Also geben wir der Bevölkerung Steroide und alles ist wieder im Lot?Original von Ot Helfsen
Könnte ja auch eine Wechselwirkung vorliegen, Dr. House.
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In seiner philosophischen Essenz gilt es überall: ich kann mich einfach auf meine fünf Buchstaben setzen und darauf warten, dass andere Leute ein Problem für mich lösen. Diese Haltung ist aber meistens genauso schlimm wie das Problem selbst.Original von Ot Helfsen
Das mag für diese ominöse Realwelt da draußen gelten. Aber hier gilt immer noch (und in der Realwelt wird daran ja auch geglaubt): Besser eine gute Illusion, als gar keinen Spaß.
Alternative: ich löse das Problem selbst.

Landesministerin der Westlichen Inseln a. D.
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Ganz sicher nicht.Original von SRM
Ich glaube ich hatte eine alte Version des Wahlgesetzes bei der Hand. Offenbar wird es doch nur sieben Sitze geben.
Artikel 26 – Wahl und Zusammensetzung des Unionsparlamentes
(1) Die Wahl des Unionsparlaments erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Näheres regelt ein Unionsgesetz.
(2) Das Unionsparlament wird auf die Dauer von vier Monaten gewählt. Es tritt spätestens am zehnten Tage nach der Wahl zusammen.
(3) Die Neuwahlen beginnen frühestens hundertzwanzig, spätestens hundertdreissig nach Beginn der Wahlperiode.
Die Wahlperiode endet in jedem Fall mit dem Zusammentritt eines neuen Unionsparlaments.
(4) Vorzeitige Neuwahlen, die vom Unionspräsidenten gemäß Artikel 41 Abs. 3 oder Artikel 43 Abs. 2 ausgeschrieben wurden, beginnen einundzwanzig Tage nach ihrer Ausschreibung.
(5) Das Unionsparlament setzt sich aus elf bis 17 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz.
Zuletzt geändert von Hajo Poppinga am Fr 19. Feb 2010, 15:00, insgesamt 1-mal geändert.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Artikel 26 – Wahl und Zusammensetzung des Unionsparlamentes
(5) Das Unionsparlament setzt sich aus elf bis 17 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz.
Ach so. Ich dachte, in der Verfassung sei gar nichts Konkretes bezüglich der Sitzanzahl geregelt. Aber so ist die Mindestzahl ja schon in der Verfassung vorgeschrieben und das Wahlgesetz regelt nur die zusätzlichen Sitze je nach Bürgerzahl.
(5) Das Unionsparlament setzt sich aus elf bis 17 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz.
Ach so. Ich dachte, in der Verfassung sei gar nichts Konkretes bezüglich der Sitzanzahl geregelt. Aber so ist die Mindestzahl ja schon in der Verfassung vorgeschrieben und das Wahlgesetz regelt nur die zusätzlichen Sitze je nach Bürgerzahl.
Ot Hennerk Helfsen
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Wenns hilft vielleicht. Wäre dann eine Möglichkeit für ein öffentliches Ausgabenprogramm.Original von SRM
Also geben wir der Bevölkerung Steroide und alles ist wieder im Lot?
Wohl zu viel Max Stirner gefrühstückt? Oder als Kind in einen Heimwerker-Baukasten gefallen.Original von Melissa Adelaide
Alternative: ich löse das Problem selbst.
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Dann haben wir ja den SalatOriginal von Ot Helfsen
Artikel 26 – Wahl und Zusammensetzung des Unionsparlamentes
(5) Das Unionsparlament setzt sich aus elf bis 17 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz.
Ach so. Ich dachte, in der Verfassung sei gar nichts Konkretes bezüglich der Sitzanzahl geregelt. Aber so ist die Mindestzahl ja schon in der Verfassung vorgeschrieben und das Wahlgesetz regelt nur die zusätzlichen Sitze je nach Bürgerzahl.
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Das nächste UP sollte sich mit diesem Thema dann gleich mal befassen und vielleicht sogar zu einer Reform kommen. Vielleicht gibt es ja bald durch die nur 4 Wahllisten und verfallende Mandate zumindest klare Mehrheiten, die sich auf ein neues, zur demographischen Situation passendes Wahlgesetz einigen können. Und es stände natürlich auch eine mögliche Parlamentsreform an.Original von SRM
Dann haben wir ja den Salat
Zuletzt geändert von Ot Helfsen am Sa 20. Feb 2010, 10:57, insgesamt 2-mal geändert.
Ot Hennerk Helfsen
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Der Defekt liegt ja nun nicht im Wahlsystem, sondern in der Verfassung. Die kann nur mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder von Unionsparlament und Unionsrat geändert werden. Betrachtet man sich einmal die jüngst von der roldemischen Unionsratsdeligierten Ms. Friedman beklagte Abstimmungsmoral der Abgeordneten des Unionsparlamentes könnte es schwierig werden, eine solche Mehrheit zu erreichen.
Zuletzt geändert von Melissa Adelaide am Sa 20. Feb 2010, 11:13, insgesamt 1-mal geändert.

Landesministerin der Westlichen Inseln a. D.
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Es steht eine umfassende Reform der Legislative an und das ist unumgänglich.Original von Ot Helfsen
Das nächste UP sollte sich mit diesem Thema dann gleich mal befassen und vielleicht sogar zu einer Reform kommen. Vielleicht gibt es ja bald durch die nur 4 Wahllisten und verfallende Mandate zumindest klare Mehrheiten, die sich auf ein neues, zur demographischen Situation passendes Wahlgesetz einigen können. Und es stände natürlich auch eine mögliche Parlamentsreform an.
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