Sehr geehrte Abgeordnete,
Signore Waylan-Majere beantragte eine Aussprache zum Thema "Weinrecht".
Mit der hiermit erfolgten Eröffnung der Aussprache, sei dem Antragsteller sogleich das einleitende Wort erteilt.
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*simoff*
Drecksscheiße hier! Wieso wird sowas nicht angezeigt? GRRR
*simon*
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
Heroths bekanntestes Exportgut ist wohl unbestritten der Wein. Es ist jedoch so, dass von staatlicher Seite viel zu wenig dafür getan wird, diesen Status zu erhalten bzw. noch auszubauen. Nicht nur in Bezug auf die Konkurrenz zu anderen Weinanbauregionen, sondern auch im Sinne des Verbraucher- und Umweltschutzes sowie der Landschaftsgestaltung und dem Schutz der heimischen Winzer.
Freistein hat schon seit geraumer Zeit ein eigenes Biergesetz. Hierzulande fehlt ein entsprechendes Äquivalent für den Wein völlig - wir haben also Nachholebedarf. Geklärt werden muss u.A.:
- Wer darf Weingüter bewirtschaften, unter Einsatz welcher Mittel?
- Welche Güteklassen soll Wein aus Heroth haben und wie werden diese kontrolliert? (Prädikatswein, Qualitätswein, Landwein, Tafelwein)
- In welcher Form darf harbothensischer Wein verkauft und ausgeschenkt werden?
Dies sollen nur erste Stichworte sein, die bei einer umfassendes gesetzlichen Regelung beachtet werden müssen. Da es sich beim Wein nicht nur um ein alkoholisches Getränk und eine Exportware, sondern auch ein Kulturgut mit langer Tradition handelt, sollte das Abgeordnetenhaus gemeinsam ein Gesetz entwerfen, das den hohen Ansprüchen, die an Vino gestellt werden, gerecht wird.
Drecksscheiße hier! Wieso wird sowas nicht angezeigt? GRRR
*simon*
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
Heroths bekanntestes Exportgut ist wohl unbestritten der Wein. Es ist jedoch so, dass von staatlicher Seite viel zu wenig dafür getan wird, diesen Status zu erhalten bzw. noch auszubauen. Nicht nur in Bezug auf die Konkurrenz zu anderen Weinanbauregionen, sondern auch im Sinne des Verbraucher- und Umweltschutzes sowie der Landschaftsgestaltung und dem Schutz der heimischen Winzer.
Freistein hat schon seit geraumer Zeit ein eigenes Biergesetz. Hierzulande fehlt ein entsprechendes Äquivalent für den Wein völlig - wir haben also Nachholebedarf. Geklärt werden muss u.A.:
- Wer darf Weingüter bewirtschaften, unter Einsatz welcher Mittel?
- Welche Güteklassen soll Wein aus Heroth haben und wie werden diese kontrolliert? (Prädikatswein, Qualitätswein, Landwein, Tafelwein)
- In welcher Form darf harbothensischer Wein verkauft und ausgeschenkt werden?
Dies sollen nur erste Stichworte sein, die bei einer umfassendes gesetzlichen Regelung beachtet werden müssen. Da es sich beim Wein nicht nur um ein alkoholisches Getränk und eine Exportware, sondern auch ein Kulturgut mit langer Tradition handelt, sollte das Abgeordnetenhaus gemeinsam ein Gesetz entwerfen, das den hohen Ansprüchen, die an Vino gestellt werden, gerecht wird.
Palin Waylan-Majere OEL
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Ich möchte diese Debatte noch einmal aufgreifen. Der Weinminister muss sich leider vorwerfen lassen, hier bisher die nötige Ausdauer im Gesetzgebungsprozess vermissen zu lassen. Gerüchteweise besteht seine Amtstätigkeit bisher nur im wöchentlichen Besuch regionaler Weinproben 
Bernardo G. Macaluso 
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