Schlecht recherchiert. Der Kollege Poppinga erhält sein Gehalt auf sein Privatkonto zur freien Verfügung. Der Poppinga-Fonds ist laut Gerichtsurteil einkommenssteuerbefreit.Original von Sean William Connor
da Sie im neuen Koalitionsvertrag die “Flat-Tax” absurd als “sozial Gerecht” bezeichnen und den Bürgerinnen und Bürgern in der Union verschweigen, dass Sie in Wirklichkeit durch die “Flat-Tax” den Spitzensteuersatz senken, drägt sich bei mir, wenn ich Ihr Gerede von “sozialer Gerechtigkeit” höre, eine Frage auf:
Auf welches Konto bekommt der Unionsminister Poppinga eigentlich sein Gehalt (aus unseren Steuergeldern) überwiesen? Doch nicht etwa auf seinen steuerfreien Familienfond?
Unabhängig davon, wohin sein Geld fließt: Es ist schon ein starkes Stück, dass ein Unionsminister seit Monaten Geld aus der Unionskasse kassiert und über ein Steuerschlupfloch sich lustig sich aus dem Beitrag zur Finanzierung der Staatsaufgaben verabschiedet (teilweise oder vollständig). Und keiner, aber auch keiner, in der Regierung kommt auf die Idee das Treiben des eigenen Kabinettskollegen zu beenden – nichteinmal der amtierende Finanzminister, desse Aufgabe es sein müßte Steuergelder für die Union zu sichern.
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Original von Hajo Poppinga
Ist das also die offizielle Ablehnung meines Antrages? Dem Finanzministerum empfehle ich die genaue Lektüre des Urteils, insbesondere:
"Der Poppinga Familienfond ist nachweislich in kein Register eingetragen. Demzufolge ist der Fond nicht rechtsfähig und es besteht somit auch nicht die Möglichkeit, Eigentum zu erwerben."
Denklogische Folgerung: Gibt es kein Eigentum, gibt es auch kein Vermögen. Somit kann auch keine Vermögenssteuerpflicht bestehen.
Ein erneuter Prozeß wäre nur eine Verschleppung, für den die Union schließlich mit Prozeßkosten und Verzugszinsen aufkommen muß.
Original von Hajo Poppinga
Dem Familienfonds wurde am 01.10.2009 viermal Vermögenssteuer i.H.v. 2174,29 Bramern berechnet. Mal davon abgesehen, daß ich die viermalige Berechnung für ein Versehen (aus welchen Gründen eigentlich?) halte, bitte ich um Erstattung der Summe i.H.v. 8697,16 Bramern.
Ich hab dann noch drei Zitate gefunden. Sie wollten bis zum 26.02.10 klagen, wobei Sie nun Ihre Meinung anscheind geändert haben (vielleicht, weil Sie an der Regierung beteiligt sind?). Sie sind jetzt der Überzeugung, Ihr Fond wäre doch vermögenssteuerpflichtig, stimmts? Ansonsten würde es, das müssen Sie zugeben, stark danach aussehen, als wollten Sie auf dem Familienfond (für sicher großzügige Zwecke) Geld am Fiskus vorbeischleusen und wir wissen beide: Mit einer eventuellen Klage können Sie sich ja Zeit lassen, bis (sagen wir mal) wieder eine unliebsame Regierung (aus Ihrer Sicht) in Manuri ist.Original von Hajo Poppinga
Leider wurden diese zu Unrecht eingezogenen Steuern nur dreimal zurückerstattet. Die vierte Erstattung fehlt. Eingedenk der Tatsache, daß die Erhebung nunmehr vier Monate zurückliegt bitte ich um Erstattung bis zum 26.02.2010; geht die Erstattung rechtzeitig ein, werde ich auf Geltendmachung von Zinsen verzichten.
Zuletzt geändert von Sean William Connor am Mo 29. Mär 2010, 20:30, insgesamt 1-mal geändert.
Dr. iur. Sean William Connor
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Das habe ich mittlerweile auch verstanden. Danke. Poppinga war aber überzeugt er sei auch nicht vermögenssteuerpflichtig - er wollte ja klagen. Interessanterweise will er es nicht mehr. Warum? Über 8.000 Bramer für "mildtätigen Zwecken" ist doch viel.Original von SRM
Schlecht recherchiert. Der Kollege Poppinga erhält sein Gehalt auf sein Privatkonto zur freien Verfügung. Der Poppinga-Fonds ist laut Gerichtsurteil einkommenssteuerbefreit.
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Ich habe schlicht keine Zeit für eine Klage, das ist aber auch vollkommen egal, weil keine Verfristung eintritt. Was wollen Sie nun eigentlich von mir? Ja, ich bin der Auffassung, daß keine Sache kein Eigentümer von Geldforderungen werden kann, ergo kann auch keine Einkommenssteuerpflicht bestehen. Wenn man das aber so annimmt (wie es auch das Unionsgericht getan hat), dann ist der logische Schluß daraus, daß auch kein Vermögen erworben werden kann, mithin auch keine Vermögenssteuerpflicht bestehen kann.
Wenn Sie übrigens noch genauer recherchieren (Sie sind ja offenbar in Stimmung) werden Sie erkennen, daß ich bereits bei meiner letzten Klage als Mitglied der Regierung geklagt habe, also gegen das Kollegialorgan, an dem ich selbst beteiligt war. Vertreter der Beklagten war damals sogar einer meiner Parteikollegen - Ihr konstruiertes Argument zieht also nicht. Sobald ich Zeit habe, wende ich mich meiner Klage zu, völlig gleich, wer da an er Regierung ist.
Und nur zu Ihrer Info: Ein Fond ist Flüssigkeit, die beim Garen von Lebensmitteln entsteht.
Wenn Sie übrigens noch genauer recherchieren (Sie sind ja offenbar in Stimmung) werden Sie erkennen, daß ich bereits bei meiner letzten Klage als Mitglied der Regierung geklagt habe, also gegen das Kollegialorgan, an dem ich selbst beteiligt war. Vertreter der Beklagten war damals sogar einer meiner Parteikollegen - Ihr konstruiertes Argument zieht also nicht. Sobald ich Zeit habe, wende ich mich meiner Klage zu, völlig gleich, wer da an er Regierung ist.
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Herr Connor, warum erzählen Sie eigentlich heute soviel Quatsch? Ich habe nie behauptet, ich wolle nicht mehr klagen. Die derzeitige Rechtslage ist, daß eine Vermögenssteuerpflicht für den Fonds besteht; meine Auffassung ist, daß dies zu Unrecht der Fall ist. Sie bringen eine Menge von Halbwahrheiten in Umlauf.Original von Sean William Connor
Das habe ich mittlerweile auch verstanden. Danke. Poppinga war aber überzeugt er sei auch nicht vermögenssteuerpflichtig - er wollte ja klagen. Interessanterweise will er es nicht mehr. Warum? Über 8.000 Bramer für "mildtätigen Zwecken" ist doch viel.
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=) Das "s" schenke ich Ihnen.Original von Hajo Poppinga
Und nur zu Ihrer Info: Ein Fond ist Flüssigkeit, die beim Garen von Lebensmitteln entsteht.
Geben Sie mir das Mandat: Ich setze für Sie eine Klage mit genau Ihren Argumenten auf. Völlig unentgeltlich. Dann wäre die Sache ja geklärt und ich wüßte auch, ob es nicht sinnvoller ist eine "Connor-Family-Foundation" zu gründen . Treuhandkontos sind im UStG ausdrücklich steuerfrei gestellt, warum hier aber Fonds unreguliert bleiben - weiß ich nicht oder regeln Sie das in der Koalition per Gesetz - das wäre vll. sogar besser.
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Es ginge meiner Ansicht nach noch viel einfacher: ein Konto darf nur eröffnen, wer auch juristische Person ist.Original von Sean William Connor
Treuhandkontos sind im UStG ausdrücklich steuerfrei gestellt, warum hier aber Fonds unreguliert bleiben - weiß ich nicht oder regeln Sie das in der Koalition per Gesetz - das wäre vll. sogar besser.
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Wir müssen hier schon differenzieren. Poppinga ist uneingeschränkt steuerpflichtig, sein Fonds hingegen nicht. Wir haben lange hin und her gestritten, ich habe jedoch von Ministeriumsseite klargemacht, dass eine Erstattung der Vermögenssteuer nicht ohne entsprechendes Urteil erfolgen wird. Ob und wann er klagt, ist seine Privatsache und nicht mit den Regierungsbelangen zu verquicken.Original von Sean William Connor
Das habe ich mittlerweile auch verstanden. Danke. Poppinga war aber überzeugt er sei auch nicht vermögenssteuerpflichtig - er wollte ja klagen. Interessanterweise will er es nicht mehr. Warum? Über 8.000 Bramer für "mildtätigen Zwecken" ist doch viel.
By the way möchte ich darauf hinweisen, dass die Freiherrenstiftung, die Jagonburg Stiftung, die Montgomery Scott-Stiftung, die Schrobi-Stiftung und der Verein zum Schutz von Sendlers Geldstand genau die gleiche Gesetzeslücke nutzen - warum also ausgerechnet eine Person herauspicken, um dies politisch zu instrumentalisieren?
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
Mein Majere Familienfonds
plant eine größere Spende an ein unionsweit bekanntes Presseerzeugnis. Jedoch muss ich noch herausfinden, wem das Konto des Vorwärts gehört bzw. wer es momentan verwaltet.
Im übrigen ist diese Gesetzeslücke vollkommen intransparent und sollte schon lange geschlossen werden.
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Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
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