Beiträge: 10113
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Die Fraktionen von FLA und KDU beantragen die Wahl von Herrn Tony Gold zum stellvertretenden Präsidenten des Unionsparlaments.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
Beiträge: 1175
Registriert: Di 15. Jan 2008, 20:05
Damit das nicht in Vergessenheit gerät, hier die Erinnerung.Original von Pierre Lemarchal
Ich beantrage hiermit eine Aussprache zum "Gesetz über den Staatsfeiertag der Demokratischen Union"
Pierre Lemarchal
MdUP
Vorsitzender der LL
Master of Laws (LL.M.)
Partner bei Marker insurance (100%)

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Gesetz über den Militärischen Nachrichtendienst
§1 - Inhalt des Gesetzes
Das Gesetz beinhaltet die Einrichtung des Militärischen Nachrichtendienstes der Demokratischen Union. Es
legt die Aufgaben, Unterstellung und Kontrollrechte fest.
§2 - Name und Abkürzung
(1) Amtlicher Name der Behörde ist "Militärischer Nachrichtendienst".
(2) Amtliche Abkürzung ist MND.
§3 - Unterstellung, Auskunftpflicht und Kontrolle
(1) Der MND ist dem Unionsministerium der Verteidigung direkt unterstellt.
(2) Der MND ist dem Unionsminister der Verteidigung und dem Unionskanzler jederzeit, über jede Aktivität
auskunftpflichtig.
(3) Das Unionsparlament wählt ein Kontrollgremium, welches jeder Zeit Auskunft über die Tätigkeiten des MND
verlangen kann. Die Auskünfte sind in schriftlicher Form per Post zuzustellen. Die Mitglieder des Kontrollgremiums sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine missbräuchliche Verwendung
der Auskünfte ist strafbar.
§4 - Aufgaben
Aufgaben des MND sind:
1. Schutz der Streitkräfte der Demokratischen Union und deren Liegenschaften, Material und Ausrüstung vor Sabotage, Spionage, Zersetzung und Unterwanderung.
2. Bekämpfung und Unterbindung verfassungsverfeindlicher Bestrebungen innerhalb der Unionsstreitkräfte.
3. Militärische Aufklärung.
4. Mitplanung und Überwachung der Errichtung von sicherheitsempfindlichen Gebäuden.
§5 - Mittel
Als Mittel für die Erfüllung der Aufgaben werden folgende eingesetzt:
1. Sicherheitsüberprüfungen von Angehörigen der Streitkräfte
2. Betrieb von technischen Anlagen für die signalerfassende Aufklärung.
3. Einsatz von operativen Personals innerhalb und außerhalb der Unionsstreitkräfte.
§6 - Leitung
(1) Der MND wird vom "Leiter des Militärischen Nachrichtendienst", Abk. "Leiter MND", geleitet.
(2) Der Leiter MND bekleidet mindestens den Rang eines Generalmajors.
(3) Sein Stellvertreter führt den Titel "Stellvertretender Leiter des Militärischen Nachrichtendienstes".
Abk. "Stellv. Leiter MND".
(4) Der Stellv. Leiter MND bekleidet mindestens den Rang eines Oberst.
§7 - Einstellung
(1) Einstellungsvorraussetzungen sind:
1. eine Unteroffiziers- oder Offiziersausbildung.
2. eine mindestens dreijährige Dienstzeit als Unteroffizier oder Offizier.
3. vorbildliche Diziplin.
4. ein positiver Leumund.
5. Fähigkeiten und Kenntnisse welche zum Dienst im MND eigenen.
(2) Weiteres wird mittels verordnung geregelt.
§8 - Gliederung
(1) Der MND gliedert sich in folgende Abteilungen
1. Operative Aufklärung
2. Technische Aufklärung
3. Auswertung und Analyse
4. Verfassungsschutz und Extremismusabwehr
5. Spionageabwehr
6. Personeller/Materieller Geheimschutz
7. Technische Unterstützung
8. Zentrale Dienste/Verwaltung
9. Sicherheitsdienst
10. Ausbildung
(2) Die Abteilungen werden von einem Offizier mindestens im Rang eines Majors geleitet.
(3) Die genauere Aufgabenverteilung regelt eine Verordnung.
§9 - Schlussbestimmung
Das Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
§1 - Inhalt des Gesetzes
Das Gesetz beinhaltet die Einrichtung des Militärischen Nachrichtendienstes der Demokratischen Union. Es
legt die Aufgaben, Unterstellung und Kontrollrechte fest.
§2 - Name und Abkürzung
(1) Amtlicher Name der Behörde ist "Militärischer Nachrichtendienst".
(2) Amtliche Abkürzung ist MND.
§3 - Unterstellung, Auskunftpflicht und Kontrolle
(1) Der MND ist dem Unionsministerium der Verteidigung direkt unterstellt.
(2) Der MND ist dem Unionsminister der Verteidigung und dem Unionskanzler jederzeit, über jede Aktivität
auskunftpflichtig.
(3) Das Unionsparlament wählt ein Kontrollgremium, welches jeder Zeit Auskunft über die Tätigkeiten des MND
verlangen kann. Die Auskünfte sind in schriftlicher Form per Post zuzustellen. Die Mitglieder des Kontrollgremiums sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine missbräuchliche Verwendung
der Auskünfte ist strafbar.
§4 - Aufgaben
Aufgaben des MND sind:
1. Schutz der Streitkräfte der Demokratischen Union und deren Liegenschaften, Material und Ausrüstung vor Sabotage, Spionage, Zersetzung und Unterwanderung.
2. Bekämpfung und Unterbindung verfassungsverfeindlicher Bestrebungen innerhalb der Unionsstreitkräfte.
3. Militärische Aufklärung.
4. Mitplanung und Überwachung der Errichtung von sicherheitsempfindlichen Gebäuden.
§5 - Mittel
Als Mittel für die Erfüllung der Aufgaben werden folgende eingesetzt:
1. Sicherheitsüberprüfungen von Angehörigen der Streitkräfte
2. Betrieb von technischen Anlagen für die signalerfassende Aufklärung.
3. Einsatz von operativen Personals innerhalb und außerhalb der Unionsstreitkräfte.
§6 - Leitung
(1) Der MND wird vom "Leiter des Militärischen Nachrichtendienst", Abk. "Leiter MND", geleitet.
(2) Der Leiter MND bekleidet mindestens den Rang eines Generalmajors.
(3) Sein Stellvertreter führt den Titel "Stellvertretender Leiter des Militärischen Nachrichtendienstes".
Abk. "Stellv. Leiter MND".
(4) Der Stellv. Leiter MND bekleidet mindestens den Rang eines Oberst.
§7 - Einstellung
(1) Einstellungsvorraussetzungen sind:
1. eine Unteroffiziers- oder Offiziersausbildung.
2. eine mindestens dreijährige Dienstzeit als Unteroffizier oder Offizier.
3. vorbildliche Diziplin.
4. ein positiver Leumund.
5. Fähigkeiten und Kenntnisse welche zum Dienst im MND eigenen.
(2) Weiteres wird mittels verordnung geregelt.
§8 - Gliederung
(1) Der MND gliedert sich in folgende Abteilungen
1. Operative Aufklärung
2. Technische Aufklärung
3. Auswertung und Analyse
4. Verfassungsschutz und Extremismusabwehr
5. Spionageabwehr
6. Personeller/Materieller Geheimschutz
7. Technische Unterstützung
8. Zentrale Dienste/Verwaltung
9. Sicherheitsdienst
10. Ausbildung
(2) Die Abteilungen werden von einem Offizier mindestens im Rang eines Majors geleitet.
(3) Die genauere Aufgabenverteilung regelt eine Verordnung.
§9 - Schlussbestimmung
Das Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
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Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
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Registriert: Fr 1. Mai 2009, 11:01
Ich beantrage die Aussprache über das Gesetz über den Militärischen Nachrichtendienst.
Shanti
Kasturbai Gyasto
Mitgl. d. UP der VL & OB'm. Thingsala
V.'pres. & Pr. Min. Atraverdo
VR Soziales, Umwelt & Sport Tir Na nÒg
P.S.:
Sag Nein zu Nationalismus,
sag nein zu Bürokratie und Jurawahn,
damit Du Dich hinterher nicht übergibst.
Kasturbai Gyasto
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Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Das WiFi-Ministerium beantragt folgende Haushalte:
"Nachtragshaushalt Oktober bis Dezember 2009 und Haushalt Januar/Februar 2010"
Einnahmen
1. Einkommenssteuer 97.368,33
2. Vermögenssteuer (Privat) 23.349,06
3. Vermögenssteuer 48.348,46
4. Entnahme aus Rücklagen 27.084,15
Saldo: 196.150 Bramer
Ausgaben
5. Kanzler 20.000 Br
6. Minister 63.000 Br
7. Unionspräsident 22.500 Br
8. Leiter des Afea 8.750 Br
9. Unionsrichter 20.000 Br
10. Leiter der Unionsbank 3.200 Br
11. Leiter der Unionspolizei 3.200 Br
12. Unionsratspräsidium 5.000 Br
13. Unionsparlamentspräsidium 5.000 Br
14. Botschafter 7.500 Br
15. MdUP 38.000 Br
Saldo: 196.150 Bramer
GESAMT: 0,00
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


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