A4: 1,5 xA2
Fahnenjunker/Seekadet: A5: 1,75 xA2
Stabskorporal/Obermaat: A6: 2,5 xA2
Unteroffiziere mit Portepee: A7: 3 xA2
Adjundant/Bootsmann: A8: 3,5 xA2
Fähnrich/Fähnrich zur See A9: 4 xA2
Stabsadjundant/Stabsbootsmann: A10: 5 xA2
Oberfähnrich/Oberfähnrich zur See: A11: 5,5 xA2
Hauptadjundant/Hauptbootsmann: A12: 6,0 xA2
Leutnant/Leutnant zur See: A13: 6,2 xA2
Oberleutnant/Oberleutnant zur See: A14: 6,7 xA2
Hauptmann/Kapitänsleutnant: A15: 7,0 xA2
Stabsoffiziere: A16: 8,0 xA2
Major/Korvettenkapitän: A17: 8,5 xA2
Oberstleutnant/Fregattenkapitän: A18: 9,0 xA2
Oberst/Kapitän zur See: A19: 10 xA2
Brigadegeneral/Flotillenadmiral: W1: 10 xA2
Generalmajor/Konteradmiral: W2: 10,5 xA2
Generalleutnant/Vizeadmiral: W3: 11,5 xA2
General/Admiral: W4: 12,5 xA2
Marschall/Großadmiral: W5 15 xA2
Der Antragsteller hat das Wort.
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Gerne beantworte ich Ihre Fragen. Konkret geändert wird ein Zeichen und zwar in Anlage A, erste Zeile. Hier wird das Einstiegsgehalt von 200 Bramern auf 100 Bramer herabgesenkt. Gründe hierfür sind zweierlei: Zum einen sind die Rücklagen der DU durch das hohe Gehaltsniveau bedenklich geschrumpft. So werden wir vermutlich Anfang/Mitte des dritten Quartals 2010 die Rücklagen auf unter 1 Mio. Bramer gesenkt haben und dann wirds brenzlig in Hinblick auf eine Staatsinsolvenz.Original von Pierre Lemarchal
Danke.
Als erstes interessiert es mich, was genau geändert wird? Und warum hier etwas geändert wird?
Zweitens gibt es so gut wie keine konsumierbaren Produkte, so dass das Geld weitestgehend unproduktiv auf den Konten liegt, was die doch recht hohen Einnahmen aus der Vermögenssteuer und die niedrige Einkommenssteuer der Unternehmen belegen.
In Summe ist es ein absolut notwendiges Gesetz, um die Zahlungsfähigkeit der DU auch über mehrere Jahre hin zu sichern.
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
Herr Präsident, werte Unionsparlamentarier,
als Vertreter der Unionsrepublik Heroth möchte ich zwei Frage an das Plenum, insbesondere aber an die anwesenden Vertreter der Unionsregierung richten:
1. Handelt es sich hierbei um einen Antrag der Unionsregierung, den die Kabinettsmitglieder gemeinsam beschlossen haben, oder legt der Einleitungssatz dieser Aussprache nahe, dass es sich um einen Antrag des Abgeordneten Sylvain Rousseau-Mason bzw. seiner Fraktion handelt?
2. Sämtliche Gehälter werden um 50% gekürzt, mit der Begründung einer bevorstehenden Staatsinsolvenz. Warum sollen dann gleichzeitig die Steuern enorm gesenkt werden? Wenn tatsächlich der Staatsbankrott vor der Tür steht, müssten wir doch die Ausgaben senken und die Einnahmen mindestens gleich hoch halten, wenn nicht gar erhöhen.
als Vertreter der Unionsrepublik Heroth möchte ich zwei Frage an das Plenum, insbesondere aber an die anwesenden Vertreter der Unionsregierung richten:
1. Handelt es sich hierbei um einen Antrag der Unionsregierung, den die Kabinettsmitglieder gemeinsam beschlossen haben, oder legt der Einleitungssatz dieser Aussprache nahe, dass es sich um einen Antrag des Abgeordneten Sylvain Rousseau-Mason bzw. seiner Fraktion handelt?
2. Sämtliche Gehälter werden um 50% gekürzt, mit der Begründung einer bevorstehenden Staatsinsolvenz. Warum sollen dann gleichzeitig die Steuern enorm gesenkt werden? Wenn tatsächlich der Staatsbankrott vor der Tür steht, müssten wir doch die Ausgaben senken und die Einnahmen mindestens gleich hoch halten, wenn nicht gar erhöhen.
Palin Waylan-Majere OEL
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Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Ich weiß nicht, ob wir den gleichen Einleitungssatz lesen, aber dieser Antrag ist von einem Bestandteil der Exekutive erarbeitet worden und ist damit von der Regierungsfraktion abgesegnet.Original von Palin Waylan-Majere
1. Handelt es sich hierbei um einen Antrag der Unionsregierung, den die Kabinettsmitglieder gemeinsam beschlossen haben, oder legt der Einleitungssatz dieser Aussprache nahe, dass es sich um einen Antrag des Abgeordneten Sylvain Rousseau-Mason bzw. seiner Fraktion handelt?
Hier ist antizyklisches Handeln angesagt. Wenn der Bürger prozentual mehr in der Tasche hat, kann er konsumieren und investieren und dadurch entstehen neue Steuereinnahmen.2. Sämtliche Gehälter werden um 50% gekürzt, mit der Begründung einer bevorstehenden Staatsinsolvenz. Warum sollen dann gleichzeitig die Steuern enorm gesenkt werden? Wenn tatsächlich der Staatsbankrott vor der Tür steht, müssten wir doch die Ausgaben senken und die Einnahmen mindestens gleich hoch halten, wenn nicht gar erhöhen.
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Herr Präsident,
Ein Ministerium ist an sich nicht antragsberechtigt. Entweder es gibt einen Antrag der Unionsregierung, den diese beschlossen hat, oder aber es handelt sich um einen Antrag aus der Mitte des Unionsparlamentes. Wie dem auch immer sei, so möchte ich doch daran appellieren, dass man die Vorgaben von Art. 49 (2) der Verfassung befolgt und die jeweils anderen Unionsorgane in Kenntnis setzt, wenn man etwas beantragt. Dies soll keine Kritik an Ihrer Person sein, Signore Rousseau-Mason, sondern eine Kritik am flapsigen Umgang mit dem Verfassungstext im Allgemeinen.
Zum zweiten Einwurf des Unionsministers entsteht bei mir nur neue Irritierung: wie kann es sein, dass die Leute kaum konsumieren, weil es schlicht kein Angebot gibt, der Konsum aber steigen soll, wenn die Steuern sinken? Wird durch niedrigere Steuern etwa das Angebot steigen? Diese Argumentation in Bezug auf die geplante Steuersenkung und die gleichzeitige Lohnsenkung im öffentlichen Dienst erscheint mir inkohärent und geradezu absurd.
Ein Ministerium ist an sich nicht antragsberechtigt. Entweder es gibt einen Antrag der Unionsregierung, den diese beschlossen hat, oder aber es handelt sich um einen Antrag aus der Mitte des Unionsparlamentes. Wie dem auch immer sei, so möchte ich doch daran appellieren, dass man die Vorgaben von Art. 49 (2) der Verfassung befolgt und die jeweils anderen Unionsorgane in Kenntnis setzt, wenn man etwas beantragt. Dies soll keine Kritik an Ihrer Person sein, Signore Rousseau-Mason, sondern eine Kritik am flapsigen Umgang mit dem Verfassungstext im Allgemeinen.
Zum zweiten Einwurf des Unionsministers entsteht bei mir nur neue Irritierung: wie kann es sein, dass die Leute kaum konsumieren, weil es schlicht kein Angebot gibt, der Konsum aber steigen soll, wenn die Steuern sinken? Wird durch niedrigere Steuern etwa das Angebot steigen? Diese Argumentation in Bezug auf die geplante Steuersenkung und die gleichzeitige Lohnsenkung im öffentlichen Dienst erscheint mir inkohärent und geradezu absurd.
Palin Waylan-Majere OEL
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Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Wenn Sie meine Aussage aufmerksam verfolgt hätten, wäre Ihnen auch das Wörtchen "investieren" aufgefallen. Investitionen schaffen Arbeitsplätze und neue Produkte, die wiederum den Konsum bei entsprechendem verfügbarem Einkommen steigern ergo steigt auch die Einnahme durch die Einkommenssteuer.Original von Palin Waylan-Majere
wie kann es sein, dass die Leute kaum konsumieren, weil es schlicht kein Angebot gibt, der Konsum aber steigen soll, wenn die Steuern sinken?
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