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Werte Kolleginnen und Kollegen,

abgestimmt wird über den unten stehenden, vom Unionsparlament beschlossenen Antrag.

I. Verfahren
Stimmen Sie bitte mit "Ja" oder "Nein" ab; kennzeichnen Sie eine aktive Enthaltung als solche.

II. Besondere Feststellungen
Der beschlossene Antrag wurde dem Unionsrat durch den Präsidenten des Unionsparlaments am 09.03.2010 zugeleitet. Auf Grund Art. 50(2) UVerf, welcher eine Einspruchsfrist von zwei Wochen vorsieht, ergeht hiermit der Verkürzungsbeschluss gem. §7(1) GOUR. Die Abstimmung wird unter Berüskichtigung der verkürzten Abstimmungsdauer am 20.03.2010 nach Ablauf einer Frist von 72 Stunden beendet.
Gesetz über den Staatsfeiertag der Demokratischen Union

§1 Allgemeines
(1) Am 18. August eines jeden Jahres wird der Gründung der Demokratischen Union und somit der Entstehung eines freiheitlichen, föderalen und republikanischen Staates gedacht und als Staatsfeiertag gefeiert.
(2) Ferner soll neben der Errungenschaften der Demokratischen Union für Demokratie und Bürgerrechte auch die Identität der Union an sich unter dem Aspekt des Zusammenlebens in kultureller und völkischer Vielfalt in Frieden und Gemeinsamkeit hervorgehoben werden.
(3) Der Staatsfeiertag ist grundsätzlich arbeitsfrei. Ausnahmen können durch Landesgesetz oder Verordnung der Unionsregierung für solche Tätigkeiten zugelassen werden, die erforderlich sind um einen ordnungsgemäßen Ablauf des öffentlichen Lebens zu gewährleisten. Dieser Schutz gilt, soweit über seine Dauer nichts anderes bestimmt ist, von 6 Uhr bis 24 Uhr.

§2 Gestaltung des Staatsfeiertages
(1) Am Staatsfeiertag findet ein zentraler Festakt mit dem Unionspräsidenten, dem Präsidenten des Unionsparlamentes, dem Präsidenten des Unionsrates, und den Mitgliedern der Unionsregierung statt. Die Unionsregierung kann weitere Ehrengäste hinzuladen.
(2) Der zentrale Festakt findet grundsätzlich in Manuri statt. Die Unionsregierung kann beschließen den Festakt in die Hauptstadt eines Unionslandes zu verlagern.
(3) In den Unionsländern können angemessene weitere Veranstaltungen durchgeführt werden.
(4) Der Unionspräsident und der Unionskanzler sollen jeweils eine Rede zur Lage der Union halten, in der auf die politische und gesellschaftliche Situation eingegangen wird.
(5) Am Staatsfeiertag sind alle Unionseinrichtungen zu beflaggen.
(6) Mit der Organisation der Festlichkeiten ist die Unionsregierung beauftragt, zu diesem Zweck kann sie weitere Verordnungen erlassen. Sie hat dabei den Unionspräsidenten und den Präsidenten des Unionsrats über den Stand der Planungen zu informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme und Eingabe zu geben.
(7) Der Öffentlichkeit ist zum 01. August eine erste Planung für den Ablauf zu präsentieren. Der interessierten Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

§3 Schlußbestimmungen
(1) Wer die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsruhe mißachtet kann mit Geldbuße bis zu 1000 Bramern belegt werden.
(2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Ja
 

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Beitrag von Dominik Flemming »

Ja

*Während er abstimmt, denkt er an einen Einwand zurück, den Frau Friedmann einst brachte und immer noch richtig ist ;)*
 

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Dominik "Nick" Flemming

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Beitrag von Pandora Friedmann »

Enthaltung.
 

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BildProf. Dr. Pandora Friedmann
Rektorin der Volkby School of Politics
Bürgermeisterin von Winchester
Unionskanzlerin a.D.
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Beitrag von Gerhard Cheman »

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Ich beende hiermit die Abstimmung und stelle fest, dass von 3 abgegebenen, gültigen Stimmen 2 Stimmen auf "Ja" entfielen, 1 Stimme enthielt sich und mit "Nein" stimmte niemand.

Der Antrag ist somit angenommen und es wird kein Einspruch eingelegt.
 

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