Antrag 2: Das folgende Gesetz zur Verfassungsänderung wird verabschiedet.§ 2 - Vorsitz
(1) Der Präsident leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Parlaments verantwortlich.
(2) Dem Präsidenten steht das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Verwaltung des Landesparlaments unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu.
(3) Das Amt des Präsidenten des Abgeordnetenhaus Heroth - Consiglio di Herót zirkuliert in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen in monatlichem Wechsel zwischen den Abgeordneten.
(4) Die Amtszeit endet durch Umzug, Verlust der Staatsbürgerschaft, Rücktritt, Tod, spätestens jedoch zum ersten des auf Amtsantritt folgenden Monats.
(5) Die Amtszeit kann auch durch das Plenum beendet werden, sofern dieses in Abstimmung die Vernachlässigung der Amtsgeschäfte feststellt. In diesem Fall geht das Amt Absatz 3 entsprechend auf das nächste Mitglied über. Ist zum Amtsantritt weniger als die Hälfte des Kalendermonats verstrichen, findet der nächste Wechsel zum Monatsende statt.
Die Abstimmung dauert maximal 96 Stunden. Stimmen Sie bitte für beide Anträge getrennt mitGesetz zur Verfassungsergänzung
§1 - Grundsätzliches
(1) Dieses Gesetz dient dem Zweck eine Umstrukturierung des Vorsitzes im Abgeordnetenhaus zu ermöglichen.
(2) Dieses Gesetz ändert die Verfassung der Unionsrepublik Heroth.
§2 - Änderungen
(1) §13 wird ein Absatz (3) mit folgendem Wortlaut eingefügt.
“Bei Abwesenheit oder Verhinderung des Präsidenten übernimmt der Primo Ministro die Leitung der Sitzungen des Abgeordnetenhauses.”
(2) §13(1) wird wie folgt neu gefasst:
“Das Abgeordnetenhaus bestimmt aus seiner Mitte einen Präsidenten. Genaueres regelt die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses”
§3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft
Ja/Si
Nein/No
Enthaltung/Astensione


