Beiträge: 4430
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:12
Sehr geehrte Damen und Herren,
Innenminister Poppinga beantragt das folgende Gesetz. Die Aussprache wurde gewünscht. Der Minister hat das Wort! Bittesehr!
Gesetz über den Staatsfeiertag der Demokratischen Union
§1 Allgemeines
(1) Am 18. August eines jeden Jahres wird der Gründung der Demokratischen Union und somit der Entstehung eines freiheitlichen, föderalen und republikanischen Staates gedacht und als Staatsfeiertag gefeiert.
(2) Ferner soll neben der Errungenschaften der Demokratischen Union für Demokratie und Bürgerrechte auch die Identität der Union an sich unter dem Aspekt des Zusammenlebens in kultureller und völkischer Vielfalt in Frieden und Gemeinsamkeit hervorgehoben werden.
(3) Der Staatsfeiertag ist grundsätzlich arbeitsfrei. Ausnahmen können durch Landesgesetz oder Verordnung der Unionsregierung für solche Tätigkeiten zugelassen werden, die erforderlich sind um einen ordnungsgemäßen Ablauf des öffentlichen Lebens zu gewährleisten. Dieser Schutz gilt, soweit über seine Dauer nichts anderes bestimmt ist, von 6 Uhr bis 24 Uhr.
§2 Gestaltung des Staatsfeiertages
(1) Am Staatsfeiertag findet ein zentraler Festakt mit dem Unionspräsidenten, dem Präsidenten des Unionsparlamentes, dem Präsidenten des Unionsrates, und den Mitgliedern der Unionsregierung statt. Die Unionsregierung kann weitere Ehrengäste hinzuladen.
(2) Der zentrale Festakt findet grundsätzlich in Manuri statt. Die Unionsregierung kann beschließen den Festakt in die Hauptstadt eines Unionslandes zu verlagern.
(3) In den Unionsländern können angemessene weitere Veranstaltungen durchgeführt werden.
(4) Der Unionspräsident und der Unionskanzler sollen jeweils eine Rede zur Lage der Union halten, in der auf die politische und gesellschaftliche Situation eingegangen wird.
(5) Am Staatsfeiertag sind alle Unionseinrichtungen zu beflaggen.
(6) Mit der Organisation der Festlichkeiten ist die Unionsregierung beauftragt, zu diesem Zweck kann sie weitere Verordnungen erlassen. Sie hat dabei den Unionspräsidenten und den Präsidenten des Unionsrats über den Stand der Planungen zu informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme und Eingabe zu geben.
(7) Der Öffentlichkeit ist zum 01. August eine erste Planung für den Ablauf zu präsentieren. Der interessierten Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
§3 Schlußbestimmungen
(1) Wer die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsruhe mißachtet kann mit Geldbuße bis zu 1000 Bramern belegt werden.
(2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Innenminister Poppinga beantragt das folgende Gesetz. Die Aussprache wurde gewünscht. Der Minister hat das Wort! Bittesehr!
Gesetz über den Staatsfeiertag der Demokratischen Union
§1 Allgemeines
(1) Am 18. August eines jeden Jahres wird der Gründung der Demokratischen Union und somit der Entstehung eines freiheitlichen, föderalen und republikanischen Staates gedacht und als Staatsfeiertag gefeiert.
(2) Ferner soll neben der Errungenschaften der Demokratischen Union für Demokratie und Bürgerrechte auch die Identität der Union an sich unter dem Aspekt des Zusammenlebens in kultureller und völkischer Vielfalt in Frieden und Gemeinsamkeit hervorgehoben werden.
(3) Der Staatsfeiertag ist grundsätzlich arbeitsfrei. Ausnahmen können durch Landesgesetz oder Verordnung der Unionsregierung für solche Tätigkeiten zugelassen werden, die erforderlich sind um einen ordnungsgemäßen Ablauf des öffentlichen Lebens zu gewährleisten. Dieser Schutz gilt, soweit über seine Dauer nichts anderes bestimmt ist, von 6 Uhr bis 24 Uhr.
§2 Gestaltung des Staatsfeiertages
(1) Am Staatsfeiertag findet ein zentraler Festakt mit dem Unionspräsidenten, dem Präsidenten des Unionsparlamentes, dem Präsidenten des Unionsrates, und den Mitgliedern der Unionsregierung statt. Die Unionsregierung kann weitere Ehrengäste hinzuladen.
(2) Der zentrale Festakt findet grundsätzlich in Manuri statt. Die Unionsregierung kann beschließen den Festakt in die Hauptstadt eines Unionslandes zu verlagern.
(3) In den Unionsländern können angemessene weitere Veranstaltungen durchgeführt werden.
(4) Der Unionspräsident und der Unionskanzler sollen jeweils eine Rede zur Lage der Union halten, in der auf die politische und gesellschaftliche Situation eingegangen wird.
(5) Am Staatsfeiertag sind alle Unionseinrichtungen zu beflaggen.
(6) Mit der Organisation der Festlichkeiten ist die Unionsregierung beauftragt, zu diesem Zweck kann sie weitere Verordnungen erlassen. Sie hat dabei den Unionspräsidenten und den Präsidenten des Unionsrats über den Stand der Planungen zu informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme und Eingabe zu geben.
(7) Der Öffentlichkeit ist zum 01. August eine erste Planung für den Ablauf zu präsentieren. Der interessierten Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
§3 Schlußbestimmungen
(1) Wer die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsruhe mißachtet kann mit Geldbuße bis zu 1000 Bramern belegt werden.
(2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
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Beiträge: 1175
Registriert: Di 15. Jan 2008, 20:05
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Herr Präsident,
erneut habe ich nicht um das Wort gebeten und verzichte auch in Zukunft darauf, wenn ich es nicht beantrage. Kurz grundsätzlich: das Gesetz ersetzt die bisherige Verordnung und soll als Gesetz dem Anliegen eines gemeinsamen Unionsfeiertages mehr Nachdruck verleihen.
Für Ihre Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, liebe Kollegen.
erneut habe ich nicht um das Wort gebeten und verzichte auch in Zukunft darauf, wenn ich es nicht beantrage. Kurz grundsätzlich: das Gesetz ersetzt die bisherige Verordnung und soll als Gesetz dem Anliegen eines gemeinsamen Unionsfeiertages mehr Nachdruck verleihen.
Für Ihre Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, liebe Kollegen.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Unionspräsident a.D.
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:12
Es ist in diesem Hause Usus, dass der Antragsteller zuerst das Wort zur Begründung erteilt bekommt, wenn die Aussprache beantragt wurde.
Zum Antrag:
Welche Änderungen ergeben sich denn im Vergleich zur bisherigen Verordnung?
Zum Antrag:
Welche Änderungen ergeben sich denn im Vergleich zur bisherigen Verordnung?
Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Das ist immer nur dann (Un-)Art, Herr Behrens, wenn Sie präsidieren.
Im wesentlichen wird der Staatsfeiertag arbeitsfrei. Das ist bisher nicht geregelt. Ferner wird genau bestimmt, wer einzuladen ist und wo genau die Verantwortung für die Organisation liegt.
Ein zentraler Festakt findet nun in Manuri statt, die Unionsregierung kann diesen aber auch in eine Landeshauptstadt verlegen.
Die Rede zur Lage der Union wird statt wie bisher nur vom Unionskanzler zusätzlich auch vom Unionspräsidenten gehalten. Es gibt nun auch einen festen Termin für die Vorstellung der Planungen, ebenso wird zwingend vorgeschrieben, daß die Öffentlichkeit miteinbezogen werden muß.
Ferner gibt es Informationspflichten gegenüber Unionspräsident und Unionsratspräsident, diese gab es zwar bisher auch, sie sind aber konkretisiert worden, sowie erweitert auf ein Recht auf Gehör.
Im wesentlichen wird der Staatsfeiertag arbeitsfrei. Das ist bisher nicht geregelt. Ferner wird genau bestimmt, wer einzuladen ist und wo genau die Verantwortung für die Organisation liegt.
Ein zentraler Festakt findet nun in Manuri statt, die Unionsregierung kann diesen aber auch in eine Landeshauptstadt verlegen.
Die Rede zur Lage der Union wird statt wie bisher nur vom Unionskanzler zusätzlich auch vom Unionspräsidenten gehalten. Es gibt nun auch einen festen Termin für die Vorstellung der Planungen, ebenso wird zwingend vorgeschrieben, daß die Öffentlichkeit miteinbezogen werden muß.
Ferner gibt es Informationspflichten gegenüber Unionspräsident und Unionsratspräsident, diese gab es zwar bisher auch, sie sind aber konkretisiert worden, sowie erweitert auf ein Recht auf Gehör.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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