Liebe Anwesende, ich begrüße Euch herzlich zur Mitgliederversammlung der Linken Liste.
Zunächst möchte ich Euch die Tagesordnung vorstellen:
1.) Begrüßung durch den Vorsitzenden der harbothensischen Linken Liste, Bernardo Macaluso
2.) Anträge zur Tagesordnung
3.) Wahl des Unionsvorstandes
4.) Aussprache zur Lage der Unionslinken
5.) Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung liegen mir nicht vor.
Liebe Freunde, wir haben viel zu bereden. Wir haben eine Unionsparlamentswahl hinter uns, dessen Ergebnis man für uns nur als desaströs bezeichnen kann. Das ist meiner Meinung bisher nicht klar genug ausgesprochen worden und das muss heute nachgeholt werden. Insbesondere hat sich auch die Linke Liste zu wenig eingemischt, wir haben der VL-Parteiführung diesmal ohne Widerstand die Organisation des linken Wahlvorschlags überlassen. Dies und vieles andere wird heute zu debattieren sein. Vorher jedoch wollen wir einen neuen Unionsvorstand für den Verein Linke Liste wählen. Unsere Satzung gibt vor:
Ich bitte nun um Kandidaturen für das Amt des Unionsvorsitzenden. Wahlberechtigt sind alle ordentlichen oder geborenen Vereinsmitglieder.§4 Vorstand
(1) Der Vorstand wird alle sechs Monate gewählt.
(2) Die Mandate im geschäftsführenden Vorstand sind imperativ.
(3) Der geschäftsführende Vorstand besteht aus folgenden Personen:
1. einer/-m Vorsitzenden
2. einer/-m Stellvertretende Vorsitzenden und GeschäftsführerIn
3. einer/-m SchatzmeisterIn
(4) Die/Der Vorsitzende hat folgende Aufgaben:
1. Repräsentation und Vertretung des Vereins nach Außen.
2. Unterschreibung von Verträgen im Namen des Vereins.
3. Einladung und Leitung der Mitgliederversammlung und Vorstandssitzungen.
4. Pressearbeit.
5. Mitgliederbetreuung.
(5) Die/Der Stellvertreter unterstützt die/den VorsitzendeN bei ihren/seinen Aufgaben und vertritt sie/ihn bei Bedarf.
(6) Die/Der SchatzmeisterIn hat folgende Aufgaben:
1. Kassenbuchführung.
2. Annahme von Spenden und Mitgliedsbeiträgen.
3. Ausstellung von Quittungen.
4. Verfassen eines Kassenberichtes.
(7) Es kann eine beliebige Zahl von Beisitzer in den erweiterten Vorstand gewählt werden.
(8) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
(9) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
(10) Für das Amt des/der SchatzmeisterIn kann auch der/die Vorsitzende oder deren/dessen StellvertreterIn kandidieren.
(11) Beim Rücktritt eines einzelnen Vorstandsmitglieds wird dieses für die verbleibende Amtszeit neu gewählt. Tritt der gesamte Vorstand zurück, beginnt mit der Neuwahl eine neue Amtszeit.
(12) Die Abwahl eines Vorstandsmitglieds oder des gesamten Vorstands ist mit einfacher Stimmenmehrheit der Vollversammlung möglich.


