Liebe Mitbürger,
ich freue mich, dass Sie zu dieser Veranstaltung erschienen sind, auf der ich Ihnen einen Vorschlag zur Reform des politischen Systems der Demokratischen Union vorstellen möchte.
Über den dringenden Reformbedarf besteht denke ich Einigkeit. Die jüngste Wahl des Unionspräsidenten hat gezeigt, dass das Amt eines "Staatsnotars" bei der Bevölkerung keinerlei Akzeptanz mehr genießt. Die sich wie Kaugummi hinziehenden Koalitionsverhandlungen zwischen eben jenen Parteien, die bereits in der vergangenen Legislaturperiode miteinander regiert haben und scheinbar dennoch Schwierigkeiten bei der Regierungsbildung haben, zeigt weiterhin die erhebliche Ineffizienz des rein parlamentarischen Systems. Weiterhin bestehen gegen dieses begründete Bedenken hinsichtlich der Gewaltenteilung.
Da alle immer nur von einem notwendigen Dialog über Reformen reden, aber niemand mal einen konkreten Vorschlag auf den Tisch legt, habe ich mir einige Gedanken dazu gemacht und möchte Ihnen diese heute vorstellen.
Wenn Sie sich fragen, wer ich eigentlich bin: mein Name ist Melissa Adelaide, ich bin Staatsbürgerin der Demokratischen Union, geboren und wohnhaft in Capeside auf den Westlichen Inseln. Ich bin Privatgelehrte, meine Interessen- und Tätigkeitsfelder sind Philosophie, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Volkswirtschaft, Geschichte, Literatur, Theologie und Altphilologie. Ich bereite derzeit eine Master-Arbeit in Philosophie an der Universität Montary vor. Und ja, das Blond ist trotzdem tatsächlich echt.
Nun zu meinem Reformvorschlag:
Das Amt des auf 6 Monate direkt gewählten Unionspräsidenten wird zur Funktion eines tatsächlichen Oberhauptes der Exekutive aufgewertet. Neben den klassischen Aufgaben eines Staatsoberhauptes (Personalangelegenheiten, Staatsnotariat, völkerrechtliche Repräsentation) ernennt und entlässt er auch den Unionskanzler und auf dessen Vorschlag die Unionsminister, zunächst ohne Mitwirkung des Unionsparlaments. Ganz recht, der Unionskanzler wird künftig vom Unionspräsidenten ausgewählt und bedarf dessen Zustimmung zu seiner Amtsführung. Ist der Unionspräsident mit dieser nicht zufrieden, kann er den Unionskanzler jederzeit entlassen.
Andererseits bedürfen der Unionskanzler und die Unionsminister aber auch des Vertrauen des Unionsparlamentes. Fasst dieses den Beschluss, der vom Unionspräsidenten ernannten Unionsregierung das Misstrauen auszusprechen, muss sie zurücktreten.
Damit riskiert das Unionsparlament aber, dass der Unionspräsident von einer weiteren neuen Befugnis Gebrauch macht und das Unionsparlament auflöst, was zu Neuwahlen führt. Nun entscheidet also die Bevölkerung, auf wessen Seite sie im Streit zwischen Unionspräsident und Unionsparlament steht. Sie kann eine Mehrheit wählen, die die Wunschregierung des Unionspräsidenten mitträgt. Oder aber sie wählt eine Mehrheit die den Unionspräsidenten zwingt, eine andere Regierung zu ernennen, die auch das Unionsparlament will.
Kann das Unionsparlament sich nicht auf ein notwendiges Gesetz einigen, kann der Unionspräsident dieses künftig per Verordnung in Kraft setzen. Ausgenommen sind Gesetze, die die Verfassung ändern oder aufheben. Diese Verordnungen müssen vom Unionskanzler oder dem zuständigen Fachminister mitunterschrieben werden, der damit die Verantwortung gegenüber dem Unionsparlament übernimmt.
Ist das Unionsparlament sich trotz aller Differenzen mehrheitlich einig, die vom Unionspräsidenten in Kraft gesetzte Regelung abzulehnen, kann es diese per Mehrheitsbeschluss aufheben. Dann liegt es wieder am Unionspräsidenten, die Stimmung in der Bevölkerung abzuwägen. Er kann das Votum des Unionsparlaments akzeptieren, oder dieses auflösen und Neuwahlen ausschreiben. Das Risiko ist, dass er eine Mehrheit für ein nicht seinen Vorstellungen entsprechendes Gesetz und vielleicht sogar gegen seine Regierung bekommt.
Erhalten bleibt auch die Möglichkeit, den Unionspräsidenten per Volksbegehren und Volksentscheid vorzeitig abzusetzen.
Die Vorteile dieses neuen Systems liegen auf der Hand. Legislative und Exekutive werden unabhängiger und klarer voneinander getrennt. Das Unionsparlament muss keine festen Koalitionen mehr bilden, sondern kann von Thema zu Thema frei verhandeln und Mehrheiten formen. Zuständig für die Sicherung einer handlungsbereiten Exekutive ist nun der Unionspräsident, der im Konfliktfall versuchen kann, das Unionsparlament zu disziplinieren. Gelingt ihm das nicht, kann er eben eine Entscheidung der Bevölkerung in Gestalt von Neuwahlen herbeiführen. Deren Einflussmöglichkeiten werden somit gestärkt. Sie wählt nicht mehr nur alle vier Monate das Unionsprlament, das dann quasi-diktatorisch über alles entscheidet sowie einen unbeliebten Staatsnotar. Indem die Bevölkerung Unionspräsident und Unionsparlament unabhängig voneinander wählt und Streitfälle in Gestalt von Neuwahlen des Unionsparlaments entscheidet, kann sie ihren Willen gezielter artikulieren und durchsetzen.
Noch ein Wort zur sog. Einkammerlegislative, ein weiteres vieldiskutiertes Thema neben dem Amt des Unionspräsidenten. Ich halte ein solches Modell weder für notwendig, noch für sinnvoll umsetzbar. Die Demokratische Union hat sieben Länder, und derzeit zielen alle Pläne auf ein mindestens siebenköpfiges Unionsparlament ab - machte also mindestens vierzehn Mitglieder der Unionslegislative. Wollte man ein Einkammerparlament mit gleichmäßiger Repräsentation unionsweit und in den Ländern gewählter Angeordneter bräuchte man auch vierzehn Mitglieder der Unionslegislative.
Einziger Unterschied wäre eine Schlechterstellung der Länder. Bislang können sie diese frei entscheiden, wie sie ihren Vertreter im Unionsrat bestimmen und diesen quasi jederzeit nach Belieben abberufen und ersetzen. Das würde in einem Einkammerparlament schwierig. Es wäre wohl juristisch unmöglich, eine Kammer mit zwei Arten von Mitgliedern zu schaffen, von denen eine Hälfte für vier Monate fest und nach unionsweiten Regeln gewählt wird und die andere flexibel nach von Land zu Land verschiedenen Regeln. Ein Einkammerparlament mit unionsweit und nach Ländern gewählten Abgeordneten würde bedeuten, dass auch die Länderabgeordneten alle zeitgleich und nach identischen Regeln für eine feste Amtszeit gewählt würden müssten. Das würde die Länder wie gesagt schlechterstellen.
Mein Vorschlag daher: Neuorganisation der Exekutive mit den notwendigen Auswirken auf das Unionsparlament (Auflösungsrecht des Unionspräsidenten) und Erhalt des Unionsrates wie er ist. Dafür aber die bereits auf den Weg gebrachte Verkleinerung des Unionsparlaments.
Und jetzt können sie fragen, meckern oder loben.


