
Der Unionspräsident beantragte die Verhängung der Unionsexekution über die Republik Imperia.
Die Aussprache dauert gemäß § 7 I GOUR mindestens fünf Tage. Der Antragsteller hat das Wort.

Zuletzt geändert von Anonymous am Sa 27. Mär 2010, 14:32, insgesamt 1-mal geändert.
Prof. Dr. Pandora FriedmannZuletzt geändert von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen am Sa 27. Mär 2010, 15:26, insgesamt 1-mal geändert.
Prof. Dr. Pandora FriedmannIm Prinzip stimmte ich ja des von Frau Friedmann dargelegten Standpunktes zu und ich bin hier eigentlich ebenfalls gegen eine Unionsexekution.Original von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
Verfassungsrechtlich ist dies richtig, jedoch möchte ich festhalten, dass seit Oktober letzten Jahres Imperia keine effektive Regierung mehr hatte. Eine Regierung über einen Stellvertreter der eigentlich mit anderen Aufgaben betraut ist, ist keine Regierung. In der Verfassungsurkunde steht, dass 14 Tage nach Feststellung der Inaktivität ein neuer Imperialkanzler gewählt wird. Dies ist jedoch nicht geschehen. Ich sehe hier keine Verbesserung und denke, es wäre zum Wohl wenn von außen her, sich dieser Sache angenommen wird, als wenn Imperia nur künstlich geführt wird.
Zuletzt geändert von Ot Helfsen am Mo 29. Mär 2010, 03:09, insgesamt 1-mal geändert.
Prof. Dr. Pandora Friedmann
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