Brauchts nicht, ich hab das Thema auch so an der BackeOriginal von Hajo Poppinga
Ich erinnere hieran.
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Leider wurden diese zu Unrecht eingezogenen Steuern nur dreimal zurückerstattet. Die vierte Erstattung fehlt. Eingedenk der Tatsache, daß die Erhebung nunmehr vier Monate zurückliegt bitte ich um Erstattung bis zum 26.02.2010; geht die Erstattung rechtzeitig ein, werde ich auf Geltendmachung von Zinsen verzichten.Original von Hajo Poppinga
Dem Familienfonds wurde am 01.10.2009 viermal Vermögenssteuer i.H.v. 2174,29 Bramern berechnet. Mal davon abgesehen, daß ich die viermalige Berechnung für ein Versehen (aus welchen Gründen eigentlich?) halte, bitte ich um Erstattung der Summe i.H.v. 8697,16 Bramern.
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Aufgrund einer privaten Nachricht seitens des Finanzministers, die mich auf den Rechtsweg verweist, werde ich nunmehr Klage einreichen.
Zuletzt geändert von Hajo Poppinga am Mi 24. Feb 2010, 15:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Richtig. Das Urteil betrifft lediglich die Einkommenssteuer, nicht aber die Vermögenssteuer. Hierfür bedarf es eines Musterurteils, da zahlreiche Konten hiervon betroffen wären.Original von Hajo Poppinga
Aufgrund einer privaten Nachricht seitens des Finanzministers, die mich auf den Rechtsweg verweist, werde ich nunmehr Klage einreichen.
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Nun, das Musterurteil könnte durchaus weitreichende Konsequenzen haben. Da steht als kleine Frage die Vermögenssteuerpflicht des Fonds, darüber hinaus könnten sich aber noch ganz andere Dammbrüche für das Ministerium ergeben. Vielleicht sollte sich das Ministerium vorher nochmal fachkundigen Rat einholen.Original von SRM
Richtig. Das Urteil betrifft lediglich die Einkommenssteuer, nicht aber die Vermögenssteuer. Hierfür bedarf es eines Musterurteils, da zahlreiche Konten hiervon betroffen wären.
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Wenn Sie auf die Rechtmäßigkeit der Vermögenssteuer als Ganzes anspielen, so haben wir hierzu ein Urteil. Für den Moment lasse ich mich jedoch vom Urteil des Unionsgerichts überraschen.Original von Hajo Poppinga
Nun, das Musterurteil könnte durchaus weitreichende Konsequenzen haben. Da steht als kleine Frage die Vermögenssteuerpflicht des Fonds, darüber hinaus könnten sich aber noch ganz andere Dammbrüche für das Ministerium ergeben. Vielleicht sollte sich das Ministerium vorher nochmal fachkundigen Rat einholen.
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Ah gut, da hatte ich es auch vermutet.Original von SRM
In der Asche des Forencrashs vermute ich mal
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