Dann wären nämlich nur 7 UP-Sitze zu vergeben:§ 17
(1) Die Anzahl der Sitze des Unionsparlamentes richtet sich im verfassungsmäßig vorgegebenen Rahmen nach der Anzahl der Bürger mit aktiven Wahlrecht. Für begonnene zwanzig Bürger mit aktivem Wahlrecht sind zwei Mandate zu vergeben. Hinzu kommen noch drei weitere Mandate.
26 Wahlberechtigte: macht 4 Sitze, plus 3 zusätzliche Mandate = 7 Sitze !


