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Liebe Abgeordnete, ich möchte mich dafür aussprechen, eine neue Regelung für das Präsidium zu schaffen und es damit gleichzeitig neu zu besetzen. Mein Vorschlag ist, den Posten des Präsidenten des Abgeordnetenhauses monatlich nach dem Alphabet zirkulieren zu lassen. Kommt ein Abgeordneter dem nicht nach oder scheidet er aus, kann das Abgeordnetenhaus bereits vor Ablauf des Monats den Nächsten nachfolgen lassen.
 

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Beitrag von Dominik Flemming »

Wie würde denn die Definition von "kommt ein Abgeordneter dem nicht nach"?
Ich würde evtneull für diesen Fall einen Stellvertreter bestimmen. Das könnte zum Beispiel ex officio der Primo Ministro sein.
 

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Dominik "Nick" Flemming

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Beitrag von Bernardo Macaluso »

Original von Dominik Flemming
Wie würde denn die Definition von "kommt ein Abgeordneter dem nicht nach"?
Ich würde evtneull für diesen Fall einen Stellvertreter bestimmen. Das könnte zum Beispiel ex officio der Primo Ministro sein.
Eine solche Pflichtvernachlässigung könnte ganz einfach das Plenum auf Antrag feststellen. Der Vorteil einer solchen Regelung wäre ja nicht zuletzt, dass die Ernennung eines Stellvertreters obsolet würde. Meldet sich ein regulärer Präsident offiziell als abwesend, könnte immer noch der Primo Ministro einspringen.
 

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Beitrag von Dominik Flemming »

Genau darauf wollte ich hinaus. Ich habe keine Stelle in der GO oder in der Verfassung finden können, dass der Primo Ministro "einspringen" kann, wenn das Amt "verwaist" ist. Diese Lücke sollte man eventuell noch schließen.
Der Vorschlag an sich findet jedoch definitiv meine Zustimmung.
 

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Beitrag von Bernardo Macaluso »

Dagegen hätte ich nichts einzuwenden.
 

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Beitrag von Dominik Flemming »

Sehr gut.
Ich werde dazu dann einen Vorschlag erarbeiten und enbringen, das würde jetzt in dieser Diskussion zu weit führen.

Daher zurück zu dem hier zu diskutierenden Vorhaben.
Ich habe hier eine Änderung des §2 der GO erarbeitet.

(1) Der Präsident leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Parlaments verantwortlich.
(2) Dem Präsidenten steht das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Verwaltung des Landesparlaments unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu.
(3) Das Amt des Präsidenten des Abgeordnetenhaus Heroth - Consiglio di Herót geht in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen in monatlichem Wechsel zwischen den Abgeordneten über.
(4) Die Amtszeit endet durch Umzug, Verlust der Staatsbürgerschaft, Rücktritt, Tod, spätestens jedoch zum ersten des auf Amtsantritt folgenden Monats.
(5) Die Amtszeit kann auch durch das Plenum beendet werden, sofern dieses in Abstimmung die Vernachlässigung der Amtsgeschäfte feststellt.

Das wäre eine Formulierung, wie ich sie mir vorstellen könnte. Fraglich wäre nur eine kleine Kollision mit §13 der Verfassung, in dem geschrieben steht:

"Das Abgeordnetenhaus wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten"

Zur Abdeckung der Verfassugnsmäßigkeit könnte man auch diesen Artikel etwas umformulieren.
 

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Beitrag von Bernardo Macaluso »

Ich denke nicht, dass das nötig ist. Geben wir uns in der GO eine Prozedur für die Bestimmung des Präsidenten, sehe ich darin keinen Verstoß gegen die Verfassung.
 

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Beitrag von Dominik Flemming »

Wenn man sich darauf einigt, ebenso den Primo Ministro als Stellvertreter in der Verfassung festzuhalten, könnte man im selben Zug auch diesen besagten Artikel "praxistauglicher" für die neue GO machen. Beispielsweise:

"Das Abgeordnetenhaus bestimmt aus seiner Mitte einen Präsidenten"

Aber ich bin nicht der Verfassungsexperte und will es nicht komplizierter machen als nötig ;)
 

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Beitrag von Montgomery Scott »

Das könnte man natürlich machen. Man könnte evtl. schreiben "Das Abgeordnetenhaus bestimmt aus seiner Mitte einen Präsidenten. Genaueres regelt die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses."

verdammte IDs....
 

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Beitrag von Dominik Flemming »

Genau solch eine Formulierung schewbte mir vor. Damit wäre man so oder so auf der sicheren Seite.
 

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Dominik "Nick" Flemming

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